Welche Einkünfte muss ich in meiner IPZ melden?

In einer individuellen Pensionszusage können Sie auf steuergünstige Weise eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen. Die Prämien für die zusätzliche Altersversorgung werden vom Unternehmen finanziert und sind als Werbungskosten abzugsfähig.

Der Fiskus hat festgelegt, wie viel zusätzliche Altersvorsorge auf steuergünstige Weise Sie in Ihrer IPZ aufbauen können. Dies ist die so genannte 80%-Grenze. Mit anderen Worten: Ihre gesetzliche Rente und Ihre zusätzliche Altersvorsorge dürfen zusammen nicht mehr als 80% des letzten normalen Einkommens betragen.

Für die Berechnung der steuerlichen 80%-Grenze in Ihrer IPZ benötigen wir Ihr „letztes normales Bruttojahreseinkommen“ des betreffenden Geschäftsjahres. Aus steuerlicher Sicht handelt es sich um „das letzte normale Bruttojahresgehalt“.

Wir benötigen jeweils Ihr „letztes normales Bruttojahreseinkommen“ des betreffenden Geschäftsjahres in Ihrer IPZ. Was genau ist damit gemeint?
 

  • Die Vergütung erhalten Sie für Ihre Tätigkeit als selbständiger Betriebsleiter.

    Die Vergütung umfasst Ihr Bruttogehalt als selbständiger Betriebsleiter und alle Leistungen, die Sie von Ihrem Unternehmen erhalten (Firmenwagen, Smartphone usw).
    Andere Einkünfte, die Sie für andere Tätigkeiten erhalten, wie z. B. Arbeitnehmerentgelte oder andere Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, fallen nicht darunter.
  • Es geht nur um die Vergütung, die Sie von dem Unternehmen erhalten, das Ihre IPZ abgeschlossen hat.

    Es geht also nicht um die Vergütung, die Sie von einem anderen Unternehmen erhalten, bei dem Sie ebenfalls Betriebsleiter sind.

  • Es handelt sich um die normale Jahresvergütung.

    Dies ist die Summe Ihrer regelmäßigen und monatlichen Bezüge für das betreffende Geschäftsjahr.
    Welche Vergütungen in Frage kommen, können Sie in der FAQ nachlesen „Welche Einkünfte gelten als Bruttojahreseinkommen in einer IPZ“.

  • Es ist die Brutto-Jahresvergütung.

    Dies ist der Betrag der Vergütung vor Abzug von Sozialabgaben, sonstigen beruflichen Aufwendungen und Steuern.
    Dies ist nicht das Nettoeinkommen, das auf Ihr Konto überwiesen wird!

  • Es ist die Brutto-Jahresvergütung.

    Hierbei handelt es sich um die im laufenden Geschäftsjahr gewährte Vergütung. Also über einen Zeitraum von 12 Monaten. Auch bei einem verlängerten Geschäftsjahr müssen Sie von einer 12-monatigen Jahresvergütung ausgehen.

Hinweis: Vorsicht bei Erhöhungen/Verringerungen der monatlichen Vergütung während des Geschäftsjahres. Weitere Informationen finden Sie in der FAQ „Wie bestimme ich mein jährliches Bruttoeinkommen in der IPZ, wenn sich mein Einkommen im Laufe des Geschäftsjahres erhöht/verringert?“

Was eine regelmäßige und monatliche Vergütung für Ihre IPZ ist, lässt sich am besten von Ihrem Buchhalter beurteilen.

Wir können Ihnen (und Ihrem Buchhalter) jedoch einige Leitlinien an die Hand geben, die auf den Anweisungen der Steuerbehörden und unserer Erfahrung beruhen:

Welches Einkommen zählt bei der IPZ?
 

  • Feste monatliche Bruttovergüting
  • Jährliche Urlaubsvergütung
  • Jährliche Prämie zum Jahresende
  • Geldwerte Vorteile, die monatlich gebucht werden und regelmäßiger Natur sind (private Nutzung eines Firmenwagens, private Nutzung eines Mobiltelefons/Smartphones, private Nutzung einer Firmenimmobilie usw.)
  • Ihre vierteljährlichen Sozialversicherungsbeiträge , die vom Unternehmen gezahlt und ebenfalls als geldwerter Vorteil verbucht werden.
  • monatliche Mieteinnahmen aus einem Gebäude oder Büro, das Sie an das Unternehmen vermieten und für das Sie eine monatliche Miete erhalten, sofern diese Mieteinnahmen als Entgelt eingestuft werden.

Einkommen, das nicht auf die IPZ angerechnet wird?

  • Sporadische Erhöhungen des monatlichen Gehalts
  • Einmalige oder besondere Prämien
  • Tantiemen, Dividenden, Gewinnausschüttungen
  • Erhöhung der monatlichen Vergütung während des Geschäftsjahres
    Wenn eine Erhöhung der monatlichen Vergütung während des Geschäftsjahres angemessen ist, kann die Erhöhung bei der Bruttojahresvergütung für eine IPZ berücksichtigt werden.

    Achtung: nur für die Monate, in denen diese Erhöhung gilt.

    Beispiel:
    Ein Betriebsleiter erhält von Januar bis Oktober eine monatliche Bruttovergütung von 3000 Euro. Im November erhält der Betriebsleiter eine monatliche Bruttovergütung von 4000 EUR.

    Jährliche Vergütung fehlerhaft berechnet: (4.000 Euro x 12) = 48.000 Euro
    Jährliche Vergütung richtig berechnet: (10 x 3.000 Euro) + (2 x 4.000 Euro) = 38.000 Euro

  • Senkung der monatlichen Vergütung während des Geschäftsjahres
    Ist eine Verringerung der monatlichen Vergütung während des Geschäftsjahres angemessen, muss die Verringerung bei der jährlichen Bruttovergütung für eine IPZ berücksichtigt werden.

    Achtung: nur für die Monate, in denen diese Senkung gilt.

    Beispiel:
    Ein Betriebsleiter erhält von Januar bis Juni eine monatliche Bruttovergütung von 4.000 EUR. Im Juli wird dieser Betrag auf 3.500 Euro angehoben.

    Jährliche Vergütung fehlerhaft berechnet: (3.500 Euro x 12) = 42.000 Euro
    Jährliche Vergütung richtig berechnet: (6 x 4.000 Euro) + (6 x 3.500 Euro) = 45.000 Euro

  • Haben Sie eine variierende monatliche Vergütung?
    Wenn Ihr Monatsvergütung während des Geschäftsjahres schwankt, können Sie die folgende Regel anwenden, um Ihre Bruttojahresvergütung in Ihrer IPZ zu bestimmen.

    Streng genommen müssten Sie den Betrag Ihrer niedrigsten Bruttomonatsvergütung nehmen und mit 12 multiplizieren.

    Praktisch: Nehmen Sie die Vergütung, die dem Durchschnitt am nächsten kommt. Also:

1. Addieren Sie alle Ihre Bruttomonatsgehälter (12 Monate).
2. Teilen Sie diese Summe durch 12.
3. Runden Sie das Ergebnis ab.
4. Multiplizieren Sie es dann mit 12.
 

  • Haben Sie nicht jeden Monat eine Vergütung?
    Wenden Sie sich in diesem Fall unbedingt an Ihren Vermittler, um sich beraten zu lassen, wie die Steuergrenze in Ihrer IPZ zu berechnen ist.

Wie kann ich andere Altersvorsorgepläne in meiner IPZ erwähnen?

In einer Individuellen Pensionszusage können Sie auf steuergünstige Weise eine zusätzliche Altersversorgung aufbauen. Die Prämien für die zusätzliche Altersversorgung werden vom Unternehmen finanziert und sind als Werbungskosten abzugsfähig.

Der Fiskus hat festgelegt, wie viel zusätzliche Altersvorsorge auf steuergünstige Weise Sie in Ihrer IPZ aufbauen können. Dies ist die so genannte 80%-Grenze. Mit anderen Worten: Ihre gesetzliche Rente und Ihre zusätzliche Altersvorsorge dürfen zusammen nicht mehr als 80% des letzten normalen Bruttojahreseinkommens betragen.

Bauen Sie eine zusätzliche Altersversorgung auf, die nicht von KBC Versicherungen verwaltet wird?
Wenn ja, müssen Sie diese Altersvorsorgepläne selbst in Ihrer IPZ auf dem neuesten Stand halten. Das ist wichtig, um Ihre 80%-Grenze zu berechnen mit aktuellen Daten. Bei KBC sind diese Daten nicht bekannt.

Achtung: Auch wenn Sie keine Prämien mehr in diese Altersvorsorgepläne einzahlen, benötigen wir aktuelle Daten.

Um welche zusätzliche Altersvorsorge handelt es sich?

Es handelt sich um die Altersvorsorgepläne der 2. Säule.

  • Welche Altersvorsorgepläne fallen in die 2. Säule?

    • FZPS oder soziale FZPS
    • Altersvorsorge für medizinische Freiberufler (LIKIV)
    • individuelle Pensionszusage (IPZ)
    • Pensionsvereinbarung für Selbstständige (PVS)
    • Pensionsplan des Arbeitgebers (Gruppenversicherung)
    • Pensionsfonds
    • Pensionsplan für Selbstständige (Gruppenversicherung)
    • Privater Pensionszusage (Betriebsleiterversicherung)
  • Welche Altersvorsorgepläne gehören nicht zur 2. Säule?

    • Pensionssparen und langfristiges Sparen sind keine Pläne der 2. Säule und werden daher nicht für Ihre IPZ berücksichtigt.

Insofern es sich nicht um einen neuen Plan handelt, finden Sie alle Ihre Altersvorsorgepläne der 2. Säule unter Mypension.be.

Jedes Jahr Anfang September werden alle Altersvorsorgepläne der 2. Säule in Mypension mit dem Stand vom 1. Januar des betreffenden Jahres aktualisiert.
Für jeden Altersvorsorgeplan nehmen Sie in Mypension den Betrag der erworbenen Leistung und den Betrag der zu erwartetenden Leistung in Ihre IPZ auf.

Achtung: Dies ist NUR für Altersvorsorgepläne, die nicht von KBC Versicherungen verwaltet werden.

Anmerkung: Einen Gruppenversicherungsvertrag, der vom KBC-Pensionsfonds verwaltet wird, gehört nicht zu KBC Versicherungen.

Wo finde ich diese Beträge in Mypension?
Öffnen Sie www.mypension.be und melden Sie sich mit itsme® oder Ihrem Kartenleser (über Computer) an.

Klicken Sie auf „Meine Zusatzpension“
 

  • Über Ihrem Computer (Desktop oder Laptop):

    • Klicken Sie auf der rechten Seite auf „Meine vollständige Akte“.
    • Bestätigen Sie das betreffende Jahr.
    • Öffnen Sie die heruntergeladene PDF-Datei und gehen Sie zum Abschnitt „Detailansicht ihrer Pensionspläne als Selbstständige(r)“.
    • Vermerken Sie für jeden NICHT von „KBC Versicherungen“ verwalteten Pensionsplan die beiden folgenden Beträge in Ihrer IPZ:
      • Erworbene Leistung am 01.01.
        (falls nicht angegeben, nehmen Sie den Betrag der Pensionsreserve am 01.01.)
      • Erwartete Leistung am 01.01.
    • Wiederholen Sie diesen Schritt für den Abschnitt „Detailansicht ihrer Pensionspläne als Arbeitnehmer(in)“.
       
  • Mit Ihrem Smartphone:

    • Klicken Sie in der Rubrik VERSORGUNGSRÜCKLAGE auf „Pensionspläne als Arbeitnehmer(in)“.
    • Klicken Sie in der Übersicht auf den Button „Detail“ für jeden Pensionsplan, dessen PENSIONSEINRICHTUNG nicht KBC Versicherungen ist.
    • Scrollen Sie nach unten und klicken Sie auf „Detailblatt herunterladen“.
    • Notieren Sie für jedes heruntergeladene Detailblatt die beiden folgenden Beträge in Ihrer IPZ:
      • Erworbene Leistung am 01.01.
        (falls nicht angegeben, nehmen Sie den Betrag der Pensionsreserve am 01.01.)
      • Erwartete Leistung am 01.01.
    • Wiederholen Sie diesen Schritt für „Als Selbständiger planen“.

Wenn Sie im Ausland beruflich tätig sind oder waren und eine Zusatzrente aufbauen oder aufgebaut haben, müssen Sie auch diese Zusatzrente in Ihrer IPZ angeben. Sie werden sie nicht in MyPension finden. Sie wissen nicht, wo Sie die Informationen nachschlagen oder anfordern können? Ihr Versicherungsvertreter wird Ihnen gerne helfen.