Wie werden Zinsen auf Sparkonten besteuert?

Auf die Einkünfte aus beweglichen Sachen, zum Beispiel Zinsen auf einem Sparkonto, müssen Sie Steuern zahlen. Diese Einkommensteuer nennt man Quellensteuer. Die Bank behält die Quellensteuer ein, bevor sie die Sparzinsen auf Ihr Sparkonto zahlt.

Steuerbefreiung

Das Sparkonto wird vom Staat reglementiert. Dadurch sind die Zinsen auf Sparkonten steuerfrei. 2024 gilt eine Steuerbefreiung bis zu 1.020 Euro pro Person. Dieser Betrag kann sich jedes Jahr ändern.

Lautet das Konto auf den Namen von zwei Ehepartnern oder gesetzlich zusammenwohnenden Partnern, dann beträgt die Steuerbefreiung bis zu 2.040 Euro im Jahr (doppelte Befreiung).

Haben Sie ein Gemeinschaftssparkonto mit einer Person, mit der Sie nicht verheiratet sind oder gesetzlich zusammenwohnen, zum Beispiel ein Bruder oder eine Schwester? Auch dann ist eine doppelte Steuerbefreiung möglich, wenn Sie in Ihrer KBC-Bankfiliale eine „Bescheinigung doppelte Quellensteuerbefreiung“ ausfüllen.

Einbehaltung der Quellensteuer durch die Bank

Auf die Zinsen oberhalb des Grenzbetrags muss die KBC 2.040 Euro Quellensteuer einbehalten. Für Privatpersonen ist diese Quellensteuer befreiend. Es wird also keine Abrechnung mehr in der Einkommenssteuer gemacht.

Beispiel für ein Einzelkonto

Basiszins + Treueprämie (am 31. Dezember erworben)

1.500 Euro

zu zahlende Quellensteuer auf

1.500 Euro - 1.020 Euro (Befreiung 2024) = 480 Euro

Quellensteuer beträgt

480 Euro x 15% = 72 Euro

Nettozinsen am 31. Dezember

1.500 Euro - 72 Euro = 1.428 Euro

Beispiel für ein gemeinsames Konto von Eheleuten oder gesetzlich zusammenwohnenden Partnern

Basiszins + Treueprämie (am 31. Dezember erworben)

3.900 Euro

zu zahlende Quellensteuer auf

3.900 Euro -  2.040 Euro (doppelte Befreiung 2024) = 1.860 Euro

Quellensteuer beträgt

1.860 Euro x 15% = 279 Euro

Nettozinsen am 31. Dezember

3.900 Euro - 279 Euro = 3.621 Euro

Was, wenn ich mehrere Sparkonten habe?

Die Bank behandelt jedes Sparkonto einzeln. Es ist jedoch möglich, dass die Summe der Zinsen all Ihrer Sparkonten bei einer oder verschiedenen Banken höher ist als der steuerbefreite Höchstbetrag. Außerdem werden die Zinsen minderjähriger Kinder zu den Zinsen der Eltern hinzugerechnet. Den Teil der Spareinkünfte, der höher ist, müssen Sie selbst auf Ihrer Steuererklärung beim Code 1151 oder 2151 angeben.

Beispiel für eine Person mit Sparkonten bei verschiedenen Finanzinstituten

  KBC KBC Bank X Bank Y
Erworbene Zinsen
2.000 Euro 1.200 Euro 1.150 Euro 1.950 Euro
Von der Quellensteuer befreiter Betrag (2024) 1.020 Euro 1.020 Euro
1.020 Euro
1.020 Euro
Zinsen, von denen die Bank Quellensteuer einbehält
980 Euro 180 Euro 130 Euro 930 Euro
Von der Bank einbehaltene Quellensteuer
147 Euro 27 Euro 19.5 Euro 139.5 Euro

Berechnung des in der Steuererklärung anzugebenden Betrags:

  • Summe der erworbenen Zinsen vor Quellensteuer: 2.000 + 1.200 + 1.150 + 1.950 = 6.300 Euro
  • Summe der erworbenen Zinsen, von denen keine Quellensteuer einbehalten wurde: 1.020 Euro + 1.020 Euro + 1.020 Euro + 1.020 Euro = 4.080 Euro
  • Meldungspflichtige Zinsen: 4.080 Euro - 1.020 Euro = 3.060 Euro

Kann ich zu viel gezahlte Quellensteuer zurückfordern?

Die Verwaltung sieht in der Steuererklärung keine Rubrik vor, um zu Unrecht einbehaltene Quellensteuer zurückzufordern.
Wenn Sie zu viel Quellensteuer bezahlt haben, können Sie bei der Regionaldirektion des Steueramts eine Forderung auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Quellensteuer einreichen.

Föderaler Öffentlicher Dienst Finanzen
Steuern und Eintreibung
Verwaltung der Unternehmens- und Einkommensteuern
Brüssel II Direktion Gesellschaften
Regionaldirektion
Louizalaan 233 - 245
1050 Brüssel

Am besten machen Sie das so schnell wie möglich nach der Buchung der Zinsen auf Ihr Konto.

Alle Sparkonten