Was tun bei Krankenhausaufenthalt?

Was tun bei Krankenhausaufenthalt?

Müssen Sie oder eines Ihrer Familienmitglieder ins Krankenhaus aufgenommen werden? Dann können Sie sich auf Ihre Krankenhausaufenthaltsversicherung verlassen. Lesen Sie unten, wie Sie dazu vorgehen müssen.

Wie melden Sie einen Krankenhausaufenthalt bei der KBC?

1. Mit KBC Mobile und KBC Touch

Mit KBC Mobile

1. Melden Sie sich in KBC Mobile an.
2. Tippen Sie unten auf "Meine KBC".
3. Öffnen Sie "Versicherungen".
4. Tippen Sie auf Ihre Krankenhausaufenthaltsversicherung.
5. Tippen Sie auf "Schaden melden".
6. Neue Meldung erstellen.

Mit KBC Touch

1. Melden Sie sich in KBC Touch an.
2. Klicken Sie auf "Familie".
3. Klicken Sie auf Ihre Krankenhausaufenthaltsversicherung.
4. Klicken Sie auf "Hier melden".
5. Neue Meldung erstellen.

Sie sehen sofort, ob Ihr Krankenhausaufenthalt versichert ist und welche Kosten wir erstatten.

2. Telefonisch unter der Nummer 016 24 24 24

Sie finden Ihre Krankenhausaufenthaltsversicherung nicht in KBC Mobile oder KBC Touch? Dann machen Sie die Meldung telefonisch. Das geht an jedem Geschäftstag zwischen 8 und 12 Uhr und zwischen 13 und 17 Uhr. 

Eine telefonische Meldung ist auch in folgenden Fällen erforderlich 

  • Hausgeburt
  • Krankenhausaufenthalt im Ausland
  • schwere Krankheit ohne Krankenhausaufenthalt

Was müssen Sie vor Ihrem Krankenhausaufenthalt tun?

Was müssen Sie selbst tun?

1. Sie können den Aufenthalt ab drei Monaten vor dem Aufnahmedatum melden.

Sie benötigen folgende Angaben für Ihre Meldung:

  • Ihre AssurCard-Nummer (nur bei telefonischer Meldung nötig)
  • Grund des Krankenhausaufenthalts (in KBC Mobile und KBC Touch besteht dafür eine praktische Suchfunktion)
  • Name des Krankenhauses
  • Datum der Aufnahme
  • Kontonummer für die Erstattung

2. Seien Sie vorsichtig, wenn der Arzt Sie bittet, ein zusätzliches Dokument zu unterschreiben

Manchmal bittet der Arzt Sie vor der Operation, ein zusätzliches Dokument 'informed consent' oder die 'Zustimmung nach Inkenntnissetzung' zu unterschreiben. Das beinhaltet, dass Sie die vorgeschlagene Behandlung und mögliche Zusatzkosten des Eingriffs akzeptieren. Diese Zusatzkosten sind nicht immer gemäß Ihren Policenbedingungen versichert.

Kontaktieren Sie immer unsere Abteilung Schadenregulierung Krankenhausaufenthalt unter der Nummer 016 24 24 24, bevor Sie dieses Dokument unterzeichnen. Im Allgemeinen handelt es sich um Kosten, für die keine gesetzliche Leistung besteht, wie neue Technologien (Roboterchirurgie), ästhetische Eingriffe usw.

Was unternimmt die KBC für Sie?

  1. Wir eröffnen sofort eine Aufenthaltsakte.
  2. Sie wissen bei der Meldung sofort, ob die Aufnahme versichert ist.
  3. Ihre AssurCard wird falls möglich sofort aktiviert, und dadurch tritt das Drittzahlersystem in Kraft.
  4. Sie erhalten eine Bestätigung der Aufnahme mit Ihrem Aktenzeichen (Ihr Zeichen).
  5. In KBC Mobile und KBC Touch können Sie Ihre Meldung einsehen.
  6. Bei einer telefonischen Meldung erhalten Sie einen Bestätigungsbrief.
  7. Geben Sie immer Ihr Zeichen an, wenn Sie uns kontaktieren.

Kein Problem. Es ist möglich, dass Sie eine Versicherung haben, die das AssurCard-System nicht benutzt. In diesem Fall übermitteln Sie uns die Rechnungen und wir erstatten Ihnen die versicherten Kosten auf Ihr Konto. Sie kümmern sich selbst um die Zahlung an das Krankenhaus.

Es ist auch möglich, dass wir zum Zeitpunkt der Meldung nicht sofort feststellen konnten, ob die Aufnahme versichert ist. In diesem Fall benötigen wir einige zusätzliche Informationen über Ihre Aufnahme. Sobald wir die angeforderten Unterlagen erhalten haben und feststeht, dass Ihre Aufnahme versichert ist, können Sie uns die Rechnungen zusenden. Auch in diesem Fall kümmern Sie sich um die Zahlung an das Krankenhaus und wir überweisen die versicherten Kosten auf Ihr Konto.
 

Wenn Sie die Meldung in KBC Mobile oder KBC Touch gemacht haben, dann senden wir Ihnen keinen Bestätigungsbrief. Sie finden alle Details der Meldung in KBC Mobile oder KBC Touch. So haben Sie auch Ihren Assurpharma-Strichcode, den Sie in der Apotheke brauchen, immer dabei.

Was müssen Sie während Ihres Krankenhausaufenthalts tun?

1. Haben Sie die Meldung nicht vor der Aufnahme gemacht? Dann tun Sie es jetzt.

Haben Sie die Meldung nicht vor der Aufnahme gemacht, z. B. weil Sie es vergessen haben oder weil es eine Notaufnahme war? Dann können Sie auch noch während der Aufnahme eine Meldung machen. Beachten Sie bitte, dass eine Untersuchung oder Behandlung in der Notaufnahme nicht für die Krankenhausaufenthaltsversicherung in Betracht kommt, wohl aber eine Behandlung in der Tagesklinik oder ein längerer Aufenthalt.

Kennen Sie den Grund Ihrer Aufnahme, dann können Sie Ihre Meldung in KBC Mobile oder in KBC Touch machen.

2. Zeigen Sie Ihre AssurCard bei der Anmeldung im Krankenhaus vor

Zeigen Sie dem Mitarbeiter am Empfang Ihre AssurCard, um sie aktivieren zu lassen. Nutzen Sie dazu nicht den Kiosk.

3. Unterzeichnen Sie eine Aufnahmeerklärung

Bei einem Krankenhausaufenthalt müssen Sie eine Aufnahmeerklärung unterzeichnen. In dem Dokument sind Ihre Zimmerwahl und Informationen über die Tarife (Zimmer- und/oder Honorarzuschläge) angegeben.

Wichtig: Dieses Dokument ist bindend und Ihre Wahl kann einen Einfluss auf die Entschädigung durch die KBC haben. So zahlen Sie möglicherweise eine höhere Franchise, wenn Sie ein Einzelzimmer wählen. Für mehr Informationen rufen Sie das Callcenter Krankenhausaufenthalt unter der Nummer 016 24 24 24 an.

Was, wenn Sie Ihre AssurCard verloren haben?

Um Ihren Krankenhausaufenthalt zu melden und die Rechnung direkt an die KBC senden zu lassen, benötigen Sie nur Ihre AssurCard-Nummer. Die Karte selbst brauchen Sie also nicht.

Selbstverständlich finden Sie Ihre AssurCard-Nummer auch in KBC Mobile oder KBC Touch, nachdem Sie eine digitale Meldung gemacht haben. Sie können sie auch telefonisch unter der Nummer 016 24 24 24 erfragen. Das geht an allen Geschäftstagen zwischen 8 und 12 Uhr und zwischen 13 und 17 Uhr.

Was müssen Sie nach Ihrem Krankenhausaufenthalt tun?

Was müssen Sie selbst tun?

1. Rechnung des Aufenthalts

Wenn Sie die AssurCard verwendet haben, sendet das Krankenhaus die Rechnung direkt an KBC Versicherungen. Möglicherweise erhalten Sie eine Kopie. Diese brauchen Sie nicht zu bezahlen.

Wenn Sie keine AssurCard haben, wird Ihnen die Krankenhausrechnung nach Hause geschickt. Diese Rechnung können Sie gegebenenfalls zur Kontrolle bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie kümmern sich um die Bezahlung. Senden Sie die Rechnung nach der Bezahlung mit Angabe Ihres Aktenzeichens an die KBC.
Die Originalrechnungen können Sie selbst aufbewahren. Eine Kopie oder eine lesbare gescannte Version sind für uns ausreichend.

2. Heilkosten: Arztbesuch, Heilgymnastik, Laboruntersuchungen u. a.

Sie bezahlen und sammeln alle Belege für Heilkosten, die sich auf Ihre Aufnahme beziehen und innerhalb der in Ihren Policenbedingungen angegebenen Vor- und Nachbehandlungszeit angefallen sind.

Senden Sie diese Belege am besten gebündelt an KBC Versicherungen, Abteilung Schadenregulierung Krankenhausaufenthalt, R. Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven oder per E-Mail an schade@kbc.be

Nennen Sie immer das Aktenzeichen (Ihr Zeichen).

3. Heilkosten: Medikamente

Benutzen Sie vorzugsweise unseren Assurpharma-Service für Ihre Apothekenkosten.

Wie funktioniert Assurpharma?

1. Sie erhalten einen Strichcode im Bestätigungsbrief über Ihre Aufnahme.

  • In KBC Touch und Mobile finden Sie diesen Strichcode bei Ihrer Meldung.
  • Wenn Sie die Meldung telefonisch gemacht haben, dann finden Sie den Strichcode im Bestätigungsbrief.

2. Zeigen Sie Ihrem Apotheker den Strichcode.

  • Der Apotheker scannt den Strichcode und sendet Ihren Kaufbeleg über eine gesicherte Leitung an KBC Versicherungen.
  • Sie bezahlen die Medikamente selbst in der Apotheke, aber so brauchen Sie die Apothekenrechnungen nicht mehr zu sammeln und einzusenden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.assurpharma.be.

4. Ihr Baby ist geboren?

Herzlichen Glückwunsch! Lassen Sie Ihr neugeborenes Kind in Ihre Krankenhausaufenthaltsversicherung aufnehmen. Tun Sie das innerhalb von 60 Tagen nach der Geburt, dann ist das normalerweise ohne Gesundheitsprüfung möglich. Wenden Sie sich dazu an Ihren Versicherungsexperten oder Ihren Arbeitgeber, wenn Sie einen Krankenhausaufenthaltsvertrag bei Ihrem Arbeitgeber haben.

Was unternimmt die KBC für Sie?

1. Haben Sie die AssurCard genutzt? Dann bezahlen wir die Krankenhausrechnung.

Wir informieren Sie über die möglichen nicht versicherten Kosten auf der Rechnung, z. B. Telefon, Getränke, und die mögliche Franchise (den Betrag, den Sie selbst zahlen müssen).

Wir verrechnen die nicht versicherten Kosten und die mögliche Franchise mit den Heilkosten, die Sie bei uns eingereicht haben. Wenn Sie die AssurCard nicht genutzt haben, dann verrechnen wir auch die Kosten der Krankenhausrechnung.

2. Innerhalb von 2 Wochen erhalten Sie einen Brief mit den Einzelheiten der Berechnung.

Ist der Saldo positiv, dann erhalten Sie das Geld auf Ihrem Konto. Ist der Saldo negativ, dann müssen Sie uns diesen Betrag zahlen.

3. Haben Sie noch Fragen oder müssen Sie uns Ihre Kontonummer noch geben?

Schicken Sie uns eine E-Mail an schade.hospitalisatie@verz.kbc.be. Diese Mailbox wird jeden Geschäftstag beantwortet. Geben Sie immer deutlich Ihr Aktenzeichen oder Ihre Policennummer an. 

Sie können uns auch telefonisch unter der Nummer 016 24 24 24 kontaktieren. Wir sind an den Geschäftstagen zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 13 und 17 Uhr erreichbar.

Was müssen Sie bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland tun?

1. Überprüfen Sie Ihre Police vor der Abreise

Ihre Versicherung gilt auf der ganzen Welt, es sei denn, Sie reisen im Hinblick auf eine Heilbehandlung ins Ausland. In diesem Fall gilt die Deckung der KBC nur, wenn Sie vor Ihrer Reise eine Rückzahlungsvereinbarung mit Ihrer Krankenkasse getroffen haben.

Die KBC erstattet die Kosten nach der gesetzlichen Leistung Ihrer Krankenkasse. Wenn das Land, in dem Sie die Heilbehandlung erhalten, kein Mitgliedstaat der Europäischen Union ist oder wenn Belgien kein Abkommen mit diesem Staat abgeschlossen hat, ist die Leistung der KBC beschränkt. Nähere Details entnehmen Sie Ihrer Police.

2. Informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über die Angaben der Reisebeistandszentrale Ihrer Krankenkasse

Einige Beispiele:

  • MUTAS (CM – Liberale Mutualiteit – Vlaams & Neutraal Ziekenfonds) = + 32 2 272 09 00
  • MUTAS (Sociale Mutualiteit) = + 32 2 272 08 80
  • Mediphone Assist (Partena) = + 32 2 778 94 94

3. Setzen Sie sich bei einer Aufnahme im Ausland stets innerhalb von 48 Stunden nach der Aufnahme mit der Reisebeistandszentrale in Verbindung.

Zeigen Sie Ihre Europäische Krankenversicherungskarte in Ländern, in denen sie gültig ist.

4. Bezahlen Sie nie Ihre Krankenhausrechnung im Ausland.

Wenn Sie dennoch dazu aufgefordert werden, wenden Sie sich bitte sofort an die Reisebeistandszentrale.

5. Machen Sie die Meldung bei der KBC

Sobald es für Sie möglich ist, melden Sie den Aufenthalt telefonisch bei der KBC unter der Nummer 016 24 24 24. Wir sind an den Geschäftstagen zwischen 8 und 12 Uhr sowie zwischen 13 und 17 Uhr erreichbar.
Sie können eine Aufnahme im Ausland nicht in KBC Mobile oder KBC Touch melden. Die AssurCard können Sie nur in belgischen Krankenhäusern nutzen.  

Haben Sie Fragen zur KBC-Krankenhausaufenthaltsversicherung?

Häufig gestellte Fragen zur Meldung eines Krankenhausaufenthalts (FAQ)

Haben Sie Fragen zur Meldung Ihres Krankenhausaufenthalts? Lesen Sie hier die Antwort.

Häufig gestellte Fragen zur Meldung eines Krankenhausaufenthalts (FAQ)