Hat Ihr Arbeitgeber für Sie eine Gruppenversicherung bei der KBC Versicherungen abgeschlossen? Hier finden Sie alles, was Sie über die angesammelten Reserven, die Auszahlung, die Steuersätze wissen müssen, und alle anderen wichtigen Informationen.
Schnell zu näheren Infos über:
Auf der jährlichen Übersicht von KBC Versicherungen über Ihren Arbeitgeber
Solange Sie bei Ihrem derzeitigen Arbeitgeber angestellt sind, erhalten Sie über Ihren Arbeitgeber eine jährliche Übersicht von KBC Versicherungen. Sie sind nicht mehr dort angestellt? Dann können Sie sich unter MyPension.be informieren.
Auf Ihrem gesetzlichen Rentenbescheid unter MyPension.be
Unter Mypension.be können Sie herausfinden, wie hoch Ihr Rentenkapital am 1. Januar ist. Zusätzlich erhalten Sie eine Schätzung des Kapitals, auf das Sie am Enddatum Anspruch haben.
In der KBC Mobile auf Ihrem Smartphone
Tippen Sie auf Anlegen > den Pfeil neben Ihrem Namen > Spar- und Anlageprodukte beim Agenten. Haben Sie kein Girokonto bei der KBC? Nutzen Sie KBC Mobile, indem Sie sich mit der itsme-App anmelden.
Mit einer Gruppenversicherung können Sie auf intelligente Weise eine Zusatzrente aufbauen. Dank der günstigen Steuerregelung bietet die Gruppenversicherung Ihnen als Arbeitnehmer mehr Vorteile als eine traditionelle Lohnerhöhung.
Konkret werden vom Kapital Ihrer Gruppenversicherung ein LIKIV-Beitrag, ein Solidaritätsbeitrag und eine Lohnsteuer abgezogen.
LIKIV-Beitrag
3,5% des Gesamtbetrags, einschließlich Gewinnbeteiligung
Solidaritätsbeitrag
Zwischen 0 und 2% des Gesamtbetrags, einschließlich Gewinnbeteiligung. Der genaue Prozentsatz hängt von der Höhe des Betrags ab.
Lohnsteuer
KBC Versicherungen behält bei der Ausschüttung die Lohnsteuer ein. Sie zahlen keine Steuern auf Ihre Gewinnbeteiligung.
Wie viel Sie an persönlicher Einkommenssteuer zahlen, hängt von mehreren Faktoren ab, wie z.B. davon, wer die Prämien für Ihre Gruppenversicherung bezahlt hat: Ihr Arbeitgeber, Sie selbst oder beide. Auch das Alter, in dem Sie in Rente gehen, spielt eine Rolle.
Ihre gesetzliche Rente
Unter MyPension.be finden Sie zum einen Informationen über Ihre gesetzliche Rente. Sie können sehen, wann Sie frühestens in den Ruhestand gehen können. Sie finden auch eine Schätzung der Höhe Ihrer gesetzlichen Rente. Als Rentner können Sie auf dieser Website auch Ihre Rentenzahlungen nachverfolgen.
Ihre Zusatzrente
Andererseits finden Sie auf MyPension auch Informationen über Ihre Zusatzrente. Dadurch wird es leicht ersichtlich, wie viel Zusatzrenten Sie aufgebaut haben. Sie finden auch eine Schätzung des Kapitals, auf das Sie bei Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand Anspruch haben. Für jeden Plan können Sie eine detaillierte Übersicht abrufen und die Regeln des Vertrags einsehen.
Rentenbescheinigungen
Rechtlich gesehen müssen Sie jedes Jahr ein Rentenbescheinigung aus Ihren aktiven Rentenplänen mit der Situation am 1. Januar des jeweiligen Jahres erhalten. Die KBC bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre gesetzlichen Rentenbescheinigungen auf mypension.be zu erhalten. Sie können dies einfach tun, indem Sie Ihre E-Mail-Adresse unter 'Meine Daten' eingeben.
Besuchen Sie www.mypension.be, klicken Sie auf 'Meine Zusatzrente' und melden Sie sich an. Sie können dies mit Ihrem elektronischen Personalausweis und Ihrem Kartenleser oder mit der mobilen App itsme® tun.
Sie können dies durch die Aktivierung von 'Mydocs' erreichen. Klicken Sie auf 'Meine Daten' und geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten dann Ihre nächste Rentenbescheinigung Ihres Zusatzrentenplans in MyPension. Sie werden jeweils auch per E-Mail benachrichtigt, wenn neue Dokumente verfügbar sind.
- Haben Sie eine Frage zu einem bestimmten Begriff? Klicken Sie auf 'Was ist das?' für nähere Erklärungen. Schauen Sie sich unbedingt den Abschnitt 'Häufig gestellte Fragen' an.
- Bei spezifischen Fragen zu den Beträgen wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber oder Ihren KBC-Versicherungsagenten.
- Für allgemeine Fragen über Zusatzrenten besuchen Sie bitte Abcassurance.be.
Natürlich zahlt Ihr alter Arbeitgeber keine neuen Prämien mehr. Darüber hinaus hat dies auch Konsequenzen für Ihre zusätzlichen Garantien wie z. B. Ihre Todesfalldeckung oder Ihre Garantie im Falle von Arbeitsunfähigkeit.
Um Ihre Gruppenversicherung weiter zu verwalten, gibt es mehrere Möglichkeiten, die gesetzlich festgelegt sind. Sie werden in dem Schreiben erläutert, das Sie von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber nach Ihrem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis erhalten. Darin steht auch, welche Rechte Sie haben.
Ja, Sie können den aufgebauten Betrag Ihrer Gruppenversicherung auf Ihren neuen Arbeitgeber übertragen. Senden Sie uns dieses Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu. Senden Sie es an KBC Versicherungen, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven - Belgien.
Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrem neuen Arbeitgeber nach den Bedingungen Ihrer neuen Gruppenversicherung, bevor Sie Ihre angesammelten Reserven übertragen.
In einigen Fällen wird Ihre Gruppenversicherung vor Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand ausgezahlt, wenn Sie alle diese Bedingungen erfüllen:
- Sie haben das gesetzliche Rentenalter erreicht und sind nicht mehr berufstätig.
- Sie bitten uns ausdrücklich darum
- Ihr Vertrag sieht das vor
- Sie erfüllen die Bedingungen für Übergangsmaßnahme auf der Grundlage Ihres Alters:
Alter, in dem Sie Ihre Leistung erhalten können: (Gilt nicht bei PVS)
- 58+ Jahre1: Zum 60.e bis 2018
- 57 Jahre1: Zum 61. in den Jahren 2019 und 2020
- 56 Jahre1: Zum 62. in den Jahren 2021 und 2022
- 55 Jahre1: Zum 63. in den Jahren 2023 und 2024
1 Ihr Alter im Jahr 2016
Nein, das ist nicht nötig. Die KBC erhält eine Nachricht von den Behörden, wenn Ihr Rentenantrag genehmigt wurde. 3 Monate vor Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand erhalten Sie von uns ein Schreiben, in dem wir Ihnen genau erklären, wie die Zahlung erfolgen wird.
Gruppenversicherungen werden nicht mehr am Ende des Vertrags, sondern an dem Tag ausgezahlt, an dem Sie in den gesetzlichen Ruhestand treten. Läuft Ihr Vertrag aus und Sie sind noch nicht in Rente gegangen? Dann wird Ihr Vertrag automatisch verlängert.
Wenn Sie im Ausland leben, erhalten wir keine Nachricht von den Behörden, wenn Sie in den Ruhestand gehen. Um Ihre Auszahlung zu arrangieren, senden Sie bitte eine E-Mail an pensioenen.pijler2@verz.kbc.be.
In bestimmten Fällen profitieren Sie von einer Steuerermäßigung: Sie zahlen dann 10% persönliche Einkommenssteuer statt 16,5%, 18% oder 20%. Dazu müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie erhalten Ihre Zahlung frühestens mit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters von 65 Jahren oder nach einer vollen Laufbahn von 45 Jahren.
- Vor dieser Zeit haben Sie 3 Jahre lang ununterbrochen gearbeitet.
Das entscheiden Sie selbst. Sie können sich für einen monatlichen Betrag (Leibrente) entscheiden, solange Sie leben, wenn Sie diese Bedingungen erfüllen:
- Ihre Zusatzrente wurde in einer Gruppenversicherung, einer individuellen Pensionszusage für Lohnempfänger oder einer freien Zusatzpension für Selbstständige für Selbständige aufgebaut.
- Die Rente, die Sie jährlich erhalten, beläuft sich auf mindestens 646,80 Euro.
Bitte beachten Sie: Ihre Entscheidung für eine Leibrente ist endgültig und unwiderruflich.
In Ihrer Rentenordnung ist eine Reihenfolge festgelegt, die bestimmt, wer im Todesfall den Betrag Ihrer Gruppenversicherung erhält.
- Ihr Ehepartner oder die Person, mit der Sie rechtmäßig zusammenleben 1
- Ihre Kinder
- Eine Person, die Sie in Ihrem Vertrag angeben ²
- Die Personen, die durch die gesetzlichen Regeln der Erbfolge bestimmt werden, außer wenn Ihr Erbe an den Staat geht.
- Der Finanzierungsfonds 3
1 Nicht gültig, wenn Sie geschieden sind oder sich in einem Scheidungsverfahren befinden
2 Senden Sie eine E-Mail an leven.ondernemingen@verz.kbc.be und geben Sie die Details der Person an, die Sie hinzufügen möchten: Sie können dafür dieses Formular verwenden. Weitere Informationen? Rufen Sie 016/24.25.00 an oder wenden Sie sich an Ihren KBC-Versicherungsagenten.
3 Nicht anwendbar im Falle einer individuellen Pensionszusage.
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Ihr Arbeitgeber oder Ihr KBC-Versicherungsagent hilft Ihnen gerne weiter.