Die Rechtsschutzversicherung erstattet im Falle eines Rechtsstreits die Kosten eines Anwalts. Wenn Sie sich auch gegen Bau- oder Scheidungsstreitfälle versichern, ist diese Versicherung steuerlich abzugsfähig. Der Vorteil kann bis zu 124 Euro betragen.
Was ist Rechtsschutz?
Warum sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung nehmen?
Unsere Familienpolice ersetzt den Schaden, den Sie oder Ihre Kinder anderen zufügen. Schaden, den Ihre Haustiere verursachen, ist ebenfalls versichert. Beispielsweise wenn Ihr Hund entwischt und einen Verkehrsunfall verursacht.
Was ist, wenn Sie durch das Verschulden einer anderen Person Schaden erleiden? Dann bietet die Rechtsschutzversicherung juristische Hilfe und Beistand, um eine Entschädigung für diesen Schaden zu erhalten. Beispielsweise wenn ein zerstreuter Radfahrer Sie anfährt, während Sie über den Zebrastreifen gehen.
Nehmen Sie die Zusatzversicherung Rechtsschutz bei vertraglichen und anderen Streitfällen, dann erhalten Sie auch Rechtshilfe, wenn beispielsweise Ihr neuer Fernseher nicht funktioniert und das Geschäft ihn nicht ersetzen will. Oder wenn Ihr Vermieter sich weigert, eine kaputte Eingangstür auszutauschen.
Neu! Steuerlich abzugsfähig ab 2019
Die Option Rechtsschutz bei vertraglichen und anderen Streitigkeiten in unserer Familienpolice bietet nun auch Rechtshilfe bei Scheidungen und Vertragsstreitigkeiten im Bauwesen. Anwälte und Gerichte können Sie viel Geld kosten.
Wenn Sie die Privatrechtsschutzversicherung und die Option vertragliche und andere Streitfälle abschließen, dann ist die Prämie, die Sie dafür zahlen, steuerlich abzugsfähig.
Für das Steuerjahr 2020 (Einkommen aus 2019) sind bis zu 310 Euro steuerlich absetzbar. Die maximale Steuerermäßigung beträgt demnach: 310 Euro x 40% = 124 Euro.
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Was ist versichert und was nicht?
Versichert
Privatrechtsschutzversicherung
Wenn eine andere Person Ihnen Schaden zufügt, dann helfen wir Ihnen dabei, von der verantwortlichen Person eine Entschädigung zu erhalten. Kann diese Person nicht bezahlen? Dann ersetzen wir den Schaden bis zu 12.500 Euro. Bei Körperschaden wird dieser Betrag verdoppelt.
Erweiterung Rechtsschutz bei vertraglichen und anderen Streitfällen
Bei vertraglichen Streitfällen bietet diese Versicherung Rechtshilfe, wenn der Streitwert mindestens 200 Euro beträgt.
Die anderen Streitfälle, die ebenfalls versichert sind, betreffen folgende Punkte
- Steuer- und Verwaltungsrecht
- Arbeitsrecht, einschließlich Sozialstatut für Beamte und Selbstständige
- Streitfälle hinsichtlich Erb-, Schenkungs- und Testamentsrecht
- Streitfälle über eine erste Scheidung oder die Beendigung des gesetzlichen Zusammenwohnens
- Erste Vermittlung in Familienangelegenheiten (Personen- und Familienrecht, Streitfälle über Unterhalt, Erziehung, Aufenthalt und persönlichen Kontakt mit den Kindern)
- Baustreitfälle, wenn ein Architekt oder eine Genehmigung erforderlich ist
Nicht versichert
- Streitfälle über die Nichtzahlung einer Rechnung, die Sie nicht bestreiten.
- Streitfälle über eine andere Wohnung als Ihren Hauptwohnsitz, wie z. B. Ihre Zweitwohnung an der Küste, die schwerwiegende Mängel aufweist. Dieser vertragliche Streitfall mit dem Unternehmer oder Architekten ist nicht versichert.
- Streitfälle als Eigentümer, Mieter oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs, das der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegt.
- Streitfälle bei einem Tarifkonflikt, einem Konkursverfahren oder der Schließung eines Unternehmens.
- Baustreitfälle über eine Immobilie, wenn die Arbeiten von einem Unternehmer ausgeführt wurden, der nicht in der Zentralen Unternehmensdatenbank für diese Arbeiten eingetragen ist.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
Gut zu wissen
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Erzielen Sie keine Einigung, dann wenden Sie sich bitte an das KBC-Beschwerdemanagement, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94, Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann der Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
Sie behalten jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Eine Prämienberechnung der Rechtsschutzversicherung in der KBC-Familienpolice können Sie bei Ihrem Versicherungsexperten erstellen.
Die KBC-Familienpolice ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC Gruppe.