Tierversicherung

Für Pferde- und Rinderhalter

Tierversicherung

Für Pferde- und Rinderhalter

Als Pferde- und Rinderhalter steckt Ihr Kapital zum Großteil in Ihren Tieren. Ein Rückschlag muss daher keinen finanziellen Verlust bedeuten. Versichern Sie sich gegen Unfälle und Krankheit und schützen Sie so Ihre Betriebseinkünfte.

Für wen ist diese Versicherung bestimmt?

  • Die Tierversicherung ist nur für Pferde- und Rinderhalter bestimmt, nicht für Pferde- und Viehhändler
  • Die Deckung für Rinder in einer Herde ist für Milchviehbetriebe bestimmt

Was ist unter anderem versichert?

Individuelle Pferde oder Rinder

Die Versicherung bietet Schutz für Tod oder Notschlachtung, Verlust, bleibender Wertverlust oder tierärztliche Behandlung, falls diese eine Folge sind von:

  • Unfall
  • Krankheit
  • Chronischem Lahmen (nur bei Pferden)

Optionale Deckung: Diebstahl.

Rinder in einer Herde

Dafür erhalten Sie Versicherungsschutz für Tod oder Notschlachtung infolge von Unfall oder Krankheit.

Optionale Deckung: Diebstahl.

Was ist unter anderem nicht versichert? (Wichtigste Ausschlüsse)

  • Verschlimmerung der Situation durch Krankheiten oder Mängel, die vor dem Schadensfall vorlagen
  • Krankheiten, deren Bekämpfung durch die Behörden reguliert ist

Extra infos

Für die Deckung Krankheit und chronisches Lahmen gilt eine Wartezeit von 60 Tagen. Das bedeutet, dass die Versicherung nicht gilt, wenn die Krankheit oder das chronische Lahmen innerhalb 60 Tagen nach Beginn der Versicherung eintreten.  

Auch das sollten Sie wissen

  • Dies ist eine Sachschadenversicherung.
  • Es gilt eine Wartezeit von 60 Tagen für die Deckung Krankheit und chronisches Lahmen.
  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherung gilt für ein Jahr. Sie wird stillschweigend verlängert, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt wird.
  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûsplantsoen 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as.
    Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Für ein Angebot zur Tierversicherung wenden Sie sich bitte an Ihren KBC-Versicherungsvermittler.

Dies ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns

Eine kurze Beschreibung der Deckung und der wichtigsten Ausschlüsse sowie andere nützliche Informationen finden Sie in der Produktinformation

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