
Welche Versicherungen sind obligatorisch und welche werden empfohlen?
Feuer, Auto, Familie, Unfall, Reisebeistand, Tod, Einkommen, Rente ... Sie können sich für alles versichern lassen. Das Angebot ist so groß und komplex, dass man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sieht. Und alles hört sich vernünftig an. Aber was genau brauchen Sie? Was ist Pflicht?
Gesetzliche und vertragliche Pflichtversicherungen
Gesetzliche Pflichtversicherungen
Einige Versicherungen sind in Belgien aufgrund des Gesetzes Pflicht.
Versicherung gegen Krankheit und Invalidität: Diese schließen Sie bei einer Krankenkasse ab.
Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese müssen Sie abschließen, wenn Sie ein motorisiertes Fahrzeug, also ein Auto oder Motorrad, fahren. Sie gilt in Belgien und allen Ländern, die nicht auf dem Versicherungsschein, den Sie an Bord dabei haben müssen, gestrichen sind. Auf Papier oder in digitaler Form.
Arbeitsunfallversicherung: obligatorisch, wenn Sie Hauspersonal einsetzen, das Sie selbst beschäftigen (nicht über eine Dienstleistungsscheckagentur).
Feuerversicherung: Wenn Sie eine Immobilie in Belgien mieten, müssen Sie diese Versicherung abschließen, die Sie schützt, wenn Sie für Feuer- oder Wasserschaden haftbar gemacht werden. Für Immobilienbesitzer ist diese Versicherung nicht obligatorisch.
Jagdversicherung: Diese deckt Sach- und Körperschaden, den Sie bei der Jagd versehentlich verursachen.
Vertragliche Pflichtversicherungen
Es gibt auch Versicherungen, die an sich nicht obligatorisch sind, die Sie aber dennoch im Rahmen eines Vertrags abschließen müssen. Die Restschuldversicherung ist Teil eines Hypothekarkredits (Hauskauf). Sie deckt einen Teil oder den gesamten ausstehenden Kreditbetrag im Falle eines unerwarteten Todes.
Nicht obligatorisch, aber nützlich
Privathaftpflichtversicherung oder Familienpolice

Eine Familienpolice ist nicht obligatorisch. Dennoch haben 80% der Belgier eine, weil sie einem viele finanzielle Sorgen ersparen kann. Sie ersetzt den Schaden, den man anderen zufügt. Sie hilft aber auch, Schadenersatz zu erhalten, wenn eine andere Person Ihnen Schaden zufügt.
Krankenhausaufenthaltsversicherung

Die Krankenhausaufenthaltsversicherung deckt die Heilkosten, wenn man aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Entbindung ins Krankenhaus muss. Sie betrifft die Kosten für die Aufnahme sowie die Vor- und Nachbehandlung.
Feuerversicherung Eigentümer

Mit der Feuerversicherung - auch Wohnungsversicherung genannt - sind Sie gegen Schaden an Ihrer Wohnung und deren Inhalt versichert. Denken Sie zum Beispiel an Reparaturkosten aufgrund von Brand-, Sturm-, Überschwemmungs- oder Schneeschäden.
Pensionssparen

Mit dem Pensionssparen bauen Sie ein zusätzliches Einkommen zu Ihrer gesetzlichen Rente auf. Sie können eine Lebensversicherung abschließen oder in Pensionsfonds anlegen.
Sie sehen: Das Angebot ist groß. Nehmen Sie sich also die Zeit, um genau zu überlegen, was Sie in Ihrer Situation brauchen. Ihr Versicherungsmakler oder KBC-Agent hilft Ihnen gerne dabei.
Weitere Informationen zur Familienpolice
Was ist versichert und was nicht?
Was versichert ist
- Dritten zugefügter Schaden
Wir entschädigen die Person, die Schaden erlitten hat. Auch Schaden, den Ihre Tiere anderen zufügen, ist versichert. - Durch Dritte erlittener Schaden
Wir helfen Ihnen dabei, Schadenersatz von der verantwortlichen Person zu erhalten. Kann diese Person nicht bezahlen? Dann ersetzen wir den Schaden bis zu 12 500 Euro. Bei Körperschaden wird dieser Betrag verdoppelt.
Was nicht versichert ist
- Schaden, den Sie selbst oder jemand Ihrer Familie durch eigenes Verschulden erleiden.
- Schaden, der von einem Familienangehörigen, der 18 Jahre oder älter ist, durch schweren Fehler verursacht wird.
- Schaden, der von einem Familienangehörigen, der 16 Jahre oder älter ist, vorsätzlich verursacht wird.
- Schaden verursacht durch Reitpferde oder durch Tiere, die Sie in Belgien als Privatperson nicht halten dürfen.
- Bußgelder oder Beträge aufgrund außergerichtlicher Vergleiche
- Streitfälle als Eigentümer oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs, das der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegt.
Entschädigungen und Franchise
- Bei Körperschäden zahlen wir eine Entschädigung von bis zu 30 Millionen Euro pro Schadensfall. Sie zahlen keine Franchise.
- Sachschaden ist bis zu 10 Millionen Euro gedeckt, mit einer Franchise (Selbstbeteiligung) von 250 Euro pro Schadensfall.
Wissenswert
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- {{Kündigungsrecht}}
- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Wenn Sie keine geeignete Lösung erzielen, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden, der für den gesamten Sektor auftritt, de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
- Sie haben jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Für eine Prämienberechnung der KBC-Familienpolice benutzen Sie bitte www.kbc.be, KBC Touch, KBC Mobile oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsexperten.
Die KBC-Familienpolice ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien.
MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven, IBAN BE43 7300 0420 0601, BIC KREDBEBB.
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) durch die Belgische Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns