Entspannt unterwegs mit Ihrem Oldtimer
Sind Sie ein Autoliebhaber und träumen Sie von einem coolen Oldtimer? Dann zeigen wir Ihnen hier den Weg. Denn was genau ist ein Oldtimer, worauf sollte man beim Kauf achten und wo liegen die Fallstricke? In wenigen Minuten wissen Sie über alles Bescheid!
Was ist das eigentlich, ein „Oldtimer“?
Jedes Auto, das 30 Jahre oder älter ist, kann als Oldtimer zugelassen werden. Nach dem Kauf beantragen Sie die Zulassung als Oldtimer. Diese technische Kontrolle ist sehr viel begrenzter als die reguläre technische Kontrolle für Fahrzeuge für den täglichen Gebrauch. Ist die technische Kontrolle in Ordnung? Dann erhalten Sie ein Kennzeichen, das mit dem Buchstaben „O“ beginnt.
Wie oft muss das Fahrzeug zur Oldtimer-Kontrolle?
- Ist das Fahrzeug 30 bis 50 Jahre alt: alle zwei Jahre
- Ist das Fahrzeug älter als 50 Jahre: alle fünf Jahre
Was ist erlaubt und was nicht?
Mit Ihrem Oldtimer können Sie Tag und Nacht fahren, ohne Kilometerbegrenzung!
Aber nicht alles ist erlaubt! Wenn Ihr Fahrzeug als Oldtimer zugelassen ist, ist Folgendes nicht erlaubt:
- gewerbliche oder berufliche Nutzung
- Pendeln zur und von der Arbeit und der Schule
- entgeltliche und unentgeltliche Beförderung, die der entgeltlichen Beförderung von Personen gleichgestellt ist
- Verwendung als Werkzeug, als Arbeitsmittel oder für den Einsatzdienst.
Sie dürfen mit Ihrem Oldtimer keine Geschäftstätigkeit durchführen, ihn also nicht als Taxi oder Zeremonienwagen gegen Entgelt einsetzen. Sie dürfen Ihren Oldtimer auch nicht als Firmenwagen nutzen.
Möchten Sie Ihren Oldtimer uneingeschränkt nutzen? Dann können Sie eine Zulassung für den täglichen Gebrauch beantragen. Die technische Kontrolle ist dann jährlich erforderlich.
Bereiten Sie Ihren Kauf gut vor
Haben Sie ein Auge auf einen Oldtimer geworfen? Auch wenn Sie es kaum erwarten können, sich hinter das Steuer zu setzen, sollten Sie nicht (nur) nach Gefühl kaufen. Überprüfen Sie anhand dieser Fragen, ob alles stimmig für Sie ist.
Wie hoch ist Ihr Budget? Der Verkaufspreis eines Oldtimers hängt weitgehend von seinem Zustand ab. Eine „billige Kiste“ braucht möglicherweise eine teure Überholung und kostet Sie dadurch im Endeffekt vielleicht mehr Geld als ein Auto in gutem Zustand.
Welche Kosten sollten Sie berücksichtigen? Während die Kfz-Steuer, die Zulassungssteuer und die Kfz-Versicherung für einen Oldtimer viel billiger sein können als für ein modernes Auto, verbraucht Ihr Oldtimer möglicherweise mehr Kraftstoff und erfordert eine intensivere Wartung.
Ersparnisse oder Kredit? Um Ihren Oldtimer zu kaufen, können Sie Ihr Sparschwein schlachten oder die Kosten mit einem persönlichen Kredit strecken. Achtung: Geld leihen kostet auch Geld!
Was wissen Sie über Ihren Lieblings-Oldtimer? Recherchieren Sie und informieren Sie sich gründlich, bevor Sie einen Kauf tätigen. So vermeiden Sie einen Fehlkauf. Auf Websites, in Diskussionsforen und Facebook-Gruppen finden Sie eine Fülle von Informationen über Ihre Lieblingsmarke und Ihr Lieblingsmodell.
Haben Sie schon einmal an einen Oldtimer-Club gedacht? Vielleicht gibt es einen Club für Ihre Lieblingsmarke! In einem solchen Club erhalten Sie Tipps zu Ihrem Auto, erfahren, wo Sie am besten einen Oldtimer kaufen können und welche Automechaniker oder andere Handwerker Ihr Auto warten können. Außerdem ist es über einen Club in der Regel möglich, schneller und billiger an Ersatzteile zu kommen.
Einige Tipps für die Bewertung eines Oldtimers
Bei Oldtimern ist eine gründliche Inspektion ein Muss. So erleben Sie später keine unangenehmen Überraschungen. Sind Sie kein Fachmann? Dann bringen Sie jemanden mit, der sich mit alten Autos und deren Mängeln auskennt!
- Ist (starker) Rost vorhanden? Zum Beispiel unter den Radkästen, unter den Türen, im Bodenblech ... Führen Sie einen Magneten an der Karosserie entlang. Wo der Magnet nicht anzieht, wurde die Karosserie möglicherweise unsachgemäß bearbeitet.
- Funktionieren alle Motorkomponenten richtig?
- Ist die Innenausstattung noch in gutem Zustand?
- Verliert der Wagen Öl?
- Sind die erforderlichen Fahrzeugpapiere vorhanden? Für den Kauf eines Oldtimers in Belgien sind das: die Zulassungsbescheinigung, die letzte Prüfbescheinigung und die Konformitätsbescheinigung (für Fahrzeuge ab 1966).
- Sind die Rechnungen für Wartung und Ausgaben in Ordnung?
- Wie fährt sich das Auto? Machen Sie auf jeden Fall eine Probefahrt und fragen Sie, ob Sie das Auto irgendwo auf eine Werkstattgrube stellen können, um es von unten zu inspizieren.
- Haben Sie einen überdachten Stellplatz? Oldtimer mögen weder Regen noch Wind.
Alles gecheckt und restlos überzeugt?
Dann haben Sie Ihren Oldtimer gefunden. Wir wünschen viel Fahrvergnügen!
Wichtiges über die KBC-Autoversicherung
Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Weitere Informationen zu diesem Produkt finden Sie im Informationsdokument Versicherung. Wir empfehlen Ihnen, dieses Informationsdokument zu lesen, bevor Sie dieses Produkt unterzeichnen.
Die KBC-Police Personenwagen kann eine oder mehrere der folgenden Versicherungen enthalten: die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, die Allgefahren-Kaskoversicherung, die Teilkaskoversicherung, den KBC-VAB-Beistand, die Unfallversicherung für den Fahrer.
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erreichen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven wenden. E-Mail: beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94 (gebührenfrei) oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be. Sie haben jedoch immer das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten.
Für ein Angebot der KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen besuchen Sie bitte unsere Website oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsexperten.
Die KBC-Police für Ihr Fahrzeug - Personenwagen ist ein Produkt der KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien. MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB. Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) durch die Belgische Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien. Ein Unternehmen des KBC-Konzerns
*Zivilrechtliche Haftpflichtversicherung: Was ist versichert und was nicht?
Was versichert ist
Der Schaden, den Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen, dies umfasst sowohl Sachschaden (Blechschaden, Schaden an Gebäuden usw.) als auch Personenschaden (Tote oder Verletzte). Die Verletzungen, die ein Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuginsasse bei einem Verkehrsunfall, an dem Ihr Auto beteiligt ist, erleidet. Auch wenn Sie nicht haften, können Sie diesen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.
Was nicht versichert ist
Einige wichtige Ausschlüsse:
- der Schaden an Ihrem eigenen Auto
- der Personenschaden des Fahrer bei einem Verkehrsunfall
- der Schaden, der durch die Teilnahme an Wettbewerben verursacht wird
- der Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.
*Teilkaskoversicherung: Was ist versichert und was nicht?
Was versichert ist
- Schaden durch Marderbisse an Kabeln und Leitungen in Ihrem Auto
- Glasbruch einer Autoscheibe oder des durchsichtigen Teils des Daches Einbruch, Diebstahl und Vandalismus bei Diebstahl
- Hagelschaden oder Schaden durch andere Naturgewalt (Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung, ...)
- Schaden durch Brand, Explosion oder Löscharbeiten (auch Schmelzschaden durch Kurzschluss)
- Schaden durch den Anprall von Wild oder freilaufenden Tieren
- Schaden durch das Herabfallen von Luftfahrzeugen oder von Teilen davon
- Sonderausstattung Ihres Autos, die Sie nach einem Totalschaden nicht mehr gebrauchen können (z. B. ein Satz Winterreifen oder eine Dachbox)
Was nicht versichert ist
- Schaden an Ihrem eigenen Auto durch einen Unfall: Schaden am Fahrzeug versichern Sie mit unserer Vollkasko
- Ihre Verletzungen als Fahrer: Ihre Körperschäden bei einem Unfall versichern Sie mit unserer Unfallversicherung für den Fahrer
- Diebstahl, den Sie erleichtern, indem Sie das Auto unverschlossen und unbeaufsichtigt auf öffentlichen Wegen zurücklassen
- Schaden an Ersatzteilen durch Abnutzung oder durch mangelhafte Wartung
- Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.
*Kaskoversicherung: Was ist versichert und was nicht?
Was ist versichert?
- Schaden durch Anprall, Brand, Glasbruch, Diebstahl, Vandalismus, Naturgewalt, falsches Tanken, Zusammenstoß mit frei laufenden Tieren oder Vögeln, Marderschaden
- Die Kosten für den Austausch von Schlössern oder die Neuprogrammierung des Verriegelungssystems nach Diebstahl Ihrer Autoschlüssel
- Kosten für die medizinische Versorgung, wenn Sie bei einem Car- oder Homejacking verletzt werden
- Die Zulassungssteuer (ZSt.) ist bei Totalschaden kostenlos mitversichert.
- Beschädigung von beförderten Sachen
- Sachen, die Sie in Ihrem Auto befördern und für Privatzwecke nutzen, ersetzen wir bis zu einem Betrag von 1500 Euro, wenn auch Schäden an Ihrem Auto bestehen. Dies gilt auch für die Fahrräder auf Ihrem Fahrradträger oder das Gepäck in Ihrer Dachbox.
- Wir ersetzen auch die Sonderausstattung Ihres Autos, die Sie nach einem Totalschaden nicht mehr gebrauchen können, z. B. Ihre Winterreifen oder Ihre Dachbox.
Was ist nicht versichert?
- Schaden, den Sie im Zustand einer Alkoholvergiftung von mehr als 1,5 Promille, im Zustand der Trunkenheit oder in einem gleichartigen Zustand, der die Folge des Genusses anderer Produkte als alkoholischer Getränke ist, verursacht haben.
- Schäden, die Sie verursachen, wenn Sie Ihr Auto führen, ohne die Bedingungen einzuhalten, die die belgischen Gesetze und Vorschriften diesbezüglich vorschreiben.
- Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen.
- Diebstahl, den Sie erleichtern, indem Sie Ihr Fahrzeug unbeaufsichtigt und unverschlossen auf öffentlichen Wegen oder an einem anderen, öffentlich zugänglichen Ort zurücklassen.
- Ihre Verletzungen als Fahrer Ihres Fahrzeugs. Diese versichern Sie mit der Fahrerschutzversicherung.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen. Lesen Sie die Produktinformation vollständig, bevor Sie eine Versicherung abschließen.
Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen
Kreditform: Teilzahlungskredit. Vorbehaltlich der Genehmigung Ihres Kreditantrags durch die KBC Bank AG. Kreditgeber: KBC Bank AG, Sitz Havenlaan 2,1080 Brüssel, Belgien. MwSt. BE 0462.920.226, RJP Brüssel