Das Duolegat ist steuerlich nicht mehr interessant in Flandern. Es ist darum sinnvoll, Ihr Testament zu überprüfen!
Sie wollen einer wohltätigen Einrichtung etwas vererben, aber gleichzeitig auch die Familie (steuerlich begünstigt) bedenken? Dann ist das Duolegat eine weit verbreitete Technik. Doch seit dem 1. Juli 2021 ist das Duolegat in der Flämischen Region nicht mehr immer steuerlich interessant.
Was ist ein Duolegat?
Mit einem Duolegat oder Doppelvermächtnis legen Sie in einem Testament fest, dass Sie Ihr Vermögen einer wohltätigen Einrichtung vermachen. Gleichzeitig erlegen Sie der wohltätigen Einrichtung zwei Verpflichtungen auf:
- die Verpflichtung, einen bestimmten Nettobetrag an eine oder mehrere Personen Ihrer Wahl zu zahlen.
- die Verpflichtung, die gesamte Erbschaftssteuer zu zahlen. Die wohltätige Einrichtung zahlt also nicht nur ihre eigene Erbschaftssteuer, sondern auch die Erbschaftssteuer auf den Anteil der von Ihnen gewählten Person(en).
Bei Todesfällen nach dem 1. Juli 2021 ist das Duolegat oft steuerlich nicht mehr interessant. Aufgrund einer Gesetzesänderung muss die wohltätige Einrichtung nun in vielen Fällen mehr Erbschaftssteuer zahlen, als sie von dem Vermächtnis übrig behält. Daher wird die wohltätige Einrichtung das Vermächtnis natürlich ablehnen.
In Brüssel und Wallonien bleibt die Vorgehensweise mit dem Duolegat jedoch steuerlich interessant. Hier hat sich an der Gesetzgebung nichts geändert.
Welche Alternativen zum Duolegat gibt es?
1. Erbschaft unter Freunden
Als Ausgleich für die „Abschaffung“ des Duolegats gibt es in Flandern seit dem 1. Juli 2021 das Erbe unter Freunden. In diesem Fall können Sie 15 000 Euro an eine oder mehrere Personen zum niedrigsten Steuersatz von 3% (statt 25%) vererben.
Bedingungen
- Sie müssen diese Erbschaft unter Freunden ausdrücklich in einem notariellen Testament festhalten.
- Sie können bis zu 15.000 Euro für alle Freunde zusammen vererben, nicht pro Freund.
- Wenn Sie einen Betrag an mehrere Freunde vererben möchten, wird die Ermäßigung unter allen Personen im Verhältnis zu dem, was sie erhalten werden, aufgeteilt.
- Über diesen Gesamtbetrag hinaus gelten die normalen Erbschaftssteuersätze (bis zu 55%)
2. Begünstigung einer wohltätigen Einrichtung
Natürlich können Sie in Ihrem Testament auch einfach eine wohltätige Einrichtung ohne ein Duolegat begünstigen.
In der Flämischen Region zahlen VoG und andere wohltätige Einrichtungen seit dem 1. Juli 2021 keine Erbschaftssteuer mehr. Privatstiftungen zahlen 8,5% Erbschaftssteuer.
In Brüssel und Wallonien beträgt der Erbschaftssteuersatz 7% (in Brüssel gilt dies nur für anerkannte VoG).
Haben Sie noch ein Duolegat in Ihrem Testament?
Wohnen Sie in der Flämischen Region und haben Sie in Ihrem Testament ein Duolegat vorgesehen? Dann wenden Sie sich am besten an Ihren Notar, um zu klären, ob Sie Ihr aktuelles Testament ändern müssen oder nicht.
Auch wenn Sie in Ihrem Testament ein Sicherheitsnetz vorgesehen haben, kann es dennoch sinnvoll sein, Ihr Testament zu ändern, um die Abwicklung Ihres Nachlasses zu beschleunigen.
Wann ist ein Duolegat doch noch sinnvoll?
Wenn Sie in der Region Brüssel oder Wallonien wohnen, kann ein Duolegat weiterhin steuerlich interessant sein.
Haben Sie Fragen?
Ihr Private Banker oder Wealth Manager hilft Ihnen gern weiter.