Versicherung für Schaden durch Änderung von Klima und Wachstumsfaktoren

Für spezifische Agrarbetriebe

Versicherung für Schaden durch Änderung von Klima und Wachstumsfaktoren

Für spezifische Agrarbetriebe

Schließen Sie diese Versicherung ab, wenn Sie Ihre Hühner oder Schweine gegen Ersticken versichern wollen oder wenn Sie eine Champignonzucht haben. 

Was ist unter anderem versichert?

2 Optionen stehen zur Wahl: beschränkter Versicherungsschutz oder umfassender Versicherungsschutz

  • Beschränkter Versicherungsschutz

Dabei sind Sie versichert, wenn die Änderung von Klima- und Wachstumsfaktoren die Folge eines Schadensfalles an den versicherten Gütern ist, für den wir Schadenersatz geleistet haben.

Was bei diesem beschränkten Versicherungsschutz nie versichert ist: Änderungen durch Blitzeinschlag oder Einwirkung von Elektrizität.

  • Umfassender Versicherungsschutz

Beim umfassenden Versicherungsschutz darf die Änderung von Klima- und Wachstumsfaktoren auch durch die mangelhafte Funktion von Anlagen verursacht sein, die diese Wachstumsfaktoren regeln. Das können beispielsweise Lüftungssysteme sein.

Was ist unter anderem nicht versichert? (Wichtigste Ausschlüsse)

  • Falsche Programmierung oder Einstellung der Anlage, die die Klima- und Wachstumsfaktoren regelt
  • Überbelastung von oder Experimentieren mit Geräten und Anlagen
  • Planungsfehler
  • Übertragung von Krankheiten an Gütern, die selbst nicht durch die Änderungen der Klima- oder Wachstumsfaktoren getroffen wurden

Auch das sollten Sie wissen

  • Dies ist eine Sachschadenversicherung.
  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherung gilt für ein Jahr. Sie wird stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt wird.
    Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen.

  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûsplantsoen 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as.
  • Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.

Für ein Angebot zu dieser Versicherung wenden Sie sich bitte an Ihren KBC-Versicherungsvermittler.

Die KBC-Police Eigentum ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns

Eine kurze Beschreibung der Deckung und der wichtigsten Ausschlüsse sowie andere nützliche Informationen finden Sie in der Produktinformation.

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Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:00 bis 22:00 Uhr und Samstag: 09:00 bis 17:00 Uhr

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