Feuerversicherung Eigentümer Zweitwohnsitz
- Jetzt den Preis Ihrer Feuerversicherung berechnen in nur 3 Schritten
- Schließen Sie Ihre Feuerversicherung gleich online ab
- Schaden melden Sie mit unserer App oder bei Ihrem Versicherungsagenten
Was ist eine Feuerversicherung oder Wohnversicherung?
Eine Feuerversicherung oder Wohnversicherung schützt Sie gegen die finanziellen Risiken bei Schaden an Ihrer Wohnung, den Hausrat oder beides durch Feuer, Wasser, Naturkatastrophen, …
Ist eine Feuerversicherung vorgeschrieben?
Eine Feuerversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es ist aber natürlich schon empfehlenswert, sich gegen Schaden an Ihrer Wohnung und am Hausrat zu versichern. Nicht weniger als 95% der Eigentümer in Belgien haben eine, was diese Versicherung zur beliebtesten Schadenversicherung macht.
Wenn Sie eine Feuerversicherung abschließen, schreibt das Gesetz vor, dass der Versicherer ein Minimum an Gefahren decken muss: Feuer, Sturm, Hagel und Naturkatastrophen.
Eine Wohnungsversicherung hat oft Optionen. Geben Sie also auf jeden Fall an, was Sie brauchen. Haben Sie beispielsweise ein Schwimmbad, das Sie auch versichern wollen, erweitern Sie Ihre Police um die 'Schwimmbadversicherung'.
Was deckt eine Feuerversicherung?
Eine Feuerversicherung deckt viel mehr als nur Brandschaden. Unsere Wohnungspolice versichert Ihre Zweitwohnung, den Hausrat oder beides, außer gegen Diebstahl.
Je nach Ihren Bedürfnissen können Sie Ihre Police um folgende Versicherungen erweitern: Garten, Schwimmbad oder Verschmutzung durch Lecks Ihres Heizöltanks (Bodensanierung).
Ihre erste Wohnung bzw. Ihr erstes Haus versichern?
Entdecken Sie die KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer.
Ihre Wohnung ist gegen alle Risiken versichert
Wenn Sie sich für diese Versicherung entscheiden, ist Ihre Wohnung gegen jeden möglichen Schaden, mit Ausnahme einiger Ausschlüsse, versichert. Sie finden diese Ausschlüsse in den allgemeinen Bedingungen. So sind Sie sicher, dass auch Schaden versichert ist, an den wir nicht gedacht hatten.
Versichert sind
Sie sind versichert für jede unerwartete Beschädigung von
- der Wohnung selbst
- Terrassen, Einfahrt und Zaun
- allen daran befestigten Konstruktionen
Möchten Sie auch ein Nebengebäude versichern, wie z. B. Ihr Gartenhaus, Poolhaus, eine freistehende Garage oder eine Einzelgarage, die sich an einem anderen Ort befindet? Nehmen Sie dann die Option „freistehende Nebengebäude“.
Für Ihr Schwimmbad gibt es eine spezifische Versicherung.
Nicht versichert
Schadensfälle, die sich ereignen durch
- Instabilität des Untergrunds
- Grundwasser oder Niederschlag, weil Ihre Keller oder Außenmauern nicht wasserfest sind
- Ausführung einer Arbeit
- Reparatur eines Konstruktionsfehlers
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
Gut zu wissen
Sind Sie Eigentümer eines Appartements und ist das Appartementgebäude in einer Verwalterpolice (gemeinsame Versicherung des gesamten Gebäudes) versichert? In diesem Fall bieten wir Ihnen bei der Versicherung des Inhalts eine kostenlose Zusatzdeckung an. Innerhalb bestimmter Grenzen können Sie dann bei Schaden an Ihrer Wohnung, der nicht über die Verwalterpolice versichert ist oder die Entschädigungsgrenzen überschreitet, diese Versicherung in Anspruch nehmen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherungsexperten nach den genauen Bedingungen für diese Deckung.
Ihre Wohnung ist gut versichert, aber wie ist das mit Ihrem Hausrat?
Was, wenn ...
- durch eine Windböe ein Baum auf Ihre Gartenmöbel fällt?
- Blitzschlag Ihre Waschmaschine zerstört?
- Feuer ausbricht?
Wenn Sie sich für diese Versicherung entscheiden, ist der Inhalt Ihrer Zweitwohnung versichert, außer gegen Diebstahl.
Versichert sind
Schaden u. a. durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Wasser oder Anprall oder Überschwemmung an
- Ihrem Hausrat: Möbel, Kleidung, Fahrrad, Schmuck, Fernseher …
- Ihren Haustieren
- Ihren Kraftfahrzeugen und deren Anhängern
Und wir gehen noch einen Schritt weiter. Der Inhalt Ihrer Wohnung ist zudem gegen jeden möglichen Schaden versichert, vorausgesetzt, dass der Schaden für Sie unerwartet ist und mindestens 1 250 Euro beträgt.
Nicht versichert
- Verlust, Diebstahl und versuchter Diebstahl
- Vorsätzlicher Schaden
- Schaden an Gegenständen außer Haus durch Überschwemmung oder durch das Überströmen der öffentlichen Kanalisation
- Einzigartige Sachen wie Antiquitäten und Kunst. Zu diesem Zweck gibt es eine spezielle Versicherung für „Wertgegenstände“. Setzen Sie sich mit unserem Versicherungsexperten in Verbindung.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
Wo ist Ihr Hausrat versichert?
- An der Adresse Ihrer Zweitwohnung (Appartement oder Haus)
- In Ihrer Einzelgarage, auch wenn diese sich anderswo befindet oder wenn Sie diese Garage mieten
Ihre Haustiere sind überall versichert.
Eine Feuerversicherung kündigen und wechseln: oft mit viel Papierkram verbunden.
Bei der KBC machen wir es Ihnen leicht. Wenn Sie eine neue Police online abschließen, erscheint sofort ein sehr einfaches Kündigungsformular. Alles, was Sie tun müssen, ist es auszufüllen und an uns zurückzuschicken. Dann kümmern wir uns um den Rest.
Sie brauchen also kein Einschreiben mehr an Ihren alten Versicherer zu schicken.
Je nach Ihren Bedürfnissen können Sie Ihre Police um folgende Versicherungen erweitern:
Gartenversicherung (nicht für Appartements)
Wir versichern den Schaden an Ihrem Garten.
Unter „Garten“ verstehen wir:
- Rasenflächen
- Bäume, Sträucher, Hecken und alle Anpflanzungen im Freiland oder in Töpfen
- Teiche und Springbrunnen sowie Fische
- Gartenmöbel und andere bewegliche Sachen, die Ihren Garten verschönern
Versichert sind
- Feuer, Sturm, Hagel, Naturkatastrophen
- Anprall
- Ausgerissenes Vieh oder andere Haustiere
- Sprühschaden, den Sie nicht selbst verursacht haben
- Vandalismus und Diebstahl
Nicht versichert
- Schaden vorübergehender Art (Bäume oder Sträucher, die sich von selbst erholen).
- Vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung des Gartens durch Sie oder Ihre Angehörigen
Diebstahl und Vergütung von Pflanzen
Diebstahl oder versuchter Diebstahl ist nur versichert, wenn Ihr Garten zu Ihrem Hauptwohnsitz gehört.
Wenn nötig, werden beschädigte Bäume, Sträucher oder andere Bepflanzungen durch junge, gleichartige Pflanzen ersetzt.
Den Wertverlust aufgrund des Altersunterschieds gegenüber den jungen gleichartigen Pflanzen vergüten wir ebenfalls mit bis zu 1000 Euro pro Bepflanzung.
Die Entschädigungsgrenze pro Schadensfall beträgt 60 000 Euro.
Schwimmbadversicherung (nicht für Appartements)
Wir versichern den Schaden an Ihrem Schwimmbad und dessen Zubehör.
Versichert sind
- Ihr Freibad oder Schwimmteich und sogar das Wasser
- Jacuzzi
- Schwimmbadpumpen, Wasserhähne, Wärmepumpen, Filter, Sonnenkollektoren und Gegenstromanlage
- Beleuchtung, Verkleidung, Rollläden, Abdeckplanen und Überdachung
- Terrasse und Duschanlage bei Ihrem Schwimmbad
Alles, was zu Ihrem Schwimmbad gehört, ist zum kompletten Wert versichert, auch bei Diebstahl. Das heißt, dass wir Sie für jeden Schaden zur Gänze entschädigen.
Die Schwimmbäder müssen in der Parzelle, die zu Ihrem Haus gehört, eingegraben sein. Ein aufgebautes Schwimmbad versichern wir nur, wenn es aus Hartmaterialien besteht.
Nicht versichert
Schaden
- an Ihren Sachen, der durch den Gebrauch entsteht
- durch Reinigung, Bearbeitung oder Reparatur
- der unter die Garantie oder einen Wartungsvertrag fällt
- durch Korrosion, Verschleiß, Verfärbung, Verschmutzung und anderer allmählich auftretender Schaden infolge der Einwirkung langsam wirkender Einflüsse
- durch Absplitterungen, Kratzer, Dellen oder Flecken
Bodensanierungsversicherung (nicht für Appartements)
Sie heizen Ihr Haus oder Ihre Wohnung mit Heizöl? Dann sind Sie selbst für die regelmäßige Kontrolle des Tanks und für die Bodensanierung nach einer Verschmutzung verantwortlich.
Mehr als 3% der Tanks weisen früher oder später ein Leck auf, oft durch Rost. Aber auch beim Füllen kann es zu einer Verschmutzung kommen. Auch dann gehen die Kosten für die Bodensanierung, also die Räumung der verschmutzten Erde, auf Ihre Kosten.
Nur Heizöltanks, die jünger als 40 Jahre sind und ein Fassungsvermögen von höchstens 20 000 Litern haben, kommen in Betracht.
Die Entschädigungsgrenze pro Schadensfall beträgt 60 000 Euro.
Versichert sind
Wir versichern sowohl das Risiko als auch die praktische Organisation der verpflichtenden Bodensanierung.
Wir schicken einen Sachverständigen:
- der die Art und die Schwere der Verschmutzung feststellt.
- der alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um die Folgen zu begrenzen.
- der Sie über die gesetzlichen Verfahren bei einer Bodenverschmutzung informiert.
- der Ihnen bei den Formalitäten behilflich ist.
Wir lassen die notwendigen Sanierungsarbeiten ausführen, wenn die Verschmutzung so stark ist, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, den Boden zu sanieren.
Nicht versichert
- Eine Verschmutzung, die bei Abschluss dieser Versicherung bereits vorlag.
- Kosten, die die öffentliche Hand oder eine andere Instanz für die Sanierung van verunreinigten Böden bezahlt.
- Die mögliche Wertminderung des sanierten Bodens
- Verschmutzung durch Naturkatastrophen
Fragen über Ihre Feuerversicherung?
Setzen Sie sich mit unserem Versicherungsexperten in Verbindung.
Telefonieren Sie mit KBC Live oder vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer Bankfiliale oder Ihrem Versicherungsagenten.
Gut zu wissen
Die KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer - Zweitwohnung kann eine oder mehrere der folgenden Versicherungen enthalten: Versicherung der Wohnung, Versicherung des Inhalts der Wohnung, Schwimmbadversicherung, Gartenversicherung, Bodensanierungsversicherung. Dies sind Sachschadenversicherungen. Diese Versicherungen sind für Eigentümer bestimmt, die ihre Privatwohnung als Zweitwohnung nutzen. Sie dürfen die Wohnung nicht ständig vermieten, nur einige Wochen pro Jahr sind zulässig. Sie dürfen in dieser Wohnung keine kommerzielle oder freiberufliche Tätigkeit ausüben.
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie als Verbraucher Ihre Police jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung. - Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be. Sie behalten dennoch jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Für ein Angebot der KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer - Zweitwohnung sind Sie auf unserer Website oder bei Ihrem Versicherungsexperten an der richtigen Adresse.
Die KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer - Zweitwohnung ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien.
MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven, IBAN BE43 7300 0420 0601, BIC KREDBEBB.
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns