Gemeinschaftssparkonto
Für wen ist ein Gemeinschaftssparkonto sinnvoll?
Ein Gemeinschaftssparkonto ist sinnvoll, wenn Sie:
- zusammenwohnen
- verheiratet sind
- mit anderen (Freunden, Verwandten oder sonstigen Personen) für gemeinsame Pläne sparen
Welche Transaktionen sind möglich?
Wenn Sie verheiratet sind und gemeinsam mit Ihrem Partner ein Sparkonto eröffnen, das auf den Namen beider Personen lautet, sind Sie beide Inhaber des Kontos und können getrennt voneinander handeln.
Wenn Sie gesetzlich oder faktisch zusammenwohnen und ein gemeinsames Konto auf den Namen beider eröffnen, sind Sie beide Inhaber des Kontos, können aber nur gemeinsam handeln. Wenn jeder von Ihnen das Konto getrennt verwalten können möchte, müssen Sie sich gegenseitig eine Vollmacht erteilen.
Vertrauen ist wichtig. Im Falle eines Streits oder einer Scheidung könnte einer von beiden das Guthaben abheben oder das Konto auflösen. Wenden Sie sich in einer solchen Situation rechtzeitig an Ihre Bankfiliale, um sicherzustellen, dass Sie nur gemeinsam etwas mit dem Konto machen können.
Verheiratete | Gesetzlich Zusammenwohnende | Faktisch Zusammenwohnende | |
Geld einzahlen oder abheben |
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Überweisungen auf ein gemeinsames Girokonto derselben Partner |
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Überweisungen auf ein zweites Gemeinschaftssparkonto derselben Partner |
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Überweisungen auf ein gemeinsames Girokonto derselben ehelichen Gemeinschaft | |||
Überweisungen auf ein zweites Gemeinschaftssparkonto derselben ehelichen Gemeinschaft |
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Überweisungen auf ein Girokonto oder Sparkonto, das Ihnen oder Ihrem Partner gehört |
Besteuerung der Zinsen
Auf die Zinsen eines Sparkontos müssen Sie Steuern zahlen, die Quellensteuer. Bei einem geregelten Sparkonto beträgt die Quellensteuer15% und sind die Zinsen für das Einkommensjahr 2024 bis 1.020 Euro steuerfrei. Die Höhe des Freibetrags kann sich jedes Jahr ändern. Die KBC Bank behält die Quellensteuer über den Freibetrag hinaus ein, bevor sie die Zinsen auf Ihr Sparkonto zahlt.
Wenn das Sparkonto auf den Namen der beiden Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnenden Partner lautet, gilt der doppelte Freibetrag, sodass die Zinsen bis zu 2.040 Euro steuerfrei sind.Die KBC Bank sorgt automatisch dafür.
Haben Sie ein Gemeinschaftssparkonto mit Personen, mit denen Sie nicht verheiratet sind oder gesetzlich zusammenwohnen, z. B. mit Ihrem Partner? Dann ist ein Freibetrag von 1.020 Euro pro Person möglich, wenn Sie in Ihrer KBC-Filiale eine "Bescheinigung über die doppelte Quellensteuerbefreiung“ ausfüllen.
Möchten Sie auch ein gemeinsames Girokonto eröffnen?
Ein gemeinsames Girokonto ist ein Girokonto, das auf den Namen von Ihnen und einer oder mehreren anderen Personen lautet. Ein gemeinsames Konto ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie zusammenwohnen, verheiratet sind oder in einer Beziehung leben, in der Sie häufig gemeinsam Sachen kaufen.