Endbesteuerung beim Pensionssparen: Wie ist das?
Sparen Sie für Ihre Rente und erhalten Sie dafür jährliche Steuererleichterungen? Am Ende wird eine Endsteuer auf Ihr angesammeltes Kapital fällig. Im Folgenden erfahren Sie, wann und wie die Endbesteuerung für das Pensionssparen erfolgt.
Auf welchen Betrag wird die Endsteuer berechnet?
Bei Pensionssparfonds wird Ihr Sparguthaben besteuert. Dabei geht der Staat von einer fiktiven Rendite der Einlagen von 4,75% aus. Ist Ihr tatsächlicher Ertrag höher? Das ist eine doppelt gute Nachricht, denn dieser Überschuss wird nicht besteuert.
Zur Information: Für Einzahlungen von vor 1992 beträgt die fiktive Rendite 6,25%.
Bei der Pensionssparversicherung wird Ihre Endsteuer nur auf die Einlagen zu einem garantierten Zinssatz berechnet. Der Anteil, den Sie durch Gewinnbeteiligung erworben haben, wird nicht besteuert.
Wie ist es, wenn Sie vor Ende des 55. Lebensjahres mit dem Pensionssparen begannen?
Dann müssen Sie an Ihrem 60. Geburtstag eine einmalige günstige Endsteuer von 8% bezahlen. Danach bleibt es interessant, bis einschließlich des Jahres, in dem Sie 64 Jahre alt wird, weiter zu sparen. Denn auch Einzahlungen nach Ihrem 60. Geburtstag erbringen noch eine Steuererleichterung von bis zu 30%, sie werden aber nicht mehr besteuert.
Nehmen Sie schon seit 2014 oder länger am Pensionssparen teil? Von 2015 bis 2019 haben Sie dann bereits einen Teil der endgültigen Steuer durch vorzeitige Einziehung bezahlt. Ihre Beiträge aus diesem Zeitraum werden von Ihrer Endsteuer bei Vollendung des 60. Lebensjahres abgezogen.
Hinweis: Erhöhen Sie nach Ihrem 55. Geburtstag die Einzahlungen fürs Pensionssparen? Dies könnte dazu führen, dass Ihre Endsteuer erst 10 Jahre nach dieser Erhöhung fällig wird. Das ist nachteilig für Sie. Deshalb berechnet die KBC für Sie einen persönlichen steuerlichen Höchstbetrag. Auf diese Weise werden Sie nie in dieses Szenario geraten. Lesen Sie mehr über das Pensionssparen nach Ihrem 54. Lebensjahr.
Wie ist es, wenn Sie erst mit 55 oder später mit Pensionssparen beginnen?
Das Pensionssparen bleibt für Sie ebenso steuerlich begünstigt bis zum Ende des Jahres, in dem Sie 64 Jahre alt werden. Auch in diesem Szenario zahlen Sie eine günstige Endsteuer von 8%. Anders als bei Sparern, die früher begonnen sind, erhebt der Staat diese Endsteuer in der Regel nach 10 Jahren Vertragslaufzeit. Beginnen Sie zum Beispiel mit 56 Jahren? Dann freuen Sie sich auf Ihren 66. Geburtstag, um Ihr Guthaben zum günstigen Endsteuersatz zurückzunehmen.
Nehmen Sie schon seit 2014 oder länger am Pensionssparen teil? Von 2015 bis 2019 haben Sie dann bereits einen Teil der endgültigen Steuer durch vorzeitige Einziehung bezahlt. Ihre Beiträge aus diesem Zeitraum werden schließlich von Ihrer Endsteuer abgezogen.
Möchten Sie, dass Ihr Pensionssparvertrag vor Ihrem 60. Geburtstag ausgezahlt wird? Dann gilt eine weniger günstige Steuerregelung, die hier nicht behandelt wird. Dies ist also unbedingt zu vermeiden.
Haben Sie nie eine Steuererleichterung für Ihr Pensionssparen erhalten? Dann wird keine Endsteuer auf Ihr Pensionssparguthaben erhoben. Dazu müssen Sie bei Ihrem Finanzamt vor Ort ein Dokument anfordern und es bei Ihrem Finanzinstitut oder Ihrer Versicherungsgesellschaft einreichen.