Pensionssparfonds
Möchten Sie für später sparen und gleichzeitig weniger Steuern zahlen?
Eröffnen Sie einen Pensionssparfonds zur Ergänzung Ihrer gesetzlichen Rente.
- Bis zu 327,50 Euro Steuerermäßigung auf Ihre eingezahlten Beträge
- Wählen Sie Ihren Höchstbetrag: 1.020 Euro oder 1.310 Euro pro Jahr
- Bereits ab 10 Euro pro Monat möglich
Warum sollten Sie sich für einen Pensionssparfonds entscheiden?
Mit einem Pensionssparfonds legen Sie Ihr Geld in Aktien und Anleihen an. Das bedeutet, dass Sie keine feste Rendite erhalten und sowohl Gewinn als auch Verlust machen können. Aufgrund der Anlagediversifizierung kann die Rendite auf lange Sicht höher sein als bei einer Pensionssparversicherung, die eine feste Rendite hat.
Wann sollte man anfangen?
Je früher, desto besser! Das Pensionssparen ist bis zu dem Jahr, in dem Sie 64 Jahre alt werden, möglich. Beginnen Sie vor Ihrem 55. Geburtstag für einen optimalen Steuervorteil. Auf den gesparten Betrag zahlen Sie mit 60 Jahren eine Endsteuer. Dies hat den Vorteil, dass Sie zwischen dem 60. und 64. Lebensjahr unversteuert weiter sparen können und weiterhin Steuervorteile erhalten.
Ein Pensionssparvertrag hat eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren, vorzugsweise aber länger.
Erwartete langfristige Rendite
Pensionssparen in einem Fonds kann nur langfristig interessant sein. Einige weniger gute Monate oder sogar ein weniger gutes Jahr müssen nicht dramatisch sein. Pensionssparen ist nämlich ein Projekt über 20, 30, manchmal sogar 40 Jahre.
Darüber hinaus profitieren Sie auch vom Effekt der Ertragsansammlung. Das bedeutet, dass die möglichen Erträge zu Ihren Ersparnissen hinzukommen und somit eine zusätzliche Rendite bringen können. Je länger Sie am Pensionssparen teilnehmen, desto mehr kann dieser Effekt zum Tragen kommen.
Und schließlich erhöht auch die jährliche Steuererleichterung Ihre Rendite erheblich.
Was kostet ein Pensionssparfonds?
- Sie zahlen 2% Zeichnungsgebühr.
- Sie zahlen laufende Kosten.
- Es fallen keine Ausstiegsgebühren an. Eine Entnahme des angesammelten Kapitals vor der Erhebung der Endsteuer ist steuerlich sehr nachteilig.
- Sie zahlen keine Börsenumsatzsteuer.