Häufig gestellte Fragen zu ESG bei Geldanlagen

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ESG

Um unsere Gesellschaft nachhaltiger zu gestalten, muss auch der Finanzsektor erhebliche Anstrengungen unternehmen. Für diese Bestrebungen wird das Kürzel ESG verwendet. Das steht für Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (gute Unternehmensführung).

Diese Ambitionen wurden im EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums rechtlich verankert und führten unter anderem zur EU-Verordnung zur Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen ("EU-Taxonomieverordnung"), zur EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzsektor ("SFDR") und zur Integration von Nachhaltigkeitsfaktoren in MiFID II. 

Diese Verordnungen ermöglichen es Ihnen, Ihre eigenen Nachhaltigkeitspräferenzen festzulegen. Ihre Geldanlagen werden auf dreierlei Weise betrachtet, jeweils aus einem anderen Blickwinkel. Die Finanzprodukte, die  die KBC Ihnen vorschlägt, müssen diesen Anforderungen entsprechen. 

ESG sucht nach einem Gleichgewicht zwischen finanzwirtschaftlichen Ergebnissen, Transparenz, sozialen Interessen und Umwelt. Entgegen der landläufigen Meinung zeigt sich, dass dieses Gleichgewicht zu besseren Ergebnissen sowohl für Unternehmen als auch für die Gesellschaft führt. Es besteht ein breiter Konsens darüber, dass die ESG-Ziele letztlich einen Mehrwert für die Unternehmen schaffen, sowohl im Hinblick auf die Risikominderung als auch auf die Wertschöpfung.

Quelle: Environmental, Social & Governance (ESG) - Private Equity - PwC
 

In ihrem Streben nach nachhaltigen Geldanlagen hat die EU Änderungen an den MiFID-II-Eignungsregeln vorgenommen. Diese sollen sicherstellen, dass Ihre Präferenzen in Bezug auf Umwelt, Soziales und Governance (ESG) bei der Anlageberatung und dem Portfoliomanagement berücksichtigt werden. Diese Befragung ist Teil des Anlegerprofils.

Konkret können Sie als Anleger angeben, in welchem Umfang Sie investieren wollen in:
Nachhaltige Geldanlagen (SFDR).  Sie können den Mindestanteil an nachhaltigen Geldanlagen (gemäß SFDR), den die Finanzprodukte (die die KBC Ihnen empfiehlt) enthalten müssen, selbst bestimmen.

Ökologisch nachhaltige Geldanlagen (EU-Taxonomie). Sie können den Mindestanteil an ökologisch nachhaltigen Geldanlagen (gemäß der
EU-Taxonomieverordnung), den die Finanzprodukte (die die KBC Ihnen empfiehlt) enthalten müssen, selbst bestimmen.

Finanzinstrumente, die nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI) berücksichtigen. Sie können selbst in Umwelt- und Sozialthemen eingeteilte Indikatoren wählen, so dass Ihre Geldanlagen die nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren bei diesen Themen begrenzen können.

SFDR

SFDR steht für Sustainable Finance Disclosure Regulation, das heißt EU-Verordnung über die nachhaltigkeitsbezogenen Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Diese Gesetzgebung bietet Ihnen mehr Transparenz in Bezug auf die Nachhaltigkeit Ihrer Anlageprodukte. Informationen zur Nachhaltigkeit finden Sie sowohl in einem Anhang zum Prospekt und im Geschäftsbericht als auch im „Sustainability-Related Document“, das auf der Website veröffentlicht wird.

Was sind „nachhaltige Geldanlagen“?

Nachhaltige Geldanlagen im Sinne der SFDR sind Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten, die zu einem ökologischen Ziel, z. B. der Begrenzung der Nutzung fossiler Brennstoffe, oder einem sozialen Ziel, z. B. einer geschlechtsneutralen Lohnpolitik, beitragen.

Außerdem dürfen diese Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten die anderen Ziele nicht beeinträchtigen.

In der SFDR wird auch definiert, was eine „nachhaltige Anlage“ ist:
Ein Umweltziel (E), das z. B. anhand von Schlüsselindikatoren für die Ressourceneffizienz in Bezug auf die Nutzung von Energie, erneuerbaren Energien, Rohstoffen, Wasser und Land, das Abfallaufkommen und die Treibhausgasemissionen oder anhand der Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und die Kreislaufwirtschaft gemessen wird.

Ein soziales Ziel (S), z. B. die Bekämpfung von Ungleichheit oder die Förderung des sozialen Zusammenhalts, der sozialen Eingliederung und der Arbeitsbeziehungen, oder eine Investition in Humankapital oder in wirtschaftlich oder sozial benachteiligte Gemeinschaften.

•  Unter der Voraussetzung, dass diese Anlagen keine wesentlichen nachteiligen
Auswirkungen auf eines dieser Ziele haben und dass die Unternehmen, in die
investiert wird, eine gute Unternehmensführung (G) anwenden, insbesondere in
Bezug auf solide Managementstrukturen, Beziehungen zu den Arbeitnehmern,
Vergütung der Mitarbeiter und Einhaltung der Steuervorschriften.

Die europäische SFDR stellt sicher, dass ESG-Informationen transparent und vergleichbar sind, um Greenwashing zu begrenzen. Dies bedeutet, dass Hersteller und Berater auf ihren öffentlichen Websites eine Vielzahl von Informationen bereitstellen müssen. Für Produkte (wie Fonds oder Zweig-23-Anlageprodukte) müssen zusätzliche Informationen zur Nachhaltigkeit in die vorvertraglichen Dokumente (wie den Prospekt) und die regelmäßigen Veröffentlichungen (wie den Geschäftsbericht) aufgenommen werden.

Wir unterscheiden zwischen folgende drei Arten von Finanzprodukten:

  • Produkte, die keine nachhaltigen Investitionen zum Ziel haben und keine ökologischen und/oder sozialen Merkmale fördern (Artikel 6).
  • Produkte, die ökologische und/oder soziale Merkmale fördern (Artikel 8).
  • Produkte, die ein nachhaltiges Ziel verfolgen (Artikel 9).

 

EU-Taxonomie

Dies ist ein europäisches Klassifizierungssystem, mit dem festgestellt werden kann, welche Wirtschaftstätigkeiten ökologisch nachhaltig sind. 

Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist ökologisch nachhaltig, wenn sie:

  • grundlegend zu mindestens einem der folgenden Umweltziele (basierend auf den technischen Screening-Kriterien) beiträgt: 
    • Abschwächung des Klimawandels
    • Anpassung an den Klimawandel
    • Nachhaltige Nutzung und Schutz der Gewässer, nachhaltige Nutzung unserer Meeresressourcen
    • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling
    • Vermeidung und Bekämpfung von Umweltverschmutzung Schutz gesunder Ökosysteme (Biodiversität).
  • die anderen fünf Umweltziele nicht beeinträchtigt.
  • soziale und administrative Elemente anhand von Mindeststandards, die erfüllt werden müssen, erfüllt. 

Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, gilt die Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomieverordnung.

Mit dem Green Deal hat sich die EU das Ziel gesetzt, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent zu werden. Die EU hat auch Ziele für andere Umweltthemen.

Um diese Ziele zu erreichen, hat die EU unter anderem einen Aktionsplan um die Finanzierung in nachhaltige Investitionen zu lenken. Im Rahmen dieses Plans wollte die EU eine Definition von „nachhaltigen“ und „grünen“ Tätigkeiten erarbeiten: eine Taxonomie.

Auf diese Weise ist jedem klar, welche Projekte/Investitionen tatsächlich ökologisch nachhaltig sind und welche Projekte nicht ehrgeizig genug sind, um als „grün“ bezeichnet zu werden. Die EU-Taxonomie erschwert auch das so genannte Greenwashing.

Unter Greenwashing versteht man, dass Unternehmen oder Organisationen vorgeben, grüner zu sein, als sie tatsächlich sind. Es scheint, als würden sie sich um die Umwelt und/oder andere soziale Belange kümmern, aber das entpuppt sich nur als „grüner oder sozialer Anstrich“.

Die Unternehmen müssen darüber berichten, inwieweit ihre Tätigkeiten und Investitionen gemäß der EU-Taxonomieverordnung ökologisch nachhaltig sind. Dies wird die Transparenz erhöhen und Greenwashing verhindern, da die Kriterien der EU-Taxonomie angewandt werden müssen.

Auch ein Finanzinstitut wie die KBC muss offenlegen, wie viele nachhaltige Tätigkeiten sie finanziert, und zwar für alle ihre Tätigkeiten. Wir müssen also berichten, wie viel Prozent der Kredite, Versicherungspolicen, Fonds usw. der EU-Taxonomieverordnungentsprechen. Dazu sind je nach Tätigkeit bestimmte Daten erforderlich.

In der EU-Taxonomie wird eine Tätigkeit (z. B. ein Investitionsprojekt oder eine Geschäftstätigkeit) anhand der sechs Umweltziele bewertet.

Ein Beispiel: Unternehmen X stellt in Europa Solarmodule her. Dabei kann es sich um eine ökologisch nachhaltige Tätigkeit handeln, im Sinne einer Abschwächung des Klimawandels gemäß der EU-Taxonomieverordnung, wenn:

  • die Tätigkeit signifikante positive Auswirkungen hat,
  • die Tätigkeit keine signifikanten negativen Auswirkungen hat,
  • das Unternehmen als Ganzes soziale Mindeststandards einhält, zum Beispiel ethisches Verhalten.

Wenn alle diese Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind, gilt diese Geschäftstätigkeit als ökologisch nachhaltig. Wenn diese Tätigkeit 10% des Umsatzes von Unternehmen X ausmacht und die anderen Geschäftstätigkeiten nicht in Frage kommen, dann ist Unternehmen X zu 10% ökologisch nachhaltig. 

Die EU-Taxonomieverordnung enthält vorerst nur Klima- und Umweltziele. Die sozialen Ziele werden später folgen. Die Unternehmen berichten heute nur für zwei der sechs Ziele Daten, und nicht alle börsennotierten Unternehmen sind bereits dazu verpflichtet.

Welche Unternehmen berichten müssen (und ab wann), wird durch andere europäische Gesetze wie die Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) und die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) bestimmt, die die NFRD-Gesetzgebung ersetzen wird. Daher sind die heute verfügbaren Daten eher begrenzt. Das wird sich in den kommenden Jahren verbessern, da immer mehr Unternehmen in ihren Geschäftsberichten Zahlen veröffentlichen.

Nachhaltigkeitsfaktoren 

Wirtschaftliche Aktivitäten können positive, aber auch nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Principal Adverse Impacts (PAI) beziehen sich auf die nachteiligen Auswirkungen von Anlageentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren wie Umwelt, soziale Rahmenbedingungen, Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung.

Aub bei der KBC berichten wir darüber, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei unseren Anlageentscheidungen berücksichtigt werden. Weitere Informationen finden Sie im Anhang des Prospekts oder im Anhang der Verwaltungsordnung.

Die Europäische Kommission glaubt, dass Kunden und Investoren solche Informationen nutzen werden, um die Unternehmen auszuwählen, von denen sie Produkte oder Dienstleistungen erwerben wollen, und dass sie sich auf Unternehmen konzentrieren werden, die versuchen, nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu minimieren.

Sie hofft auch, dass dies einen „Trickle down“-Effekt haben wird, d.h. einen starken kommerziellen Anreiz für die Unternehmen, in die investiert wird, und für die Produktanbieter darstellt, die Art von „Normen“ zu übernehmen, die die Kommission in den Bereichen Klimawandel, Vielfalt, Korruptionsbekämpfung usw. gerne auf breiter Basis angewandt sehen würde.

Beispiele hierfür sind Treibhausgasemissionen, gefährliche Abfälle, die Verschmutzung von Wasserressourcen, der Verlust der biologischen Vielfalt, umstrittene Waffen oder fehlende Maßnahmen zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung. Wir nehmen eine Aufteilung in Themen vor. 

  • Für Investitionen inUnternehmen:
    • Treibhausgase
    • Biodiversität
    • Wasser
    • Abfall
    • Soziale Angelegenheiten und Arbeitnehmer
  • Für Investitionen in Länder und supranationale Einrichtungen:
    o Umwelt
    o Soziales
  • Für Geldanlagen in Immobilienvermögen:
    o Fossile Brennstoffe
    o Energieeffizienz

Auf diese Themen wurden die 18 obligatorische Indikatoren aus Tabelle 1 aufgeteilt.

Bei einer Geldanlage können diese wichtigsten nachteiligen Auswirkungen so berücksichtigt werden: 

  • Anwenden von Ausschlusskriterien, z. B. Ausschluss von fossilen Brennstoffen
  • Festlegen von Anlagezielen, z. B. durch Investitionen in Unternehmen, die ihre Treibhausgasemissionen verringern
  • Förmliches Auffordern von Unternehmen, ihre wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren zu verringern
  • Nutzung des Stimmrechts, um auf Hauptversammlungen von Unternehmen über ökologische und soziale Fragen sowie Fragen der guten Unternehmensführung abzustimmen.

Der Nachhaltigkeitsansatz der KBC

Für die KBC ist  Nachhaltigkeit ein hohes Gut. Mit dem ersten ethischen Investmentfonds im Jahr 1992 und dem ersten ethischen Pensionssparfonds waren wir ein Vorreiter in Belgien. Dafür setzt sich die KBC auch heute und morgen ein.

Wir haben einen eigenen Nachhaltigkeitsansatz, bei dem wir als erstes Angebot ethische Geldanlagen empfehlen.

Wir haben unsere Nachhaltigkeitsstrategie an den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (besser bekannt als "Sustainable Development Goals" oder SDGs) ausgerichtet.

Ausgehend von diesen Zielen haben wir unsere Strategie in drei Eckpfeiler umgesetzt:

  • die positiven Auswirkungen auf die Gesellschaft zu verstärken
  • die nachteiligen Auswirkungen auf die Gesellschaft zu begrenzen
  • verantwortungsvolles Verhalten aller Mitarbeiter zu fördern

Wir stellen unsere Strategie, Erfolge und Verbesserungsmöglichkeiten im Bericht an die Öffentlichkeit vor einer jährlichen Veröffentlichung darüber, wie wir unsere Rolle in der Gesellschaft erfüllen und gemeinsam mit unseren Kunden an einer nachhaltigeren Zukunft arbeiten. In englischer Sprache ist zudem vollständige Nachhaltigkeitsbericht auf der KBC-Website verfügbar.