Familienpolice
- Versichern Sie möglichen Schaden, den Sie oder Ihre Familienangehörigen anderen zufügen
- Schließen Sie Ihre Familienpolice gleich ab
- Separate Formel für Cohousing
Was ist eine Familienpolice?
Erleidet jemand Schaden, den Sie schuldhaft oder fahrlässig verursachen? Oder Ihr zusammenwohnender Partner oder Ihre Kinder? Dann kann diese Person von Ihnen oder Ihrem Partner Schadensersatz verlangen. In diesem Fall schützt die Familienpolice Sie vor den finanziellen Folgen.
Und was ist, wenn Ihre Familie durch das Verschulden oder die Fahrlässigkeit eines anderen Schaden erleidet? Dann bietet die Privatrechtsschutzversicherung juristische Hilfe und Beistand, um eine Entschädigung für diesen Schaden zu erhalten. Zum Beispiel, wenn ein abgelenkter Radfahrer Sie anfährt.
Warum eine Familienpolice nehmen?
Wir haben einmal geprüft, in welchen Fällen unsere Kunden ihre Familienpolice am häufigsten brauchten.
Vier häufig vorkommende Schadensfälle:
- Ein Wasserleck in Ihrem Badezimmer verursacht Feuchtigkeitsschaden bei den Nachbarn.
- Sie fahren einen Fußgänger mit Ihrem Fahrrad oder Roller an. Er stürzt schwer und erleidet bleibende Verletzungen.
- Sie gehen mit dem Fahrrad an der Hand zu Fuß zwischen zwei geparkten Autos hindurch. Aus Versehen hinterlassen Sie einen Kratzer in einer Autotür.
- Sie fällen einen Baum in Ihrem Garten, aber der fällt in die verkehrte Richtung. Zaun und Gartenmöbel des Nachbarn gehen zu Bruch.
- Sie helfen einem Freund beim Umzug und beschädigen versehentlich die Eingangstür des Appartementhauses.
Ist eine Familienpolice vorgeschrieben?
Eine Familienpolice ist nicht vorgeschrieben. Dennoch hat fast jede belgische Familie eine, denn sie ist eigentlich für jeden Haushalt unverzichtbar. Auch wenn Sie keine Kinder haben oder alleinstehend sind. Ein kleines Unglück hat manchmal große Folgen.
Was ist, wenn der Geschädigte eine Dauerinvalidität erleidet und Sie dafür verantwortlich sind? Dann zahlen Sie ein Leben lang die Kosten. Die KBC-Familienpolice schützt Sie zu einer relativ niedrigen Prämie vor den finanzielle Folgen einer solchen Situation.
Für wen ist eine Familienpolice interessant?
Ob Sie nun auf eigenen Füßen stehen oder mit Freunden zusammenwohnen Ob Sie nun alleinstehend sind oder Kinder haben, die schon einmal Streiche spielen. Eine Familienversicherung ist wirklich ein Muss für jeden Haushalt. Und auch, wenn Sie gerade geschieden sind, ist es sinnvoll, Ihre bestehende Familienpolice zu überprüfen.
Unsere Familienpolice beinhaltet auch eine separate Formel für Menschen, die zusammenwohnen und keine Familie bilden.
- Eine Person schließt die Versicherung ab, und alle Mitbewohner sind automatisch in derselben Police mitversichert.
- Auch wenn Sie versehentlich etwas beschädigen, das einem Mitbewohner gehört, sind Sie versichert. Für Schäden an Gegenständen, die Sie gemeinschaftlich nutzen, leisten wir keinen Ersatz.
- Zieht jemand aus? Wenn einer der Mitbewohner umzieht, ist er nicht mehr versichert.
- Wenn der Versicherungsnehmer umzieht, muss einer der Mitbewohner die Versicherung übernehmen.
- Neue Mitbewohner sind automatisch versichert (höchstens 5 Erwachsene).
Was ist versichert und was nicht?
Versichert
- Wurde jemand anderem Schaden zugefügt?
Wir entschädigen die Person, die Schaden erlitten hat. Auch Schäden, die Ihre Tiere anderen zufügen, sind versichert. - Haben Sie Schaden durch jemand anderen erlitten?
Wenn Sie die Privatrechtsschutzversicherung abschließen, helfen wir Ihnen, eine Entschädigung von der verantwortlichen Person zu erhalten. Kann diese Person nicht bezahlen? Dann ersetzen wir den Schaden bis zu 12.500 Euro. Bei Körperschaden wird dieser Betrag verdoppelt.
Nicht versichert
- Schaden, den Sie selbst oder jemand Ihrer Familie durch eigenes Verschulden erleiden.
- Schaden, der durch einen schweren Fehler eines Familienmitglieds, das 18 Jahre oder älter ist, verursacht wird.
- Schaden, der von einem Familienmitglied im Alter ab 16 Jahren vorsätzlich verursacht wurde
- Schaden verursacht durch Reitpferde oder durch Tiere, die Sie in Belgien als Privatperson nicht halten dürfen.
- Bußgelder oder Beträge aufgrund außergerichtlicher Vergleiche
- Streitfälle als Eigentümer oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs, das der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegt.
Schadenersatz und Franchise
- Bei Körperschaden zahlen wir bis zu 30 Millionen Euro je Schadensfall. Sie zahlen keine Franchise.
- Sachschaden ist bis 10 Millionen Euro gedeckt, mit einer Franchise (Eigenanteil) von 250 Euro je Schadensfall.
Zusätzliche Optionen
Option 2: Rechtsschutz für Streitfälle aus Verträgen
Was, wenn...
- Ihr neuer Fernseher nicht funktioniert und das Geschäft ihn nicht ersetzen will?
- Ihr Vermieter sich weigert, eine kaputte Eingangstür auszutauschen?
- Sie einen neuen Heizungskessel oder eine neue Küche einbauen lassen, die Fertigstellung jedoch zu wünschen übrig lässt?
- Sie einen Batzen Geld für eine Luxuskreuzfahrt hinblättern und auf einem schäbigen Kahn landen?
Bei solchen Streitfällen bietet unsere Rechtsschutzversicherung für Streitfälle aus Verträgen Rechtshilfe, wenn der Streitwert mindestens 200 Euro beträgt.
Steuerlich absetzbar
Wenn Sie zusätzlich die Extraoption Rechtsschutz für vertragliche und andere Streitfälle nehmen, dann erhalten Sie auch Rechtshilfe bei Verwaltungs- oder Steuerstreitigkeiten, Baustreitigkeiten und der ersten Scheidung. Anwälte und Gerichte können Sie viel Geld kosten.
Wenn Sie die Privatrechtsschutzversicherung und die Option Streitfälle aus Verträgen und andere Streitfälle abschließen, dann ist die Prämie, die Sie dafür zahlen, steuerlich abzugsfähig.
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Um in Italien Ski oder Snowboard zu fahren, benötigen Sie seit Januar 2022 eine Bescheinigung Ihrer Privathaftpflichtversicherung oder Familienpolice.
Haben Sie eine Privathaftpflichtversicherung bei der KBC (KBC-Familienpolice)? Dann beantragen Sie rechtzeitig eine Bescheinigung in einer Filiale, bei Ihrem Versicherungsagenten oder über KBC Live.
Für die Ausübung von Skilanglauf gilt diese Verpflichtung nicht.
Gut zu wissen
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie die Police zudem jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung.- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Erzielen Sie keine Einigung, dann wenden Sie sich bitte an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann der Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
- Sie behalten jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Eine Prämienberechnung der KBC-Familienpolice können Sie unter www.kbc.be, in KBC Touch, in KBC Mobile oder bei Ihrem Versicherungsexperten erstellen.
Die KBC-Familienpolice ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns.