Gewerbliche Autoversicherung


  1. Guter Schutz auch für Elektroautos
  2. Totalschaden? 30 Monate Kaufpreisgarantie bei Kaskoversicherung
  3. Schnell online simulieren und abschließen
     
Simulieren Sie Ihre gewerbliche Autoversicherung

Warum eine gewerbliche Autoversicherung bei der KBC abschließen?

Als Unternehmer haben Sie keine Zeit zu verlieren. Mit Ihrem neuen Auto wollen Sie so schnell wie möglich und ohne Sorgen losfahren. Ist es Zeit für einen neuen Firmenwagen? In nur wenigen Minuten können Sie Ihre Prämie simulieren und Ihre Versicherung online abschließen. Die KBC kümmert sich um die weitere Verwaltung.

Sie können die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung bei der KBC abschließen und gleichzeitig Ihr eigenes Paket selbst zusammenstellen, das auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Sie kaufen einen Neuwagen oder entscheiden sich für ein Hybrid- oder Elektroauto? Dann erhalten Sie zusätzlich einen Rabatt auf Ihre Prämie.

Mit einer Kaskoversicherung der KBC können Sie mit Ihrem Elektro- oder Hybridauto beruhigt losfahren: Sowohl das Fahrzeug als auch die Batterie sind gut versichert.

Wenn Sie sich für ein Elektroauto entscheiden, müssen Sie andere Risiken als bei einem Auto mit Verbrennungsmotor absichern, wie die Beschädigung oder den Diebstahl des Ladekabels während des Ladevorgangs, eine beschädigte Batterie nach einem Unfall oder Brand- und Schmelzschäden durch einen Kurzschluss.

Mit einer Vollkaskoversicherung brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen.
Außerdem ist die KBC-VAB-Beistandsversicherung in einer Allgefahren-Kaskoversicherung enthalten. Ist Ihre Batterie unerwartet leer? Wir sorgen dafür, dass Sie wieder mobil sind.

Ist Ihre eigene Ladestation beschädigt? Diese ist nicht in der KBC Kaskoversicherung für Betriebsfahrzeuge versichert, wird aber möglicherweise in Ihrer Wohnungspolice gedeckt.
 

Totalschaden an Ihrem Auto? Damit Sie in diesem Fall so wenig Geld wie möglich verlieren, wird Ihnen der Kaufpreis bis 30 Monate nach dem Kaufdatum Ihres Autos erstattet. Beim Abschluss Ihres Versicherungsvertrags können Sie sich auch dafür entscheiden, dass Ihnen gegen einen geringen Aufpreis bei einem Totalschaden Ihres Fahrzeugs 10% zusätzlich erstattet werden. In diesem Fall werden u. a. die Kosten für die Zulassungssteuer und nachgerüstetes Zubehör bis zu 2 000 Euro übernommen.

 

Als guter Fahrer erhalten Sie einen Rabatt von 10% auf Ihre Haftpflichtversicherungsprämie, wenn Sie ein Jahr lang keinen Unfall verschuldet haben. Nach fünf schadenfreien Jahren erhalten Sie einen Joker. Sie können diesen Joker bei einem selbstverschuldeten Unfall einsetzen. So behalten Sie Ihre vorteilhafte Prämie.

Fahren Sie anschließend weitere fünf Jahre schadensfrei, während Ihr Firmenwagen ununterbrochen versichert ist? Dann verdienen Sie einen weiteren Joker.

 

Keine kostbare Zeit zu verlieren? Wir sorgen dafür, dass alle Papiere in Ihrem Auto bereitliegen, wenn Sie es aus der Werkstatt abholen. Wir kümmern uns auch gern um Ihr Nummernschild.

 

Schaden an Ihrem Wagen? Die Verwaltung der Schadensmeldung, Expertise und Reparatur erfolgt weitgehend online, so dass der gesamte Prozess wenig Zeit in Anspruch nimmt.

Sie entscheiden, wo Sie Ihr Auto reparieren lassen, aber wenn Sie das bei einer Werkstatt des Netzes tun, mit dem KBC Versicherungen zusammenarbeitet, dann zahlt die KBC direkt an die Werkstatt.
Bei unserem Netz von anerkannten Kfz-Werkstätten erhalten Sie auch in folgenden Fällen einen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur:

  • Sie haben sich für eine Kaskoversicherung entschieden.
  • Sie sind im Falle eines Unfalls nicht haftbar.

Das Netz der anerkannten Werkstätten finden Sie auf unserer Website.

Welche gewerbliche Autoversicherung können Sie abschließen?

1. Gesetzlich vorgeschriebene zivilrechtliche Haftpflichtversicherung

Sie sind gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, wenn Sie Ihren Firmenwagen auf öffentlichen Straßen fahren. Diese Versicherung ersetzt den Schaden, den Sie anderen zufügen, wenn Sie diesen selbst verschulden. Der Schaden an Ihrem Firmenwagen ist nicht versichert.

2. Teilkasko oder Vollkasko für umfassenden Versicherungsschutz

Mit einer Teilkaskoversicherung sind Sie gegen die meisten Schäden versichert, die Sie nicht selbst verursacht haben. Eine Vollkaskoversicherung deckt fast alle Risiken ab, es sei denn, sie sind in der begrenzten Liste der nicht versicherten Schadensfälle enthalten. Die vollständige Liste finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen am Ende dieser Seite.

Teilkaskoversicherung Kaskoversicherung für Ihr Auto

Glasbruch

Naturschäden (z. B. Hagelschaden)

Schaden durch den Anprall von Tieren

Diebstahl, Diebstahlversuch oder Einbruch

Brand

Entschädigung für die Sonderausstattung bei Totalschaden Ihres Firmenwagens (wie Winterreifen oder Dachbox)

Erstattung der Zulassungssteuer bei Totalschaden.

Verschuldeter Anprall

Vandalismus

Falsches Tanken

Erhöhung der Entschädigung um 10% bei Diebstahl oder Totalschaden

Optional Optional

3. Eine zusätzliche Fahrerschutzversicherung

Bei einem Unfall wird der Schaden an Dritten von Ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt, während der Schaden an Ihrem eigenen Wagen von Ihrer Kaskoversicherung übernommen wird.

Und wenn Sie selbst Verletzungen erlitten haben und eine Erstattung der Heilkosten erhalten wollen? Dann können Sie eine zusätzliche Fahrerschutzversicherung abschließen.

4. Pannenhilfe und Personenbeistand

Mit der Zusatzversicherung Pannenhilfe und Personenbeistand erhalten Sie Hilfe, wenn Sie eine Panne oder einen Unfall haben, im In- und Ausland.

5. Rechtsschutzversicherung

Bei einem Unfall ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass es zu Meinungsverschiedenheiten mit der Gegenpartei kommt. Sie können sich nicht über die Entschädigung oder die Reparatur einigen? Mit der ergänzenden Rechtsschutzversicherung können Sie auf juristischen Beistand zählen, damit Sie auf dem Gerichtsweg oder durch eine gütliche Einigung Schadenersatz erhalten können. Sie sind bis zu einem Betrag von 100 000 EUR für Rechtskosten versichert.

Wissenswertes

Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen kann eine oder mehrere der folgenden Versicherungen enthalten: die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Allgefahren-Kaskoversicherung, die Teilkaskoversicherung, den KBC-VAB-Beistand, die Fahrerschutzversicherung.

  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94 (gebührenfrei) oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann der Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
    Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Für ein Angebot der KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen können Sie unsere Website besuchen oder sich an Ihren Versicherungsexperten bei der KBC wenden.
Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 - RJP Leuven - IBAN BE43 7300 0420 0601 - BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC Gruppe.

Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen