
Kann ich den Hohlraum an meinem Haus dämmen?
Wenn Ihr Hohlraum kein Dämmmaterial enthält, sollten Sie ihn dämmen. Dafür müssen jedoch die Außenfassade, der Verblendstein, der Hohlraum und die Fugen eine Reihe von Bedingungen erfüllen. Andernfalls sind zusätzliche Vorarbeiten erforderlich. Wir führen die Bedingungen kurz für Sie auf.
Bei der Dämmung eines Hohlraums ist Folgendes zu beachten:
- Der Hohlraum muss ausreichend groß sein.
Beim Füllen des Hohlraums muss der verfügbare Raum in der Hohlwand ausreichend sein. Es müssen mindestens 5 Zentimeter Platz sein. Ist dies nicht der Fall, kann der Dämmstoff nicht gleichmäßig angebracht werden. Dies kann zu Feuchtigkeitsproblemen führen. Außerdem muss der Hohlraum ausreichend breit sein, um den Wärmeverlust durch Dämmstoffe angemessen zu minimieren.
- Der Verblendstein muss in gutem Zustand sein.
- Der Hohlraum muss trocken, sauber und stabil sein.
- Die Fugen müssen in einem guten Zustand sein.
- Die Außenfassade darf keine Risse, Sprünge oder Öffnungen aufweisen.
- Die Außenfassade darf keine Feuchtigkeitsprobleme oder organischen Verunreinigungen aufweisen.
- Eine gestrichene Außenwand muss mit dampfdurchlässiger Farbe gestrichen sein.
- Die Außenwand muss aus dampfdurchlässigen Ziegeln oder Fliesen bestehen.
- Die Außenfassade darf nicht verputzt sein.
Wenn die Außenwand verputzt, mit dampfundurchlässiger Farbe gestrichen, aus glasierten Ziegeln gebaut oder mit Keramikfliesen versehen ist, kann das Kondenswasser im Hohlraum nicht entweichen. Dies beeinträchtigt die Isoliereigenschaften der Dämmstoffe und macht sie anfällig für Schimmel.
Beauftragen Sie ein spezialisiertes Unternehmen mit der Prüfung, ob diese Bedingungen erfüllt sind. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen die vorhandenen Probleme (wenn möglich) beseitigt werden, bevor Sie dämmen können.
Dieser Artikel wurde am 11-10-2023 veröffentlicht. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haben alle Informationen, die Sie hier einsehen oder erhalten, einen unverbindlichen und rein informatorischen Wert. Die Informationen gelten nur für Flandern.