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Ist die vorhandene Hohlwanddämmung ausreichend?

Nicht jeder Hohlraum enthält bereits Dämmmaterial. Wenn nicht, sind Sie dann gesetzlich verpflichtet, dieses Problem zu lösen? Und wenn der Hohlraum bereits ganz oder teilweise gefüllt ist, brauchen Sie dann nichts mehr zu tun? Die Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Artikel.

Hat Ihr Haus einen Hohlraum, der noch kein Dämmmaterial enthält? Dann tun Sie gut daran, es zu isolieren. Für bestehende Wohngebäude gibt es jedoch derzeit keine gesetzliche Verpflichtung zur Dämmung der Wände. Bei einem Neubau oder einer Erweiterung muss der U-Wert für Außenwände 0,24 W/m²K oder weniger betragen.

Ist der Hohlraum bereits isoliert? Wenn ja, ist die Isolierung möglicherweise verschlissen, zusammengefallen, pulverisiert oder von Feuchtigkeit und Schimmel befallen. Dann können Sie die Isolierung reparieren oder ersetzen lassen. Ist sie von geringerer Qualität oder viel weniger isolierend als die aktuelle Generation von Dämmstoffen? Dann wäre es sinnvoll, den Hohlraum zu füllen.

Sie brauchen eine Fachfirma, die den Zustand der vorhandenen Hohlraumdämmung prüft. Sie kann auch beurteilen, ob und wie die Dämmung ersetzt oder ergänzt werden muss.

Dieser Artikel wurde am 11-10-2023 veröffentlicht. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, haben alle Informationen, die Sie hier einsehen oder erhalten, einen unverbindlichen und rein informatorischen Wert. Die Informationen gelten nur für Flandern.

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