Weniger Steuern zahlen? Mit dem Generationensprung sparen Sie Erbschaftssteuer.
Suchen Sie nach einer steuerlich interessanten Möglichkeit, Ihre Enkelkinder zu begünstigen? Dann ist der Generationensprung ideal, um Erbschaftssteuer zu sparen.
Generationensprung: Hinterlassen Sie einen Teil Ihres Erbes direkt Ihren Enkelkindern
Mit dem Generationensprung hinterlassen Sie einen Teil Ihres Vermögens direkt Ihren Enkelkindern. Das kann interessant sein, wenn Ihre Kinder über genügend Eigenkapital verfügen. Ihre Enkelkinder können dieses Geld zum Beispiel für den Kauf eines Eigenheims oder die Gründung eines Unternehmens verwenden. Zudem werden nur einmal Erbschaftssteuern auf den Betrag, den sie von Ihnen erben, erhoben.
Was ist der Vorteil des Generationensprungs? Grundsätzlich erben zunächst Ihre Kinder Ihr Vermögen, und Ihre Enkelkinder erben wiederum das Vermögen ihrer Eltern. Ihre Kinder zahlen Erbschaftssteuer auf das, was sie von Ihnen erben. Wenn Ihre Kinder erben, zahlen sie ein erstes Mal Erbschaftssteuer. Wenn sie sterben, zahlen deren Kinder, Ihre Enkelkinder, ein weiteres Mal Erbschaftssteuer auf das gesamte Vermögen.
Tipp: In der Flämischen Region können Sie Ihrem Enkelkind bis zu 12 500 Euro steuerfrei vererben.
Entscheiden Sie sich dafür, einen Teil Ihres Erbes direkt an Ihre Enkelkinder zu vererben? Dann setzen Sie sie am besten als Begünstigte in Ihrem Testament oder in einer Anlageversicherung ein.
Sind Sie an einer Anlageversicherung interessiert? Sie haben drei Formeln zur Auswahl:
- Eine einmalige Einzahlung in Ihre Anlageversicherung
- Ein Anlageplan mit einer Anlageversicherung als gestreute Geldanlage für Ihr Enkelkind
- Eine Kombination aus einer einmaligen Einlage und einem Anlageplan mit einer Anlageversicherung
Gut zu wissen: Sie behalten den Betrag in Ihrer Anlageversicherung bis zu Ihrem Tod. Auf diese Weise können Sie die Begünstigung immer noch ändern, wenn Sie das möchten.
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