Frage 4

Frage 4

Können Sie einen Investitionsbeleg* vorlegen?

Ja
Nein

* Ein gültiger Investitionsbeleg kann sein:

  • eine unterschriebene Rechnung
  • ein Angebot oder Kostenvoranschlag zwischen dem Bauunternehmer/Verkäufer und dem Kreditnehmer.

Wichtiger Hinweis! Die Rechnung darf noch nicht bezahlt worden sein.

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