Was geschieht mit dem Sparkonto im Todesfall?
Wenn ein Todesfall in der Familie eintritt, kommt vieles auf einen zu. Deshalb unterstützt die KBC Sie dabei, Ihre Bankgeschäfte so unkompliziert wie möglich zu erledigen. Zunächst einmal sind wir verpflichtet, ein Sparkonto nach einem Todesfall sofort zu sperren. Nur so können die Ersparnisse dann an die richtigen Erben fallen. Erfahren Sie, wie dazu vorgegangen wird.
Schritt 1: Einen Todesfall melden
Informieren Sie zunächst die Bank über den Todesfall. Sie können dies online über die Seite „Einen Todesfall melden“ tun. Dann erläutern wir Ihnen die nächsten Schritte zur Freigabe des Erbes.
Schritt 2: Konten und Tresore vorübergehend sperren
Nach der Meldung eines Todesfalls ist die Bank verpflichtet, die Konten und Tresore des Verstorbenen zu sperren. Hinweis: Wir müssen dies vorübergehend auch mit den Konten von Ehepartnern tun.
Als Bank müssen wir dies tun, um zwei Verpflichtungen zu erfüllen:
- Wir senden eine korrekte Steuererklärung an die Steuerbehörden.
- Wir übergeben sowohl Guthaben auf Konten als auch den Inhalt von Tresoren an die richtigen Erben.
Schritt 3: Freigabe des Sparkontos nach dem Tod
In der Regel wird das Sparkonto nach einem Todesfall freigegeben, sobald diese Schritte unternommen wurden:
- Die Bank hat die Steuererklärung eingereicht.
- Die Bank hat eine Erburkunde oder einen Erbschein, in dem alle Erben aufgeführt sind, erhalten.
- Der Verstorbene und die Erben haben keine Steuer- oder Sozialversicherungsschulden.
- Die Erben haben sich über die Aufteilung des Erbes geeinigt.
Die Ausnahme: Sparkonto mit Drittklausel
Ein Sparkonto mit Drittklausel ist ein Sparkonto auf Ihren eigenen Namen, aber mit einer anderen Person als Begünstigtem. Dabei bestimmen Sie, wann das Geld an den Begünstigten gehen soll.
Hat ein Verstorbener beispielsweise ein Sparkonto mit einer Drittklausel für ein Enkelkind, für das der 18. Geburtstag des Kindes als Freigabedatum festgelegt ist? Dann wandelt die KBC das Konto sofort auf den Namen des Enkels um, aber das Konto bleibt bis zum Freigabedatum gesperrt. Erst dann erhält das Enkelkind das Geld. Kurz und gut, genau wie es die Großeltern vorgesehen hatten.
Vielleicht haben Sie weitere Fragen zum Thema Tod und Erbe. Was sollten Sie zum Beispiel noch bedenken? Und wie viel Erbschaftssteuer zahlen Sie? Wir haben alle relevanten Informationen für Sie auf unserer Website zusammengefasst.