Ist eine Feuerversicherung vorgeschrieben?
Wenn Sie planen, eine Wohnung zu kaufen oder zu mieten, ist es sinnvoll, sich mit einer Feuerversicherung gegen die finanziellen Risiken für den Fall von Schaden an Ihrer Wohnung, dem Hausrat oder beidem durch Feuer oder andere Katastrophen zu schützen. In einigen Fällen ist zudem eine Feuerversicherung vorgeschrieben. Wann ist dies der Fall und wann nicht? Wir erklären das im Folgenden.
Feuerversicherung, Wohnungspolice oder Hausratversicherung?
Zunächst muss man wissen, dass es verschiedene Begriffe für die Feuerversicherung gibt. Manchmal wird die Feuerversicherung auch als Wohnungsversicherung, Wohnungspolice oder Hausratversicherung bezeichnet.
Denn die Feuerversicherung deckt mehr als nur den durch Feuer verursachten Schaden. Andere Arten von Schaden an Ihrem Haus wie Schaden durch Sturm, Blitzschlag, Hagel oder andere Naturkatastrophen sind in der Regel ebenfalls durch die Feuerversicherung abgedeckt. Aus diesem Grund ist auch der Begriff „Wohnungsversicherung“ oder „Wohnungspolice“ gebräuchlich.
Wenn Ihr Hausrat in der Feuerversicherung mitversichert ist, spricht man auch von einer Hausratversicherung.
Wann ist eine Feuerversicherung vorgeschrieben?
Ist eine Feuerversicherung vorgeschrieben? Die Verpflichtung ist je Region unterschiedlich und hängt auch davon ab, ob Sie Mieter oder Eigentümer der Wohnung sind.
Als Mieter
In Flandern sind Sie als Mieter seit dem 1. Januar 2019 verpflichtet, eine Feuerversicherung abzuschließen. In der Wallonie sind Sie bereits seit dem 1. September 2018 gesetzlich dazu verpflichtet. In Brüssel gibt es vorerst keine Verpflichtung.
Obwohl Sie als Mieter in Brüssel nicht gesetzlich verpflichtet sind, eine Feuerversicherung abzuschließen, ist es dennoch ratsam, Ihre Mieterhaftpflicht und Ihren Hausrat zu versichern. Falls ein Schaden entsteht, müssen Sie dann nicht selbst für die Kosten aufkommen. Übrigens enthält der Mietvertrag auch häufig die Verpflichtung, eine Feuerversicherung abzuschließen.
Möchten Sie mehr erfahren? Hier finden Sie alle Informationen zur Feuerversicherung für Mieter bei der KBC.
Als Eigentümer
Als Eigentümer sind Sie nicht verpflichtet, eine Feuerversicherung abzuschließen. Natürlich ist es ratsam, sich gegen Schaden an Wohnung und Hausrat zu versichern. So sichern Sie die finanziellen Risiken eines Schadens ab. Die allermeisten Eigentümer in Belgien haben eine solche Versicherung, was sie zur beliebtesten Schadensversicherung macht.
Möchten Sie mehr erfahren? Hier finden Sie alle Informationen zur Feuerversicherung für Eigentümer bei der KBC.
Mehr über die KBC-Wohnungspolice für den Mieter
Sie sind gegen die in den Allgemeinen Bedingungen genannten Risiken versichert. Einige Beispiele: Schaden durch Feuer, Sturm, Wasser, Anprall, (versuchten) Diebstahl in Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung und von Inhalt im Freien. Nicht versichert: Verlust, vorsätzliche Beschädigung, Überschwemmung, ... Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.
Die KBC-Wohnungspolice für den Mieter kann eine oder mehrere der folgenden Versicherungen enthalten: Versicherung für den Mieter, Versicherung des Inhalts der Wohnung, Diebstahlversicherung Inhalt Wohnung, Bodensanierungsversicherung (Sachschadenversicherungen), Rechtsschutzversicherung Mieter (Rechtsschutzversicherung). Diese Versicherungen sind für Mieter einer Privatwohnung bestimmt. In der Wohnung wird keine kommerzielle oder freiberufliche Tätigkeit ausgeübt.
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie als Verbraucher Ihre Police jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung. - Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be. Sie behalten dennoch jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Für ein Angebot der KBC-Wohnungspolice für den Mieter sind Sie auf unserer Website oder bei Ihrem Versicherungsexperten an der richtigen Adresse.
Die KBC-Wohnungspolice für den Mieter ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien.
MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven, IBAN BE43 7300 0420 0601, BIC KREDBEBB.
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns.
Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen
Mehr über die KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer
Sie sind gegen die in den Allgemeinen Bedingungen genannten Risiken versichert. Einige Beispiele: Schaden durch Feuer, Sturm, Wasser, Anprall, (versuchten) Diebstahl in Ihrem Haus bzw. Ihrer Wohnung und von Inhalt im Freien. Nicht versichert: Verlust, vorsätzliche Beschädigung, Überschwemmung, ... Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.
Die KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer kann eine oder mehrere der folgenden Versicherungen enthalten: Versicherung der Wohnung, Versicherung des Inhalts der Wohnung, Diebstahlversicherung Inhalt Wohnung, Schwimmbadversicherung, Gartenversicherung, Bodensanierungsversicherung. Dies sind Sachschadenversicherungen. Diese Versicherungen sind für Eigentümer-Bewohner von Privathäusern oder -wohnungen bestimmt, die in ihrem Haus bzw. ihrer Wohnung keine kommerzielle oder freiberufliche Tätigkeit ausüben.
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie als Verbraucher Ihre Police jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung. - Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as. Sie behalten dennoch jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Für ein Angebot der KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer sind Sie auf unserer Website oder bei Ihrem Versicherungsexperten an der richtigen Adresse.
Die KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien.
MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven, IBAN BE43 7300 0420 0601, BIC KREDBEBB.
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns.