Überraschungen sind nicht immer angenehm. Manche möchte man lieber vermeiden. Dass Sie als Unternehmer Ihre harte Arbeit belohnt sehen möchten, ist normal. Leider passiert es dann, dass das Steueramt unerwartet viel abschöpft. Wie Sie als Selbständiger, Freiberufler oder Gesellschaft solche Überraschungen vermeiden können, wird im Folgenden erläutert.
Am Anfang...
...steht die Wahl des geeigneten Sozialstatuts bei der Gründung Ihres Unternehmens. Die Entscheidung, ob Sie ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft gründen, bestimmt zu einem großen Teil, wie viel Steuern Sie zahlen müssen, und wirkt sich folglich auch auf Ihr Einkommen aus. Wir unterscheiden folgende Steuern:
Diese Steuer wird auf Ihr Nettoarbeitseinkommen (= Ihre beruflichen Einkünfte abzüglich Ihrer beruflichen Ausgaben) berechnet und erhöht sich progressiv nach Steuertranche (25% bis 50%), wenn Ihr Arbeitseinkommen steigt. Mit anderen Worten: Je höher Ihr Einkommen, desto höher Ihr Steuersatz.
Im Gegensatz zur Einkommensteuer zahlen Sie bei der Körperschaftssteuer einen einheitlichen Steuersatz (25%). Im Allgemeinen sind die Körperschaftssteuersätze viel niedriger. Je mehr Gewinn Sie machen, desto interessanter wird es also, sich für die Unternehmensform einer Gesellschaft zu entscheiden.
Zusätzlich zu den direkten Steuern müssen Sie sowohl als Einzelunternehmen als auch als Gesellschaft zusätzliche Steuern zahlen. Denken Sie nur an die Mehrwertsteuer, die Sozialabgaben, die Gemeindesteuern, die Provinzsteuern, die Umweltsteuernusw.
Es ist nicht alles Gold, was glänzt. Wenn Sie z. B. ein neues Auto, ein Handy oder einen Laptop auf Rechnung des Unternehmens gekauft haben, zahlen Sie auch dafür Steuern! Das Steueramt geht nämlich davon aus, dass Sie bestimmte Sachen, die Sie auf die Firma kaufen, wohl auch privat nutzen.
Tipps, um weniger Steuern zu zahlen
Als Unternehmer haben Sie das Recht, auszutüfteln, wie Sie so wenig Steuern wie möglich zahlen können. In der Steuerlehre nennt man dies „die Wahl des am wenigsten besteuerten Weges“. Wir empfehlen Ihnen jedoch, vorsichtig damit umzugehen. Wenn Sie zu weit gehen, riskieren Sie, des Betrugs bezichtigt zu werden. Hier finden Sie einige Tipps, wie Sie Ihre Steuern senken können. Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wenden Sie sich am Besten an einen Buchhalter.
Als Selbständiger oder Freiberufler
Die Steuerbehörden berücksichtigen, dass Sie als Selbständiger oder Freiberufler einen Teil Ihres Gewinns investieren müssen, um Ihr Unternehmen weiterzuentwickeln. Sie werden also darauf besteuert, was Sie verdienen, abzüglich der Kosten, die Ihnen für Ihr Unternehmen entstehen. Also: Je mehr Ausgaben Sie haben, desto weniger Nettoeinkommen haben Sie und desto weniger Steuern zahlen Sie.
Achten Sie darauf, dass Sie es nicht übertreiben, denn nicht alles gilt als Werbungskosten. Prüfen Sie außerdem mit Ihrem Buchhalter, welche Kosten interessant sind.
Bestellungen abholen, Kunden besuchen, ... Vielleicht nehmen Sie für solche Fahrten regelmäßig das Auto. Sie nutzen Ihr Auto also teilweise für berufliche Zwecke und können daher die Fahrtkosten (teilweise) steuerlich absetzen. Wie viel genau, hängt von der Art der Fahrt ab:
- Rein private Fahrten sind steuerlich nicht absetzbar.
- Die Fahrten zwischen Wohnsitz und festem Arbeitsplatz sind mit 0,15 Euro/km steuerlich absetzbar.
- Reine Berufsfahrten können nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz geltend gemacht werden. Sie müssen also die tatsächlichen Kosten nachweisen.
In den meisten Fällen sind Sie als Selbständiger mehrwertsteuerpflichtig. Sie sind dann verpflichtet, Ihren Kunden die Mehrwertsteuer auf Ihren Rechnungen zu berechnen. Da Sie für Ihr Unternehmen auch Waren, Materialien oder Dienstleistungen einkaufen müssen, können Sie die Mehrwertsteuer, die Sie selbst zahlen müssen, von der Mehrwertsteuer, die Sie von Ihren Kunden erhalten, abziehen (= Mehrwertsteuerabzug). Den Restbetrag zahlen Sie dann an den Fiskus.
Als Selbständiger zahlen Sie jedes Jahr einen erheblichen Betrag an Sozialversicherungsbeiträgen. Ihre Sozialversicherungskasse schickt Ihnen jedes Jahr eine Übersicht über die Beiträge, die Sie im Vorjahr geleistet haben. Diese sind ebenfalls absetzbar, so dass Sie weniger Steuern zahlen. Vergessen Sie also nicht, die Steuerbescheinigung über Ihre Sozialbeiträge rechtzeitig einzureichen.
Als Gesellschaft
In manchen Fällen kann es interessant sein, anstelle eines Arbeitsentgelts eine Dividende auszuschütten. Auf Dividenden müssen Sie keine Sozialbeiträge zahlen..
Eine Liquidationsreserve kann besonders interessant sein, da Sie als KMU bei der Ausschüttung einer ordentlichen Dividende 30% Quellensteuer entrichten müssen.
Mit einer Liquidationsreserve kann ein KMU jährlich den gesamten oder einen Teil des gebuchten Gewinns nach Steuern auf ein gesondertes Passivkonto einzahlen. Sie werden dafür doppelt besteuert:
- Bei der Bildung der Liquidationsreserve zahlen Sie die normale Körperschaftssteuer und eine zusätzliche Steuer von 10%.
- Bei der Ausschüttung der Liquidationsreserve zahlen Sie je nach Zeitpunkt der Ausschüttung 5% oder 20% Quellensteuer.
Konkret: Wenn Sie mindestens 5 Jahre warten, bevor Sie die Liquidationsreserve als Dividende ausschütten, zahlen Sie nur 5% Quellensteuer. Wenn Sie früher auszahlen, zahlen Sie 20%.
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Bildung mehrerer Liquidationsreserven nicht wählen können, welche Sie zuerst ausschütten. Sie sind verpflichtet, nach dem Prinzip „First in, first out“ zu zahlen.
Die Liquidationsreserven können auch während der 5-jährigen Wartezeit zu 0% ausgezahlt werden! Sie müssen dann aber Ihr Unternehmen auflösen und liquidieren. Aber Vorsicht: Wenn Sie dies nur aus diesem Grund tun und dann ein neues Unternehmen mit genau der gleichen Tätigkeit und den gleichen Mitarbeitern gründen, kann dies von den Steuerbehörden als Missbrauch angesehen werden.
Auf Mahlzeitschecks zahlen Sie keine Sozialabgaben oder Einkommenssteuer, wohl aber Körperschaftssteuer. Sie sind sowohl für Arbeitnehmer als auch für Unternehmensleiter interessant!
Nutzen Sie die Vorteile einer Gruppenversicherung für Ihre Mitarbeiter. Der Beitrag, den Sie dafür zahlen, ist steuerlich absetzbar, und der LSS-Beitrag auf die Prämien ist wesentlich niedriger als die Lohnabgaben.
Auf die Mieteinnahmen zahlen Sie keine Sozialbeiträge. So kann es für Sie als natürliche Person interessant sein, beispielsweise eine Gewerbeimmobilie an Ihre Gesellschaft zu vermieten. Außerdem können Sie bestimmte Kosten von der Miete abziehen. Die Miete, die Sie als Geschäftsführer oder Vorstand verlangen, muss „marktgerecht“ sein, sonst riskieren Sie, dass sie als Lohn angesehen und daher höher besteuert wird.
Es kann interessant sein, Ihrer Gesellschaft Geld zu leihen, denn die Zinsen, die Sie von Ihrer Gesellschaft erhalten, sind steuerlich absetzbar. Ihre Gesellschaft zahlt nur 30% Quellensteuer. Auf die Zinsen, die Sie von Ihrem Unternehmen erhalten, müssen Sie selbstverständlich keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen oder vorauszahlen.
Wie können Sie sich auf Ihre Steuererklärung vorbereiten?
Leisten Sie Vorauszahlungen!
Der Fiskus ermutigt die Unternehmer, die Steuern auf das Unternehmenseinkommen nicht im Veranlagungsjahr, sondern bereits im Einkommensjahr vorauszuzahlen.
Zahlen Sie als Selbständiger oder Freiberufler 106% der von Ihnen geschuldeten Steuern voraus? Dann erhalten Sie vom Finanzamt eine Bonifikation oder Steuerermäßigung. Gesellschaften haben niemals Anspruch darauf. Als Selbständiger oder Freiberufler sind Sie nicht verpflichtet, Vorauszahlungen zu leisten. Wenn Sie jedoch nicht genügend oder gar keine Zahlungen leisten, riskieren Sie eine Steuererhöhung, die erheblich sein kann. Es ist also unbedingt sinnvoll, es zu tun!
Gesellschaften können mit einer Steuervorauszahlung eine Steuererhöhung (im Falle unzureichender oder fehlender Vorauszahlungen) vermeiden.
Obwohl steuerlich interessant, werden Vorauszahlungen oft vergessen. Eine praktische Lösung ist ein KBC-Vorauszahlungsplan. Damit werden Ihre Steuern automatisch an das Steueramt vorausgezahlt. Möchten Sie wissen, wie das funktioniert?
Vermeiden Sie eine Steuererhöhung, schließen Sie einen %%product.oorafbetalingsplan%% ab!