Warum sollten Sie eine Berufshaftpflichtversicherung wählen?
Sie können bei der Ausführung Ihrer Arbeit Fehler machen und Kunden, anderen Betrieben oder Dritten Schaden verursachen. Denn selbst Sie als Profi können einmal irren, etwas vergessen oder eine falsche Beratung erteilen. Haben Sie oder hat einer Ihrer Mitarbeiter einen Berufsfehler gemacht, durch den Schaden entsteht? Dann haften Sie dafür. Sie müssen den Schaden in diesem Fall reparieren oder ersetzen.
Die Berufshaftpflichtversicherung entschädigt die Person oder den Betrieb, die durch Ihren Berufsfehler Schaden erleiden, an Ihrer Stelle. So schützen Sie Ihren eigenen Betrieb gegen Schadensersatzforderungen von Dritten. Auch wenn es um rein finanziellen Schaden geht, beispielsweise wenn der Kunde seinen Bau stilllegen oder zu viel Steuern zahlen muss, weil Sie eine falsche Berechnung gemacht haben, zahlen wir eine Entschädigung.
Sind Sie Geschäftsführer, Verwalter, Mitglied der Geschäftsleitung oder Verwaltungsratsmitglied einer Gesellschaft der VoG? Unsere zivilrechtliche Verwalterhaftpflichtversicherung bietet Ihnen Extraschutz.
Was ist versichert?
Ihre zivilrechtliche Haftpflicht bei der Ausübung Ihrer betrieblichen Tätigkeit
Wir entschädigen die Personen, die Schaden erleiden:
- während Sie Ihre Arbeit tun
- durch die Produkte, die sie Ihnen geliefert haben
- durch die Arbeiten, die Sie bei ihnen ausgeführt haben
Ihre Berufshaftpflicht
Wir ersetzen den Schaden, den andere durch Ihren Berufsfehler erleiden, auch wenn es sich um Folgendes handelt:
- üble Nachrede oder Verleumdung
- Verletzung der Rechte am geistigen Eigentum
Was ist unter anderem nicht versichert?
- Schaden, den Sie verursachen:
- durch grobe Fahrlässigkeit
- wenn Sie bewusst das Gesetz übertreten
- Schaden, den Ihre Produkte verursachen, wenn sie:
- nicht ordnungsgemäß funktionieren
- die Anforderungen Ihrer Kunden nicht erfüllen
- Ihre spezifische zivilrechtliche Haftpflicht als Verwalter oder Geschäftsführer Ihrer Gesellschaft
Deckungen und Versicherungssummen
Wir passen die Deckungen und die Beträge, die Sie versichern lassen wollen, an Ihre Berufstätigkeit an. Ihr KBC-Versicherungsagent stimmt die Versicherung gemeinsam mit Ihnen ganz genau auf Sie, Ihre Arbeit und Ihren Betrieb ab.
Komplettschutz für Ihren Betriebsablauf
Was Sie noch wissen sollten
- Diese Versicherung unterliegt dem belgischen Recht.
- Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Beschwerden. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94, Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûsplantsoen 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as.
- Sie behalten jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Diese Versicherung ist ein Teil der KBC-Betriebspolice Haftpflichtversicherungen. Die KBC-Betriebspolice Haftpflichtversicherungen ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien, MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven, IBAN BE43 7300 0420 0601, BIC KREDBEBB. Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien. Ein Unternehmen des KBC Gruppe.