Ist mein Auto steuerlich abzugsfähig?
Als Unternehmer verfügen Sie oft über ein oder mehrere Autos, die Sie bei der Ausübung Ihres Berufes benutzen. Wussten Sie, dass Sie einen Großteil der Kosten für Firmenautos und Kraftstoff von der Steuer absetzen können? Der Prozentsatz, den Sie absetzen können, hängt zum einen von den CO2-Emissionen des Fahrzeugs und zum anderen vom Kauf-, Leasing- oder Mietdatum des Fahrzeugs ab.
Obwohl die Abzugsfähigkeit für Einzelunternehmen und Gesellschaften im Jahr 2020 vereinheitlicht wurde, können ausnahmsweise noch einige Unterschiede bestehen.
Welche Autokosten kann ich absetzen?
Für die Berechnung der steuerlichen Absetzbarkeit von Auto- und Kraftstoffkosten ist seit 2020 gesetzlich eine Grammformel auf der Grundlage der CO2-Emissionen vorgesehen. Dies gilt sowohl für die Körperschaftsteuer als auch für die Einkommensteuer von Einzelunternehmern.
Für Personenkraftwagen, Fahrzeuge zur Doppelnutzung und sogar Kleinbusse gilt mit Ausnahmen ein Steuerabzugssatz von mindestens 50% und höchstens 100%. Es geht um Kosten wie:
- Abschreibung auf den Kaufpreis
- nicht abzugsfähige Mehrwertsteuer
- Kraftstoffkosten
- Wartung
- Versicherungen
- Kfz-Steuer
- Kfz-Zulassungssteuer (ZSt.)
- Miete
- Kauf von Ersatzteilen
- Reparaturkosten
- Pannenhilfe
- usw.
Wussten Sie, dass die Zinsen und sonstigen Finanzierungskosten, die in Ihrer monatlichen Zahlung enthalten sind, wenn Sie ein Auto finanzieren, mieten oder leasen, zu 100% absetzbar sind?
Manchmal unterschiedliche Regeln für Einzelunternehmer und Gesellschaften
Haben Sie ein Einzelunternehmen? Dann sind die Autokosten nur insoweit abzugsfähig, als Sie das Auto für berufliche Zwecke nutzen. Folgende Ausnahmen und Einschränkungen sind zu beachten:
- Wenn Sie hauptberuflich als Selbstständiger in einem Einzelunternehmen tätig sind, unterliegen alle mit dem Auto verbundenen Kosten für Auto und Kraftstoff der CO2-Abzugsformel.
- Wenn Sie als Nebenberufler tätig sind, hängt die steuerliche Absetzbarkeit von Auto- und Kraftstoffkosten davon ab, wie Sie Ihren Nebenberuf ausüben, denn in diesem Fall nutzen Sie Ihr Auto, um auch Ihren Hauptberuf auszuüben sowie für private Zwecke. Die Steuerbehörden betrachten daher einen Teil der Kosten als private und nicht als berufliche Kosten.
- Eine Reihe von Kosten im Zusammenhang mit Autos, wie Bußgelder, sind niemals abzugsfähig.
Bei einer Gesellschaft hingegen wird davon ausgegangen, dass das Fahrzeug ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt wird.