Krankenhausaufenthaltsversicherung
- Finanzieller Schutz ohne Wartezeit
- Freie Wahl bei Franchise und Zimmertyp
- Einfache Schadensmeldung über KBC Mobile, KBC Touch oder Telefon
- Direkte Zahlung durch den Versicherer an das Krankenhaus
Warum ist eine Krankenhausaufenthaltsversicherung sinnvoll?
Eine Krankenhausaufenthaltsversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Warum sollten Sie also die Versicherung abschließen? Ihre gesetzliche Krankenversicherung (bei einer Krankenkasse) erstattet Ihnen nur einen Teil der Kosten Ihres Krankenhausaufenthalts. Ohne eine zusätzliche Krankenhausaufenthaltsversicherung müssen Sie den Restbetrag selbst tragen. Und das kann schnell teuer werden.
Bestimmte Kosten im Zusammenhang mit Ihrem Krankenhausaufenthalt, wie Laborkosten, Konsultationen, Bluttransfusionen und Medikamente, werden nur teilweise oder gar nicht von der Krankenkasse übernommen. So kann die Krankenhausrechnung schnell für unangenehme Überraschungen sorgen. Eine Lösung dafür bietet die Krankenhausaufenthaltsversicherung.
Was ist eine Krankenhausaufenthaltsversicherung?
Eine Krankenhausaufenthaltsversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz für die Heilkosten bei einem Krankenhausaufenthalt durch Krankheit, Unfall oder Entbindung. Sie bietet Ihnen eine Erstattung der Kosten der Aufnahme und der Vor- und Nachbehandlung.
Die Versicherung ist also für jeden interessant: sie schützt Sie lebenslang vor unerwarteten Kosten bei einem Krankenhausaufenthalt.
Was ist versichert und was nicht?
Versichert
Die Kosten, die erstattet werden, finden Sie in der Police. Es handelt sich unter anderem um:
- Kosten während des Krankenhausaufenthalts: u. a. Konsultationen, Honorare und Aufenthaltskosten
- Kosten für Hausgeburten (Pauschale 625 Euro) und Krankentransport (bis 1 250 Euro)
- Heilkosten, die mit der Erkrankung, für die Sie aufgenommen wurden, zusammenhängen, während der Zeit von 2 Monaten vor und 6 Monaten nach dem Krankenhausaufenthalt
- Erstattung der Kosten für ambulante Heilbehandlung (Heilkosten außerhalb eines Krankenhausaufenthalts) bei den 31 in der Police genannten schweren Krankheiten
Nicht versichert
Es handelt sich unter anderem um:
- Folgen oder Komplikationen einer bestehenden Krankheit oder eines Unfalls, der sich vor dem Beitritt ereignet hat
- Gewaltanwendung durch den Versicherten
- In manchen Fällen gilt eine Obergrenze für die Erstattung
Eine vollständige Übersicht über die Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.
Mehr zur KBC-Krankenhausaufenthaltsversicherung
Der Versicherer ersetzt die versicherten Kosten, sofern diese nicht von der Krankenkasse erstattet werden. Die versicherten Kosten sind in den Bedingungen aufgeführt. In manchen Fällen ist die Leistung an spezifische Bedingungen gebunden, in anderen Fällen ist die Leistung begrenzt.
In den Besonderen Bedingungen ist eine Liste der teuren Krankenhäuser enthalten. Möchten Sie die aktuelle Liste sehen? Sie finden sie hier.
Diese Liste der teuren Krankenhäuser kann an das in den Allgemeinen Bedingungen enthaltene Kriterium der Begrenzung der Erstattung angepasst werden.
Wenn Sie mit der Deckung Einzelzimmer versichert sind, zahlen Sie in diesen Krankenhäusern 50% des Eigenanteils, wenn Sie selbst ein Einzelzimmer wählen.
Wie viel kostet die Krankenhausaufenthaltsversicherung bei der KBC?
Der Preis der Versicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab:
Sie können eine Franchise von 0, 100, 200, 300 oder 500 Euro wählen. Dies ist der Teil der Kosten, den Sie selbst tragen. Aufgrund der gewählten Franchise können Sie einen Prämienrabatt erhalten.
Sie erhalten auch einen Rabatt, wenn Sie ein „Zwei- oder Mehrbettzimmer“ wählen. Wählen Sie bei Ihrer Aufnahme doch ein Einzelzimmer? In diesem Fall beläuft sich die Leistung auf eine pauschale Entschädigung pro Tag, die höchstens dem tatsächlichen Rechnungsbetrag entspricht.
Sie erhalten einen Familienrabatt von 5% ab zwei Versicherten und von 10% ab drei Versicherten.
Ihr Alter bestimmt das Risiko eines Krankenhausaufenthalts. Dies führt zu einer variablen Prämie, die auf dem zu dem Zeitpunkt für Sie geltenden Risiko beruht. Wenn Sie jung sind, bezahlen Sie also weniger. Die Prämien werden höher, je älter Sie werden.
Die Prämie wird jährlich am Hauptfälligkeitstag an den Verbraucherpreisindex oder die spezifischen medizinischen Indizes angepasst.
Denken Sie schon jetzt an später
Gerade weil die Prämien mit zunehmendem Alter teurer werden, können Sie jetzt schon mit dem Aufbau einer Reserve beginnen. So werden die zukünftigen, höheren Prämien aus Ihrer Reserve bezahlt.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Möchten Sie auch im Alter erschwingliche Prämien für Ihre Krankenhausaufenthaltsversicherung haben? Mit unserem Plan Krankenhausaufenthalt streuen Sie die Zahlung. Lesen Sie mehr über den KBC-Plan Krankenhausaufenthalt.
Die Meldung Ihres Krankenhausaufenthalts geht ganz einfach. Sie können Ihre Meldung über KBC Mobile, KBC Touch oder per Telefon machen, und zwar ab drei Monaten vor Ihrer Aufnahme. In den meisten Fällen zahlt die KBC Ihre Krankenhausrechnung direkt an das Krankenhaus. So brauchen Sie den Betrag nicht auszulegen. Lesen Sie hier alles über die erforderlichen Schritte bei einem Krankenhausaufenthalt.
Was sind die Unterschiede zwischen der Unfallversicherung, der Krankenhausaufenthaltsversicherung und der Familienversicherung?
Vergleichen Sie die Versicherungspolicen und finden Sie heraus, wann sie sich als nützlich erweisen.
Das sollten Sie wissen
- Die KBC-Plan Krankenhausaufenthalt unterliegt dem belgischen Recht.
- Jede Person kann bis zum Alter von 70 Jahren beitreten, sofern sie ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Belgien hat und der belgischen Sozialsicherheit angeschlossen ist. Die Annahme ist von einer Gesundheitsprüfung abhängig.
- Laufzeit: Die Versicherung gilt lebenslang. Der Versicherungsnehmer verfügt über ein jährliches Kündigungsrecht.
- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûsplantsoen 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as. Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
Für ein Angebot der KBC-Krankenhausaufenthaltsversicherung wenden Sie sich bitte an einen Versicherungsexperten oder an Ihren Versicherungsagenten.
Die KBC-Plan Krankenhausaufenthalt ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC Gruppe