Bis 100.000 Euro versichert
Für die Kosten der Rechtsanwälte, Sachverständigen, Gerichtsvollzieher, des Gerichts usw.
Juristische Hilfe und Beistand
Um eine Entschädigung für Ihre Verletzungen und den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu erhalten.
Zusätzliche Deckung
Wenn die Gegenpartei Ihren Schaden nicht entschädigen kann.
Rechtsschutzversicherung: ein absolutes Muss
Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie wegen eines Unfalls in einen Streit geraten, ist groß.
Angenommen
- Sie können sich nicht darüber einigen, wer den Schaden verursacht hat, wer haftet
- Sie erleiden Schaden und der Haftpflichtige will oder kann Sie nicht entschädigen
- Sie sind mit der Reparatur Ihres Autos unzufrieden
- Sie erhielten zu Unrecht einen Bußgeldbescheid
Dann steht Defendo, die spezialisierte Rechtsschutzabteilung der KBC, Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Wichtig ist, dass Defendo alles tut, um von der Gegenpartei eine Ersatzleistung für den Schaden, den Sie erlitten haben, zu erwirken. Defendo bezahlt alle Kosten, die dafür nötig sind, bis 100.000 Euro. Und wenn sich herausstellt, dass die Person, die Ihren Schaden ersetzen muss, kein Geld hat, dann ersetzt Defendo den Schaden bis zu 12.500 Euro.
Was ist versichert?
Die Rechtsschutzversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz bei
- Streitigkeiten aus Verträgen: Schaden bei An- oder Verkauf, Wartung oder Reparatur Ihres Autos
- Verwaltungstechnische Streitigkeiten: beispielsweise bei Problemen mit dem Führerscheinentzug, der Verkehrssteuer oder technischen Kontrolle Ihres Fahrzeugs
- Strafrechtliche Verteidigung wenn Sie eines Verkehrsvergehens verdächtigt werden. Wenn Sie beispielsweise wegen überhöhter Geschwindigkeit, Nichtbeachten der roten Ampel, Alkoholmissbrauch usw. vorgeladen werden
Was ist unter anderem nicht versichert?
- Bußgelder und gütliche Vergleiche
- Streitigkeiten wegen
- entgeltlicher Personen- und Güterbeförderung
- der Teilnahme an Geschwindigkeits- und Regelmäßigkeitsfahrten
- Mieten und Vermieten ihres Fahrzeugs
- Vorsätzliche Straftaten
Wissenswertes
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie als Verbraucher Ihre Police jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung.- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn es zu keiner Einigung kommt, können Sie sich wenden an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94, Fax 016 86 30 38. Wenn Sie keine geeignete Lösung erzielen, dann können Sie sich wenden an den Ombudsmann der Versicherungen, der für den gesamten Sektor auftritt, de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be
- Sie behalten dennoch das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Für ein Angebot zur Rechtsschutzversicherung in der KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen wenden Sie sich bitte an Ihren KBC-Versicherungsvermittler.
Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RPR Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC Gruppe