Verzekering elektrische auto

Versicherung für Elektroautos

  • Rabatt für sichere Fahrer
     
  • Alle Gefahren versichert*
     
  • 48-monatige Kaufpreisgarantie
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Elektroauto versichert, auch wenn Sie es nicht erwarten

Die KBC schützt Ihr Auto in allen Situationen, auch in solchen, mit denen Sie nicht rechnen oder die Sie nicht kontrollieren können. Versichert sind unter anderem Diebstahl, Totalschaden und Sturmschäden. Aber auch bei einer Unachtsamkeit haben Sie nichts zu befürchten.

Einige Beispiele aus der Praxis, bei denen die KBC den Schaden kompensiert hat:

  • „Ich bin losgefahren, während das Ladekabel noch an meinem Auto angeschlossen war.
  • „Ich bin über mein Ladekabel gestolpert, und jetzt ist das Ladeteil kaputt.“

Darüber hinaus können Sie im Falle eines Totalschadens oder Diebstahls mit einer hohen Entschädigung rechnen:

  • Wenn Sie ein neues vollelektrisches Auto versichern, bekommen Sie bis zu 48 Monate nach dem Kauf den vollständigen Investitionsbetrag zurückerstattet.
  • Für gebrauchte Elektroautos gibt es eine 24-monatige Kaufpreisgarantie.

Unsere Kaskoversicherung deckt das versicherte Fahrzeug einschließlich der Optionen und des eingebauten Zubehörs gegen alle Gefahren. Das bedeutet, dass wir im Prinzip jeden Schaden versichern, es sei denn, er fällt unter die begrenzte Liste der nicht versicherten Fälle.

Mehr über die Versicherung Ihres Elektroautos

Es versteht sich von selbst, dass der Preis eines Autos die Versicherungsprämie beeinflusst: Je teurer das Auto, desto größer das Risiko. Der Preis eines Autos ist jedoch nicht ausschlaggebend für die Festsetzung der Prämie. Elemente wie Fahrzeugleistung, aber auch das Alter des Fahrers und sein Wohnort spielen eine Rolle.

Die Versicherung für ein Elektroauto ist nicht teurer als die für ein mit fossilen Brennstoffen betriebenes Auto. Außerdem sind neue Autos mit mehr Sicherheits- und Fahrassistenzsystemen ausgestattet als alte Autos. Auch aus diesem Grund gewähren wir bei neueren Modellen eine niedrigere Prämie.

Nein. Die Versicherung für ein Elektroauto ist nicht teurer als die für ein mit fossilen Brennstoffen betriebenes Auto. Außerdem sind neue Autos mit mehr Sicherheits- und Fahrassistenzsystemen ausgestattet als alte Autos. Auch aus diesem Grund gewähren wir bei neueren Modellen eine niedrigere Prämie.

Probleme, die bei Elektrofahrzeugen gelegentlich auftreten, sind Schäden an der Ladestation selbst oder Schäden, die durch einen Defekt an der Ladestation verursacht werden. Viele Menschen fragen sich zu Recht, ob sie in diesem Fall versichert sind. Schäden an der Ladestation sind in Ihrer Allgefahren-Kaskoversicherung enthalten; Schäden aufgrund eines Defekts an der Ladestation, z. B. Kurzschluss, sind in vielen Fällen durch die KBC-Wohnungspolice* gedeckt.

Ich bin seit Jahren Kunde bei der KBC. Als ich vor einiger Zeit auf ein Elektroauto umstieg, entschied ich mich natürlich für eine Kaskoversicherung bei der KBC. Ich brauchte nur die Daten des neuen Fahrzeugs mitzuteilen, und die gesamte Verwaltung wurde für mich erledigt.

Wie sollte ich mein Elektroauto versichern?

1. Haftpflichtversicherung

Wie bei jedem Auto sind Sie auch bei einem Elektrofahrzeug verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese kommt für den Schaden auf, den Sie bei anderen verursachen.

Was ist versichert?

  • Der Schaden, den Sie anderen mit Ihrem Auto zufügen, dies umfasst sowohl Sachschaden (Blechschaden, Schaden an Gebäuden usw.) als auch Personenschaden (Tote oder Verletzte)
  • Die Verletzungen, die ein Fußgänger, Radfahrer oder Fahrzeuginsasse bei einem Verkehrsunfall, an dem Ihr Auto beteiligt ist, erleidet

Auch wenn Sie nicht haftbar sind, können Sie diesen Versicherungsschutz in Anspruch nehmen.

Was ist nicht versichert?

Einige wichtige Ausschlüsse:

  • der Schaden an Ihrem eigenen Auto
  • der Personenschaden des Fahrer bei einem Verkehrsunfall
  • der Schaden, der durch die Teilnahme an Wettbewerben verursacht wird
  • der Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.

 

2. Kaskoversicherung

Um Ihr Auto bestmöglich zu schützen, können Sie Ihre Haftpflichtversicherung durch eine Kaskoversicherung ergänzen.

Was ist versichert

  • Schaden durch Anprall, Brand, Glasbruch, Diebstahl, Vandalismus, Naturgewalt, falsches Tanken, Zusammenstoß mit freilaufenden Tieren oder Vögeln, Marderschaden
  • Die Kosten für den Austausch von Schlössern oder die Neuprogrammierung des Verriegelungssystems nach Diebstahl Ihrer Autoschlüssel
  • Die Kosten für die medizinische Versorgung, wenn Sie durch Car- oder Homejacking verletzt werden.
  • Die Erstzulassungssteuer (EZSt.) ist bei Totalschaden kostenlos mitversichert

Beschädigung von beförderten Sachen

  • Sachen, die Sie in Ihrem Auto befördern und für Privatzwecke nutzen, ersetzen wir bis zu einem Betrag von 1 500 Euro, wenn auch Schaden an Ihrem Auto besteht. Dies gilt auch für die Fahrräder auf Ihrem Fahrradträger oder das Gepäck in Ihrer Dachbox.
  • Wir ersetzen auch die Sonderausstattung Ihres Autos, die Sie nach einem Totalschaden nicht mehr gebrauchen können, z. B. Ihre Winterreifen oder Ihre Dachbox.

Was ist nicht versichert?

  • Schaden, den Sie im Zustand einer Alkoholvergiftung von mehr als 1,5 Promille, im Zustand der Trunkenheit oder in einem gleichartigen Zustand, der die Folge des Genusses anderer Produkte als alkoholischer Getränke ist, verursacht haben.
  • Schaden, den Sie verursachen, wenn Sie Ihr Auto lenken, ohne die Bedingungen einzuhalten, die die belgischen Gesetze und Vorschriften diesbezüglich vorschreiben.
  • Der Schaden, den Sie vorsätzlich verursachen.
  • Schaden an Ersatzteilen durch Abnutzung oder durch offensichtlich mangelhafte Wartung Ihres Autos.
  • Diebstahl, den Sie erleichtern, indem Sie Ihr Fahrzeug unbeaufsichtigt und unverschlossen auf öffentlichen Wegen oder an einem anderen, öffentlich zugänglichen Ort zurücklassen.
  • Ihre Verletzungen als Fahrer Ihres Fahrzeugs.
  • Die versichern Sie mit der Unfallversicherung für den Fahrer.

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.

3. Beistandsversicherung

Panne unterwegs? Mit der Beistandsversicherung können Sie unbesorgt fahren. Wenn Sie sich für die KBC-Kaskoversicherung entscheiden, ist die Beistandsversicherung automatisch in Ihrem Versicherungspaket enthalten. Der Personenbeistand, die Versicherung, die einspringt, wenn Sie im Ausland medizinische Versorgung oder einen Rücktransport benötigen, ist optional.

Was ist versichert? 

VAB-Pannenhilfe

  • Sieben Tage die Woche rund um die Uhr bei Ihnen zu Hause oder unterwegs in Belgien und Luxemburg,
  • Reparatur an Ort und Stelle oder Abschleppen zur am besten geeigneten Kfz-Werkstatt,
  • Heimtransport versicherter Personen.

Erweiterter Fahrzeugbeistand

Beistand bei Unfall, Diebstahl oder Autopanne, auch im Ausland.

  • Rückkehr versicherter Personen,
  • Rückgabe Ihres gestohlenen Fahrzeugs, wenn es wiedergefunden wird,
  • Pannenhilfe oder Abschleppen zur am besten geeigneten Kfz-Werkstatt.

Weltweiter Personenbeistand

  • Beistand auf Reisen bei Krankheit oder Unfällen mit Deckung der Heilkosten bis zu 250 000 Euro,
  • Beistand bei anderen Unannehmlichkeiten, wie der Zusendung von Kleidung und persönlichen Reiseutensilien bei Diebstahl Ihres Gepäcks.
    Ersatzauto nach Unfall, Diebstahl oder Panne (optional)

Was ist nicht versichert? 

  • Schade die je opzettelijk veroorzaakt.
  • KBC betaalt geen herstellingen, enkel de takelkosten en de kosten voor het opsturen van de wisselstukken.
  • Verwikkelingen of verergeringen van een bestaande ziekte als je de voorgeschreven behandeling niet hebt gevolgd
  • Betaalde of winstgevende sportbeoefening, trainingen inbegrepen

4. Rechtsschutz

Verläuft die Entschädigung durch eine andere Partei nicht wie gewünscht? Oder sind Sie mit einem anhaltenden Konflikt konfrontiert? Dann können Sie einen Anwalt einschalten. Dessen Kosten werden von der optionalen Rechtsschutzversicherung getragen.

Was ist versichert?

Die Rechtsschutzversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz bei

  • Streitigkeiten aus Verträgen: Schaden bei An- oder Verkauf, Wartung oder Reparatur Ihres Autos
  • Verwaltungstechnische Streitigkeiten: beispielsweise bei Problemen mit dem Führerscheinentzug, der Verkehrssteuer oder technischen Kontrolle Ihres Fahrzeugs
  • Strafrechtliche Verteidigung wenn Sie eines Verkehrsvergehens verdächtigt werden. Wenn Sie beispielsweise wegen überhöhter Geschwindigkeit, Nichtbeachten der roten Ampel, Alkoholmissbrauch usw. vorgeladen werden

Wat is niet verzekerd?

  • Bußgelder und gütliche Vergleiche
  • Streitigkeiten wegen
    • entgeltlicher Personen- und Güterbeförderung
    • der Teilnahme an Geschwindigkeits- und Regelmäßigkeitsfahrten
    • Mieten und Vermieten ihres Fahrzeugs
  • Vorsätzliche Straftaten

5. Fahrerschutzversicherung

Möchten Sie, dass Ihre Heilkosten als Autofahrer jederzeit gedeckt sind? Schließen Sie dann auch eine Fahrerschutzversicherung ab.

Was ist versichert?

  • Heilbehandlung nach einem Unfall
  • Die Kosten für eine angemessene Beförderung, wenn Sie für die Behandlung ins Krankenhaus müssen.
  • Entschädigung für Dauerschäden
  • Finanzielle Unterstützung für Ihre Hinterbliebenen und Erstattung der Bestattungskosten, falls Sie sterben.

Ob Sie für den Unfall verantwortlich waren oder nicht, ändert nichts an der Entschädigung.

Was ist nicht versichert?

  • Unfälle während Ihres Berufslebens
  • Unfälle, die Sie vorsätzlich oder durch einen schweren Fehler verursachen.
  • Die Teilnahme an Geschwindigkeits-, Gleichmäßigkeits- oder Geschicklichkeitswettbewerben, einschließlich Trainings.
  • Unfälle, die mit einem Blutalkoholgehalt von über 1,5 Promille oder im Zustand der Trunkenheit oder in einem ähnlichen Zustand infolge des Genusses von anderen Produkten als alkoholischen Getränken verursacht werden.

Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.

Gut zu wissen: Kaskoversicherung

Die Allgefahren-Kaskoversicherung in der KBC-Police Personenwagen ist eine Vollkaskoversicherung.

  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
    Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie als Verbraucher Ihre Police jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung.

  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erreichen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94 oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be. Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Für ein Angebot der KBC-Police Personenwagen - Personenwagen können Sie unsere Website besuchen oder sich an Ihren Versicherungsexperten wenden.
Die KBC-Police Personenwagen ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC Gruppe.

Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen

KBC-Wohnungspolice

Was ist versichert?

  • Schaden u. a. durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Wasser, Anprall, ... an
    • Ihrem Hausrat: Möbel, Kleidung, Fahrrad, Schmuck, Fernseher …
    • Ihren Haustieren
    • Ihren Kraftfahrzeugen und deren Anhängern

Und wir gehen noch einen Schritt weiter. Der Inhalt Ihrer Wohnung ist zudem gegen jeden möglichen Schaden versichert, vorausgesetzt, dass der Schaden für Sie unerwartet ist und mindestens 1 250 Euro beträgt. Nur wenn Sie die Option Diebstahl wählen, gilt dieser Schutz auch für Schaden durch Diebstahl und Diebstahlversuch.

Was ist nicht versichert?

  • Diebstahl und versuchter Diebstahl
  • Verlust
  • Vorsätzlicher Schaden
  • Schaden an Gegenständen außer Haus durch Überschwemmung oder durch das Überströmen der öffentlichen Kanalisation 
  • Einzigartige Sachen wie Antiquitäten und Kunst. Zu diesem Zweck gibt es eine spezielle Versicherung für „Wertgegenstände“. Setzen Sie sich mit unserem Versicherungsexperten in Verbindung.
Möchten Sie Diebstahl und Diebstahlversuch Ihres Hausrats, Ihrer Kraftfahrzeuge und deren Anhänger, Ihrer Haustiere oder Ihres Inhalts auch im Freien versichern? Nehmen Sie dann die Option Diebstahl.

Gut zu wissen: KBC-Wohnungspolice

Die KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer kann eine oder mehrere der folgenden Versicherungen enthalten: Versicherung der Wohnung, Versicherung des Inhalts der Wohnung, Diebstahlversicherung Inhalt Wohnung, Schwimmbadversicherung, Gartenversicherung, Bodensanierungsversicherung. Dies sind Sachschadenversicherungen. Diese Versicherungen sind für Eigentümer-Bewohner von Privathäusern oder -wohnungen bestimmt, die in ihrem Haus bzw. ihrer Wohnung keine kommerzielle oder freiberufliche Tätigkeit ausüben.

  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
    Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie als Verbraucher Ihre Police jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung.
  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as. Sie behalten dennoch jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

Für ein Angebot der KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer sind Sie auf unserer Website oder bei Ihrem Versicherungsexperten an der richtigen Adresse.

Die KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien.

MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven, IBAN BE43 7300 0420 0601, BIC KREDBEBB.

Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.

Ein Unternehmen des KBC-Konzerns.