Unterstützung für als Angehörige oder beruflich tätige Betreuer

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Wie hilft die KBC den Betreuern?

Erfüllen Sie Ihre Rolle als Angehöriger oder beruflich tätiger Betreuer? Das ist nicht immer einfach. Es ist sicherlich Ihr Anliegen, innerhalb der vom Friedensrichter festgelegten Grenzen gut für die geschützte Person finanziell vorzusorgen.

Die KBC sorgt dafür, dass alles in Ordnung ist, damit Sie Ihre finanziellen Aufgaben korrekt und sorgenfrei erledigen können. Dabei berücksichtigen wir die geschützte Person und die Entscheidungen des Friedensrichters. So können wir Ihnen beispielsweise Musteranträge zur Verfügung stellen, mit denen Sie die entsprechenden Vollmachten für sich und die geschützte Person beantragen können.

Wenn Sie mehr über das Sparen und Anlegen für die geschützte Person erfahren möchten, nimmt sich ein Berater gerne Zeit für ein Gespräch mit Ihnen. Dabei kann nach Rücksprache ein maßgeschneiderter Vorschlag ausgearbeitet werden, der den Bestimmungen des Urteils entspricht.
 

Was ist gerichtlich angeordnete Betreuung?

Wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, vollständig oder teilweise selbst Entscheidungen zu treffen oder Güter zu verwalten, kann der Friedensrichter einen Betreuer bestellen. Dieser hilft der geschützten Person bei Entscheidungen oder trifft selbst Entscheidungen.
Der Richter wählt eine Person aus der Familie oder einen unabhängigen professionellen Betreuer, in der Regel einen Rechtsanwalt. Die Person selbst, die Familie oder andere Beteiligte können sich zu diesem Zweck an den Friedensrichter wenden. 

Lesen Sie mehr darüber beim FÖD Justiz. Suchen Sie nach weiteren Informationen für als Angehörige tätige Betreuer? Für allgemeine Fragen zum Verfahren, zu den Auswirkungen, zu den Pflichten usw. bietet die König-Baudouin-Stiftung einen praktischen Leitfaden an.
 

Wie wird vorgegangen?

1. Sobald feststeht, dass ein Erwachsener nicht mehr hinreichend handlungsfähig ist, um die notwendigen Entscheidungen über seine Person und/oder sein Vermögen selbst zu treffen, kann der Friedensrichter ihn für handlungsunfähig erklären und einen Betreuer bestellen. Dieser Betreuer vertritt entweder die geschützte Person oder unterstützt sie bei den vom Friedensrichter festgelegten Rechtshandlungen.

2. Das Urteil des Friedensrichters muss der KBC übermittelt werden.

3. Auf der Grundlage des Urteils wird der bestellte Betreuer im KBC-System registriert, und die Vermögenswerte und Produkte werden gegebenenfalls für die geschützte Person gesperrt und/oder abgeschirmt.

4. Die KBC-Bankfiliale der geschützten Person wird über die getroffenen Maßnahmen informiert und muss sich noch selbst um die Registrierung einer Vollmacht für den Betreuer kümmern.

5. Gegebenenfalls wird der Betreuer von der KBC kontaktiert, um gemeinsam zu prüfen, welche Transaktionen noch zulässig sind und welche Möglichkeiten es für z. B. die Eröffnung eines Taschengeldkontos, für das Internetbanking usw. gibt
 

Häufig gestellte Fragen

Die KBC streicht den Zugang für die geschützte Person, sperrt die Konten, über die nicht gemäß dem Urteil frei verfügt werden kann, und gibt eine Vollmacht für den Betreuer ein.

Der Betreuer kann genehmigen, dass die geschützte Person ein Taschengeldkonto hat, über das sie in der Regel selbst verfügen kann. Dieses Konto wird vom Betreuer aufgefüllt.

In einigen Fällen kann ein Betreuer genehmigen, dass die geschützte Person über eine Geldkarte verfügen darf. Wenden Sie sich an die Filiale, die Ihnen bei der Beantragung behilflich sein kann.

Der Betreuer darf Geldanlagen für geschützte Personen unter seiner rechtlichen Betreuung vornehmen, wenn das Urteil des Friedensrichters oder eventuelle Genehmigungen des Friedensrichters, die im Nachhinein erteilt wurden, dies zulassen. 
In den meisten Fällen sind Geldanlagen erlaubt, in der Regel allerdings auf weniger risikobehaftete und defensive Produkte beschränkt.
 

Um das Vermögen einer Person unter rechtlicher Betreuung zu schützen, legt die KBC standardmäßig eine Reihe von Beschränkungen für Anlagen fest:

• Bei der Erstellung des Anlegerprofils der geschützten Personen darf die Risikopräferenz höchstens defensiv sein. 
• Die Anlageprodukte können einen Produktscore von 1 bis höchstens 3 haben (es sei denn, die Risikopräferenz für das Portfolio und/oder die Anlage ist ausnahmsweise, nach Genehmigung durch den Friedensrichter, höher als defensiv). 
• Verkäufe bestehender Geldanlagen sind nur zulässig, wenn die Erlöse defensiv reinvestiert oder auf ein gesperrtes Konto auf den Namen der geschützten Person eingezahlt werden. 
• Alle Anlagen werden in einem gesperrten Effektendepot auf den Namen der geschützten Person hinterlegt. 

Um von diesen Grundsätzen abzuweichen, muss das Urteil dies zulassen oder der Friedensrichter muss eine gesonderte Genehmigung erteilen.  Einen entsprechenden Musterantrag können Sie über Ihre Filiale erhalten.
 

Die gleichen Regeln gelten für Ungeteiltheiten und einfache Gesellschaften, denen die geschützte Person angehört. 

Der Betreuer darf Geldanlagen für geschützte Personen unter seiner rechtlichen Betreuung vornehmen, wenn das Urteil des Friedensrichters oder eventuelle Genehmigungen des Friedensrichters, die im Nachhinein erteilt wurden, dies zulassen. 

In den meisten Fällen sind Geldanlagen erlaubt, in der Regel allerdings auf weniger risikobehaftete und defensive Produkte beschränkt. 
 

Bei geschützten Personen prüfen wir dazu das Wissen des Betreuers. 

Bestehende Kredite und Versicherungen werden gemeinsam mit dem Betreuer überprüft. Manchmal müssen sie geändert oder gekündigt werden, manchmal können sie einfach weiter bestehen bleiben.
Unter bestimmten Bedingungen und sofern das Urteil oder die Genehmigung des Friedensrichters dies zulässt, können auch neue Verträge geschlossen werden.
 

Bei geschützten Personen prüfen wir dazu das Wissen des Betreuers

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