Was geschieht mit Ihrem Sparkonto bei einer Scheidung oder Trennung?
Sowohl das Zusammenwohnen als auch eine Trennung haben administrative Auswirkungen. Im Folgenden erfahren Sie, was mit Ihrem gemeinschaftlichen und Ihrem eigenen Sparkonto im Falle einer Scheidung oder einer Trennung der Partner geschieht.
Sparkonten im Falle einer Scheidung von verheirateten Partnern
Wenn verheiratete Partner sich scheiden lassen, dann sind sie verpflichtet, die Bank zu informieren. Wie es dann weitergeht, hängt zum Teil von Ihnen und Ihrem (Ex-)Partner ab.
Bei einem Gemeinschaftssparkonto können Sie das Geld unabhängig voneinander ausgeben oder abheben. Sobald Sie sich trennen, können Sie das gemeinschaftliche Konto sperren lassen. Ab dem Zeitpunkt kann keiner der beiden Partner allein über die Ersparnisse verfügen. Wenn Sie sich darüber einig sind, wie das Geld auf diesem Konto aufgeteilt wird, dann teilen Sie dies der Bank gemeinsam mit. Wird die Scheidung vor Gericht behandelt, dann wird ein Richter das Geld aufteilen.
Es ist auch möglich, dass Ihr eigenes Sparkonto bei einer Scheidung zum Thema wird. Denn wenn Sie ohne Ehevertrag verheiratet sind, sind Sie nach dem gesetzlichen Güterstand verheiratet. Das bedeutet, dass alle Ihre Einkünfte gemeinschaftlich sind. So kann das Geld auf Ihrem eigenen Sparkonto rechtlich also auch Ihrem Partner gehören.
Haben Sie einen Ehevertrag aufgesetzt? Prüfen Sie dann, ob Sie sich darin für eine Ehe mit Gütertrennung entschieden haben. In diesem Fall wird in Ihrem Ehevertrag festgelegt, welches Vermögen und welche Einkünfte welchem Partner gehören.
Sie sind nicht verheiratet? Wenn zusammenwohnende Partner sich trennen, ist die Situation so ...
Wenn Sie nicht mit Ihrem Partner verheiratet sind, sind Sie natürlich der alleinige Eigentümer des Geldes auf Ihrem eigenen Sparkonto. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie faktisch oder gesetzlich zusammenwohnen. Wenn Sie sich trennen, bleibt das Geld Ihres. Es kann durchaus sein, dass Sie Ihrem Partner einmal eine Vollmacht für Ihr eigenes Sparkonto erteilt haben. In diesem Fall hat dieser Partner doch noch Zugang zu diesen Ersparnissen. Sie können eine solche Vollmacht jederzeit widerrufen, auch ohne die Zustimmung des Partners.
Bei einem Gemeinschaftssparkonto haben Sie sich gegenseitig vielleicht eine Vollmacht für die Verwaltung dieses Kontos erteilt. So konnten beide Partner über das Geld auf dem Konto verfügen. Widerrufen Sie die Vollmacht wieder, weil Sie sich trennen? Dann kann keiner der Partner allein auf die Ersparnisse zugreifen. Von da an müssen Sie gemeinsam auftreten, um Transaktionen auszuführen. Um das Geld korrekt aufzuteilen, müssen Sie versuchen zu beweisen, welcher Teil Ihnen gehört und welcher Teil Ihrem Partner zusteht.
Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem eigenen oder zum gemeinschaftlichen Sparkonto? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Dann besprechen wir Ihre Frage unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation.