Hier finden Sie eine Antwort auf die meist gestellten Fragen zur Schadensabwicklung. Diese Information ersetzt auf keinen Fall die Policenbedingungen. Wir können allerdings nicht alle möglichen Situationen in dieser Übersicht behandeln. Wenn Sie besondere Fragen haben, können Sie sich gerne an Ihren KBC-Versicherungsagenten wenden.
Unfall ohne Diskussionen oder Kasko-Schadensfall
Wie geht es nun weiter? Schauen Sie sich unser Video an.
Haben Sie noch Fragen?
1. Ihre Schadensmeldung und die Folgen Ihres Schadensfalls
Wem melden Sie Ihren Schaden?
Für die Schadensmeldung können Sie sich jederzeit an Ihren KBC-Versicherungsagenten wenden. Er bespricht mit Ihnen die ersten Schritte in der Schadensabwicklung. Wenn nötig beauftragt er einen Kfz-Gutachter mit der Ermittlung des Schadens an Ihrem Fahrzeug.
Können Sie sich nicht sofort an Ihren Agenten wenden? Dann rufen Sie unser Callcenter an unter +32 (0) 16 24 24 24. Unsere Mitarbeiter sind rund um die Uhr erreichbar.
Ist Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit, dann rufen Sie am besten sofort unser Callcenter an. Die Mitarbeiter von unser Callcenter lassen Ihr Fahrzeug schnell abschleppen und helfen Ihnen eventuell mit anderen Beistandsleistungen, wenn Sie darauf Anspruch haben.
Warum einen europäischen Unfallbericht ausfüllen, wenn bereits ein polizeiliches Protokoll aufgenommen wurde? Muss ich auch das Vernehmungsprotokoll der Polizei noch einreichen?
Selbst wenn die Polizei an den Ort des Geschehens kommt, sollten Sie gemeinsam mit der Gegenpartei noch einen europäischen Unfallbericht ausfüllen. Ein gut ausgefüllter europäischer Unfallbericht beschleunigt den Prozess der Schadensabwicklung. Erhalten Sie dann später das Vernehmungsprotokoll der Polizei? Bitte übermitteln Sie es Ihrem KBC-Versicherungsagenten.
Ich bin im Ausland mit meinem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt. Wie verläuft dann die Schadensabwicklung?
Haben Sie eine Beistandsversicherung abgeschlossen? Wenden Sie sich an unsere Beistandszentrale unter +32 (0) 16 24 24 24. Einer unserer Mitarbeiter hilft Ihnen bei der Rückführung Ihres Fahrzeugs und/oder der Insassen sowie bei dringenden vorläufigen Reparaturen.
Auch bei einem Unfall im Ausland empfehlen wir Ihnen, den europäischen Unfallbericht auszufüllen. Das Formular ist in allen Sprachen gleich. Das gilt auch für Unfälle in Belgien mit einem im Ausland versicherten Fahrzeug.
Zur Bestimmung der Haftung sind die gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat, maßgebend. Unsere spezialisierten Mitarbeiter sind damit vertraut.
2. Schadensermittlung und Sachverständigengutachten
Wie verläuft die Schadensermittlung durch einen Sachverständigen? Muss ich dabei anwesend sein? Wer wählt den Gutachter? Brauche ich einen Kostenvoranschlag? Was ist, wenn eine der Parteien nicht mit dem Gutachter einverstanden ist?
Bei sehr begrenztem Schaden (weniger als 250 Euro) und wenn die haftende Gegenpartei bekannt ist, braucht meist kein Gutachten erstellt zu werden und kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. In diesem Fall wenden Sie sich am besten an Ihren KBC-Versicherungsagenten.
Ist der Schaden größer? Wenden Sie sich an Ihren KBC-Versicherungsagenten. Dieser wird einen Sachverständigen aufgrund der von Ihnen gewählten Werkstatt beauftragen. Bei der Erstellung des Gutachtens brauchen Sie nicht zugegen zu sein, aber wenn Sie das wünschen, ist das selbstverständlich möglich. Wenn Sie nicht anwesend sind, gehen wir davon aus, dass die Werkstatt ein Mandat hat, um für Sie den Reparaturbetrag auszuhandeln.
Wenn Sie sich für unser Netzwerk von Kfz-Werkstätten entscheiden, geht alles noch viel schneller. Ein gesonderter Termin für das Sachverständigengutachten ist nicht erforderlich. Der Reparaturbetrieb fertigt die nötigen Fotos des Schadens an und wickelt in den meisten Fällen alles elektronisch mit dem Gutachter und mit der KBC ab. Wenn Sie nicht mit dem vom Gutachter bestimmten Schadensbetrag einverstanden sind, besprechen Sie das am besten mit ihm selbst. Wenn Sie sich nicht einigen, können Sie die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Wissen Sie noch nicht, wo und ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen wollen, können Sie sich für ein Drive-in-Gutachten entscheiden. Das bedeutet, dass Sie das Fahrzeug bei einem Gutachterbüro, das Sie aus unserer Liste wählen, vorstellen. Das Gutachten wird dort erstellt, ohne dass dabei ein Werkstattmitarbeiter anwesend ist.
Was ist, wenn der Gutachter bei meinem Fahrzeug Totalschaden feststellt? Welche Dokumente muss ich einreichen?
Bei Totalschaden wird der Gutachter die Kaufrechnung, Ihre Fahrzeugpapiere und eine Mehrwertsteuererklärung anfordern. Er lässt sich auch die Schlüssel, die Radio- und die Alarmcodes geben.
Was ist ein „technischer Totalschaden“ und ein „wirtschaftlicher Totalschaden“?
Manchmal ist ein Fahrzeug so schwer beschädigt, dass es technisch nicht mehr zu reparieren ist. Dann spricht man von einem „technischen Totalschaden“. Manchmal ist ein Fahrzeug zwar aus technischer Sicht noch zu reparieren, eine Reparatur lohnt sich jedoch nicht mehr. Dann sprechen wir von einem „wirtschaftlichen Totalschaden“.
3. Die Reparatur Ihres Fahrzeugs
Darf ich selbst die Werkstatt für mein Fahrzeug wählen? Kann ich die Werkstatt noch wechseln? Wann kann ich mein Fahrzeug reparieren lassen?
Sie entscheiden selbst, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen.
KBC Versicherungen arbeitet mit einem Netz von Kfz-Werkstätten zusammen. Die Schadensabwicklung verläuft großenteils elektronisch, dadurch geht alles schneller. Wenn Sie eine dieser Werkstätten wählen, reguliert die KBC den Schaden direkt, wenn das möglich ist. Für die Zeit der Reparatur erhalten Sie immer ein Ersatzfahrzeug. Sie können Ihr Fahrzeug reparieren lassen, sobald die Begutachtung erfolgt ist.
Sie können nach Erstellung des Sachverständigengutachtens noch eine andere Werkstatt wählen. Berücksichtigen Sie jedoch, dass die zuerst beauftragte Werkstatt, bei der schon Kosten und Zeit investiert wurden, Ihnen einen Betrag in Rechnung stellen kann. Wir erstatten diesen Betrag nicht, weil er auf Ihre eigene Entscheidung zurückgeht, also nicht Bestandteil des Schadens ist.
Haben Sie eine Kaskoversicherung? Dann kann für ein reparaturfähiges Fahrzeug manchmal aufgrund der Vertragsbedingungen der Kaskoversicherung doch noch ein Totalschaden bestimmt werden. In fast allen Fällen von Totalschaden bei einer Allgefahren-Kaskoversicherung ist die Entschädigung viel höher als der Betrag, den Sie von einer Gegenpartei erhalten würden.
Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen? Kann ich nicht einfach ein anderes Fahrzeug kaufen?
Sie sind nicht verpflichtet, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen. Wenn Sie ein anderes Fahrzeug kaufen, um das beschädigte Fahrzeug zu ersetzen, erhalten Sie die Entschädigung, die der Sachverständige für die Reparatur veranschlagt hat.
Wie ist es mit dringenden oder vorläufigen Reparaturen?
Soll der Schaden an Ihrem Fahrzeug vorläufig repariert werden, damit sie es bis zur endgültigen Reparatur weiter benutzen können? Melden Sie das der Werkstatt und dem Sachverständigen. Heben Sie die Kostenbelege auf. Diese können in den Bericht des Sachverständigen aufgenommen werden, wenn dieser mit dem Betrag einverstanden ist.
4. Über Ihre Entschädigung
Wann erhalte ich den Schadensersatz? Welche Franchise gilt?
Die Auszahlung eines Schadensersatzes durch die KBC hängt von der Regulierungsentscheidung und davon ab, ob der Schaden endgültig festgestellt wurde.
Ob die KBC eine Entschädigung zahlen kann, entscheiden wir bereits sehr schnell nach Eingang der Unfallmeldung. Dabei ist wesentlich, dass wir über alle notwendigen Informationen verfügen. Ein gut ausgefüllter Unfallbericht ist also sehr wichtig. Die Regulierungsentscheidung teilen wir Ihnen per E-Mail oder Brief mit, je nachdem, welchen Kommunikationskanal Sie gewählt haben.
Ist die Regulierungsentscheidung positiv, zahlen wir die Entschädigung nach Abschluss des Sachverständigengutachtens aus. In den meisten Fällen ist das sogar sofort und vollautomatisch möglich, wenn wir Ihre Kontonummer haben.
Wenn Sie eine unserer Werkstätten gewählt haben, überweist die KBC die Entschädigung direkt an diese Werkstatt.
Die Franchise ist der Betrag, der zu Ihren Lasten bleibt. Der Betrag dieser Franchise ist in den Policenbedingungen angegeben. Er hängt von der Deckung, die Sie beanspruchen (z. B. Franchise in Kasko), oder von den Vertragsbedingungen ab.
Warum muss ich eine Mehrwertsteuererklärung ausfüllen? Muss ich eine Reparaturrechnung übermitteln?
Die Mehrwertsteuer
Wenn Sie mehrwertsteuerpflichtig sind und Ihr Fahrzeug reparieren lassen, können Sie sich in manchen Fällen die Mehrwertsteuer für den Reparaturbetrag oder einen Teil davon erstatten lassen. Um zu wissen, ob Sie diesen Anspruch haben, benötigen wir von Ihnen eine Mehrwertsteuererklärung.
Für eine Kaskoversicherung gelten spezifische Regeln:
- Bei einer Reparatur zahlen wir die nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer nur auf Vorlage der Reparaturrechnung
- Bei Totalschaden ist das Mehrwertsteuer-Erstattungssystem, das zum Zeitpunkt des Kaufs des Fahrzeugs galt, anzuwenden
Die Rechnung
Sie sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug reparieren zu lassen, also brauchen Sie auch keine Reparaturrechnung zu übermitteln. Haben Sie eine Kaskoversicherung? Dann müssen Sie die Reparaturrechnung vorlegen können, um die nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer zu erhalten.
Außerdem haben Sie in einigen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung des Nutzungsausfalls, zum Beispiel wenn ein Dritter für den Schaden haftet und Sie während der Reparatur in einer unserer Werkstätten keinen Ersatzwagen zur Verfügung hatten. Dazu wird ebenfalls die Reparaturrechnung benötigt.
Übermittelt die KBC die Zahlung direkt an die Werkstatt oder muss ich eine Anzahlung leisten?
Wenn Sie sich für eine Werkstatt aus unserem Netzwerk entschieden haben und die Regulierungsentscheidung positiv ist, leisten wir die Zahlung direkt an die Werkstatt. Eventuelle Franchisen und die nicht erstattungsfähige Mehrwertsteuer müssen Sie allerdings selbst zahlen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer selbst gewählten (nicht zu unserem Netzwerk) gehörenden Werkstatt reparieren lassen, müssen Sie den Betrag zunächst vorschießen, solange die haftende Partei noch nicht gezahlt hat.
Wer bezahlt die Abschleppkosten für mein Fahrzeug? Habe ich Anspruch auf einen Ersatzwagen?
Die Abschleppkosten
Haben Sie eine KBC-Allgefahren-Kaskoversicherung oder eine KBC-Beistandsversicherung? Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fährt, ersetzt die KBC die Abschleppkosten.
In einigen Fällen ist auch die Basisformel für das Abschleppen nach einem Verkehrsunfall versichert, wenn Sie die Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Am besten wenden Sie sich immer an unsere Beistandszentrale unter +32 (0) 16 24 24 24.
Der Ersatzwagen
Ihr Fahrzeug fährt nicht mehr? Wenn Sie eine Beistandsversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie während 7 Tagen ab dem Unfall einen Ersatzwagen.
Wenn Sie keine Beistandsversicherung haben, Ihr Fahrzeug aber in einer Werkstatt aus unserem Netz reparieren lassen, dann erhalten Sie während der Dauer der Reparatur immer einen kostenlosen Ersatzwagen. In diesem Fall erhalten Sie keine Entschädigung für den Nutzungsausfall.