Häufig gestellte Fragen zum Pensionssparen
Sie nehmen bereits am Pensionssparen bei der KBC teil?
Sie haben noch Fragen?
Hier finden Sie die Antwort.
- Wo finde ich Informationen über meine gesetzliche Rente?
- Wie und wie viel kann ich jedes Jahr für das Pensionssparen einzahlen?
- Wie viel sind meine Rentenersparnisse jetzt wert?
- Was muss ich tun, um für die eingezahlten Beträge eine Steuerermäßigung zu bekommen?
- Muss ich jedes Jahr sparen?
- Wer kommt für die Steuerermäßigung in Betracht?
- Ich habe schon anderweitig Pensionssparen. Kann ich das Pensionssparen bei der KBC fortsetzen?
- Darf ich mehrere Pensionsparkonten haben?
- Kann ich für Einzahlungen, die ich nach der Endbesteuerung getätigt habe, noch eine Steuerermäßigung wegen Pensionssparen erhalten?
- Was geschieht mit dem gesparten Betrag, wenn ich sterbe?
- Wie ermitteln wir Ihren steuerlichen Höchstbetrag?
- Kann ich mein Pensionssparguthaben vorzeitig entnehmen?
1 Wo finde ich Informationen über meine gesetzliche Rente?
Unter MyPension (Website des Landespensionsamts) finden Sie alle Informationen zu Ihrer individuellen gesetzlichen Rente. Seit 2015 finden dort sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige ihre vollständige Laufbahn. Melden Sie sich mit Ihrem e-ID oder Token der Behörden an und sehen Sie Ihre persönliche Pensionsberechnung ein.
2 Wie und wie viel kann ich jedes Jahr für das Pensionssparen einzahlen?
Der Betrag der Einzahlungen, der für die Steuerermäßigung in Betracht kommt, ist pro Jahr begrenzt. Für 2024 gibt es zwei steuerliche Höchstbeträge: 1.020 Euro und 1.310 Euro. Entscheiden Sie sich für 1.310 Euro, müssen Sie das Ihrer Bank ausdrücklich mitteilen.
Wenn Sie im Jahr 2024 das 55. bis 59. Lebensjahr vollenden und über ein Pensionssparkonto verfügen, kann Ihr persönlicher Höchstbetrag für Steuervergünstigung von den allgemeinen steuerlich absetzbaren Höchstbeträgen abweichen. Weitere Informationen finden Sie in der Antwort auf Frage 11.
Zahlen Sie in Ihren Pensionssparplan hinzu oder Einzahlung auf Ihr Pensionssparkonto
Zahlen Sie in Ihren Pensionssparplan hinzu können Sie mit KBC Mobile oder KBC Touch selbst veranlassen.
Bei einem Pensionssparkonto zahlen Sie in einen Pensionssparfonds ein1. Indem Sie gestreut (z. B. monatlich) einzahlen, kaufen Sie sowohl zu höheren als auch zu niedrigeren Kursen. Einzahlungen im Monatsrhythmus bringen mehr Ausgewogenheit in Ihrem Budget. Mit einem Spardauerauftrag können Sie bereits ab 10 Euro im Monat einzahlen. Sie veranlassen dies sofort bei der Eröffnung Ihres Pensionssparens. Für bestehende Verträge vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer Filiale. Einmalige Zuzahlungen können Sie mit KBC Touch selbst veranlassen.
Einzahlungen in KBC Home & Pension Plan
KBC Home & Pension Plan ist eine Pensionssparversicherung2. Einzahlungen sind bereits ab 10 Euro pro Monat möglich! Wollen Sie Ihren Vertrag ändern? Vereinbaren Sie dann einen Termin in Ihrer KBC-Filiale oder kontaktieren Sie Ihren KBC-Versicherungsagenten oder KBC Live.
3 Wie viel ist mein Pensionssparen zurzeit wert?
4 Was muss ich tun, um für die eingezahlten Beträge eine Steuerermäßigung zu bekommen?
5 Muss ich jedes Jahr sparen?
Sie sind nicht verpflichtet, jedes Jahr eine Einzahlung vorzunehmen. Wollen Sie ein Jahr auslassen? Kein Problem, im nächsten Jahr können Sie einfach wieder weitersparen.
Wenn Sie fast 55 Jahre alt sind, müssen Sie aufpassen. Die Endsteuer für Ihr Pensionssparkonto wird normalerweise im Jahr, in dem Sie 60 werden, abgerechnet. Daher ist es empfehlenswert, spätestens in dem Jahr, in dem Sie 54 werden, den Jahresbetrag auf den Maximalbetrag zu erhöhen (für 2024 sind das 1.020 Euro bzw. 1.310 Euro). So vermeiden Sie, dass sich der günstige Zeitpunkt für die Endbesteuerung verschiebt. Außerdem wird für Sie künftig automatisch eine eventuelle Indexierung angewendet und Sie kommen in den Genuss einer maximalen Steuerermäßigung.
6 Wer kommt für die Steuerermäßigung in Betracht?
Jede Person zwischen 18 und 65, die in Belgien Steuern zahlt, kommt für die Steuerermäßigung in Betracht.
Wer in einem oder mehreren Jahren keine Steuern schuldet, bekommt in den betreffenden Jahren keine Steuerermäßigung für Pensionssparen. Oft ist dies der Fall bei Personen mit einem sehr niedrigen Einkommen oder einem Ersatzeinkommen.
7 Ich habe schon anderweitig Pensionssparen. Kann ich das Pensionssparen bei der KBC fortsetzen?
- Entweder Sie lassen Ihr bestehendes Pensionssparen bei dem anderen Finanzinstitut bzw. der anderen Versicherungsgesellschaft und beginnen einen neuen Vertrag bei der KBC.
- Oder Sie übertragen Ihr Pensionssparen auf die KBC. Die Übertragung Ihres heutigen Pensionssparfonds in einen anderen Pensionssparfonds bzw. einer Pensionssparversicherung in eine andere Pensionssparversicherung ist steuerfrei, vorausgesetzt, dass es sich um eine vollständige Übertragung handelt.
- Wenn Sie einen Pensionssparfonds bei einem anderen Finanzinstitut haben, können Sie das vollständige Sparguthaben in einen Pensionssparfonds bei der KBC übertragen. In diesem Fall werden die Sparguthaben im Pensionssparfonds Ihrer Wahl wiederangelegt. Es wird für das übertragene Sparguthaben keine Zeichnungsgebühr berechnet. Diese gilt nur für Neueinzahlungen.
- Wenn Sie eine Pensionssparversicherung bei einer anderen Gesellschaft haben, können Sie die vollständige Reserve Ihrer Pensionssparversicherung kostenlos auf einen KBC Home & Pension Plan übertragen.
- Pro Kalenderjahr kann man nur ein einziges Pensionssparkonto bzw. eine einzige Pensionssparversicherung eröffnen. Haben Sie in den vorangegangenen Jahren bereits einen Vertrag abgeschlossen, dann steht dies dem Abschluss eines neuen Vertrags nicht im Wege. Hinweis: Sie können die Einzahlungen von nur einem einzigen Pensionssparkonto bzw. einer einzigen Pensionssparversicherung von der Steuer absetzen.
- Der Wechsel von einem Pensionssparfonds zu einer Pensionssparversicherung oder umgekehrt wird als vorzeitige Beendigung des Pensionssparens angesehen und als solche besteuert. In diesem Fall ist es besser, das laufende Pensionssparen bei der betreffenden Gesellschaft fortbestehen zu lassen und bei der KBC einen neuen Pensionssparvertrag zu eröffnen.
8 Darf ich mehrere Pensionssparkonten haben?
Man darf verschiedene Pensionssparkonten und Pensionssparversicherungen bei verschiedenen Gesellschaften haben, aber pro Kalenderjahr darf man nur ein einziges eröffnen.
Sie können pro Kalenderjahr nur die Einzahlungen auf ein einziges Pensionssparkonto bzw. eine einzige Pensionssparversicherung von der Steuer absetzen. Haben Sie für mehrere Pensionssparfonds oder -versicherungen Einzahlungen vorgenommen? Dann entscheiden Sie selbst, welche davon Sie von der Steuer absetzen.
9 Kann ich für Einzahlungen, die ich nach der Endbesteuerung getätigt habe, noch eine Steuerermäßigung wegen Pensionssparen erhalten?
10 Was geschieht mit dem gesparten Betrag, wenn ich sterbe?
11 Wie ermitteln wir Ihren steuerlichen Höchstbetrag?
Ab dem Alter von 55 Jahren ist es für Sie steuerlich vorteilhafter, Ihren Pensionssparbetrag nicht mehr zu erhöhen. Das könnte sich nämlich nachteilig für Sie auswirken, da Ihre Endbesteuerung dann um 10 Jahre verschoben wird. Wir vermeiden dieses Risiko für Sie, indem wir den Betrag, den Sie jährlich einzahlen können, begrenzen.
Dafür wird zunächst der Betrag betrachtet, den Sie im Alter von 54 Jahren eingezahlt haben. Wenn Sie jährlich einen variablen Betrag einzahlen, berechnen wir den durchschnittlichen Prozentsatz, den Sie in den letzten 5 Jahren eingezahlt haben.
Nach Ihrem 60. Geburtstag können Sie den Betrag, den Sie in Ihren Pensionssparfonds einzahlen möchten, wieder frei wählen. Von diesen Beträgen werden dann keine Steuern mehr einbehalten, aber Sie können die jährliche Steuerermäßigung noch voll ausschöpfen.
Was bedeutet das für Sie?
1) Wenn Sie im Alter von 54 Jahren den höheren steuerlichen Höchstbetrag eingezahlt haben, d. h. 1.310 Euro im Jahr 2024, wird dies auch Ihr fester Höchstbetrag sein. Ob Sie in den nächsten Jahren den gleichen Betrag oder weniger einzahlen, macht für Sie keinen Unterschied.
2) Wenn Sie im Alter von 54 Jahren den niedrigeren steuerlichen Höchstbetrag eingezahlt haben, also 1.020 Euro im Jahr 2024, dann wird das Ihr fester Höchstbetrag. Hier können Sie in den nächsten 5 Jahren nicht mehr den höheren Höchstbetrag wählen.
3) Haben Sie im Alter von 54 Jahren einen niedrigeren Betrag eingezahlt? Dann berechnen wir den durchschnittlichen Prozentsatz Ihrer Einzahlungen der letzten fünf Jahre und multiplizieren ihn mit dem höheren steuerlichen Höchstbetrag. Das Ergebnis ist dann Ihr Höchstbetrag für die nächsten 5 Jahre.
Möchten Sie wissen, welches Ihr persönlicher Höchstbetrag ist? Sie finden ihn ganz einfach in KBC Mobile hinter dem Sparschwein unter der Rubrik Steuerbegünstigtes Sparen und Anlegen.
1 Ein Pensionssparfonds ist ein Investmentfonds oder Fonds. Das ist die gängige Bezeichnung für einen OGA (Organismus für gemeinsame Anlagen), mit oder ohne Rechtsfähigkeit, der Spareinlagen sammelt und diese kollektiv verwaltet. Der Anleger beteiligt sich direkt an einem diversifizierten Portfolio. OGA ist der Oberbegriff für alle Arten von Investmentfonds unabhängig von ihrer Rechtsform. Je nach Rechtsform wird unterschieden zwischen OGAs des vertraglichen Typs (Investmentfonds) und OGAs des statutarischen Typs (Investmentgesellschaften). Ein Fonds bietet dem Anleger Komfort. Er wird von Spezialisten verwaltet, die den Markt genau beobachten und die ganze Verwaltungsarbeit, wie das Einkassieren von Zinsen und Dividenden, übernehmen.
2 Lebensversicherung mit einer von der Versicherungsgesellschaft garantierten Rendite.
3Die Besteuerung ist von Ihrer individuellen Situation abhängig und kann sich in Zukunft ändern.
Ja, aber dann wird ein höherer Steuersatz angewandt, den Sie lieber vermeiden möchten. Der Staat gewährt für das Pensionssparen nämlich eine jährliche Steuerermäßigung, verlangt diese aber bei vorzeitiger Entnahme über einen höheren Steuersatz von bis zu 33,31% wieder zurück. Hier erfahren Sie, welche Bedingungen Sie erfüllen müssen, um die günstigste Endsteuer zu erhalten.