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Was ist die beste Art zu schenken?

Möchten Sie Ihren Kindern, Enkeln oder einer anderen Person eine Geldsumme oder Wertpapiere schenken, ohne einen Notar einzuschalten? Das ist möglich! Bitte beachten Sie, dass eine einfache Banküberweisung dann nicht ausreichend ist.

Warum ein pacte adjoint?

Sie vermeiden künftige Streitigkeiten:

  • Der pacte adjoint beweist die Unentgeltlichkeit ("animus donandi") der Schenkung. Weder der Schenker noch andere Erben oder die Steuerbehörden können im Nachhinein behaupten, dass es sich in Wirklichkeit um ein Darlehen gehandelt hat.

  • Wenn Sie als Kind erben, beweist das Dokument, dass die Schenkung ein Vorschuss auf Ihr Erbe ist oder dass Sie etwas Zusätzliches erhalten.

  • Wenn Sie zum Beispiel Ihrem Kind schenken, beweist das Dokument, dass Sie nur für Ihr Kind geschenkt haben und nicht für seinen Partner. Eine einfache Überweisung kann in dieser Hinsicht unklar sein. Wenn in der Beziehung Ihres Kindes etwas schief läuft, dient das Dokument als Beweis. Es ist immer ratsam, dass sich Ihr Kind (und Partner) über die vermögensrechtlichen Folgen des Zusammenlebens oder der Ehe informiert.

Der pacte adjoint bestätigt, dass der Beschenkte die Schenkung angenommen hat, und ermöglicht es Ihnen, bestimmte Bedingungen an die Schenkung zu knüpfen. Zum Beispiel können Sie eine Rückfallklausel einsetzen für den Fall, dass der Beschenkte vor dem Schenker stirbt.

Sollten Sie etwas in der Mitteilung erwähnen („Schenkung“)? Nein!

Nach einer bestimmten Rechtslehre und Rechtsprechung handelt es sich dann um eine ungültige Schenkung aufgrund falscher formaler Bedingungen. Um jegliche Diskussion zu vermeiden, erwähnen Sie nichts bei der Überweisung und erstellen den pacte adjoint erst am Tag nach der Überweisung.

Geschenk versus Schenkung

Müssen Sie jedes Mal einen pacte adjoint erstellen, wenn Sie an einem Geburtstag oder zu Weihnachten eine Überweisung tätigen? Zum Glück geht es nicht so weit. Für gewöhnliche Geschenke oder Mitbringsel müssen Sie das nicht.

Wann handelt es sich um ein Geschenk und wann um eine Schenkung?

Ein Geldbetrag in einem Umschlag oder eine Banküberweisung mit Angabe des Anlasses (Weihnachten, Geburtstag oder Hochzeit) gilt als Geschenk.

Dies ist unabhängig vom Zeitpunkt Ihres Todes möglich, ohne dass Steuern gezahlt werden müssen.

Wenn Sie ein teures Auto verschenken, das in keinem Verhältnis zu Ihrem Vermögen steht, oder wenn Sie Ihren Kindern großzügige Geldbeträge überweisen, um die Erbschafts- oder Schenkungssteuer zu vermeiden, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dies als Schenkung angesehen wird, mit allen rechtlichen und steuerlichen Konsequenzen.

Steuerliche Folgen der Schenkung

  • Wenn der Schenker mehr als drei Jahre nach der "Bankschenkung" noch lebt, muss der Beschenkte keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zahlen. Sie können den Beginn dieser Frist nachweisen, indem Sie dem Beschenkten den pacte adjoint per Einschreiben zusenden. Der Poststempel stellt sicher, dass das Datum, an dem die Dreijahresfrist beginnt, feststeht.

  • Lebt der Schenker weniger als drei Jahre nach der "Bankschenkung", muss der Beschenkte Erbschaftssteuer zahlen. Die Erbschaftssteuer ist in der Regel höher als die Schenkungssteuer.

  • Wenn der Schenker nicht das Risiko eingehen möchte, das mit dem Tod innerhalb von drei Jahren verbunden ist, kann der Schenker (oder der Beschenkte) den pacte adjoint bei jedem Einregistrierungsamt in Flandern registrieren lassen. Dies kann unmittelbar nach der Erstellung geschehen, aber auch nach z. B. zwei Jahren. Dann muss der Beschenkte zwar Schenkungssteuer zahlen, aber keine Erbschaftssteuer mehr.

Wie hoch ist die Schenkungssteuer?

Die Schenkungssteuer ist ein Pauschalsatz und beträgt in Flandern und Brüssel 3% zwischen Partnern und für Verwandte in direkter Linie. In Wallonien sind es 3,3%.
Bei anderen Familienmitgliedern, Freunden oder Bekannten liegt die Zahl in Flandern und Brüssel bei 7%. In Wallonien gilt der Satz von 5,5%.

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