Rechtsschutz zu Ihrer Familienpolice
Bei einem Unfall oder bei Streitfällen aus Verträgen kann eine Rechtsschutzversicherung sehr nützlich sein. Je nach Art des Rechtsschutzes erhalten Sie juristischen Beistand und Rechtshilfe oder eine Erstattung der Gerichtskosten. Nachfolgend sehen Sie eine Übersicht der verschiedenen Rechtsschutzarten und erfahren Sie, wie diese Sie schützen.
Inbegriffen
- Standardmäßig in Ihrer Familienpolice bei der KBC enthalten, wenn Sie sie online abschließen
- Juristischer Beistand und Rechtshilfe
- um Schadenersatz zu erhalten, wenn Ihnen jemand Schaden zufügt
- wenn Sie einer anderen Person Schaden zufügen und diese Person Schadenersatz verlangt
Option
- Erstattung Ihrer Gerichts- und Anwaltskosten
- Juristischer Beistand bei Kauf- und Mietstreitigkeiten (ab 200 Euro)
- Kann nur zusammen mit der Privatrechtsschutzversicherung, die Teil Ihrer Familienpolice ist, abgeschlossen werden.
- Kann nicht zusammen mit der Option Rechtsschutz für andere Streitfälle abgeschlossen werden
- Die Ausschlüsse sind dieselben wie bei der Privatrechtsschutzversicherung
- Sind Sie interessiert? Machen Sie online eine Simulation
Option
- Erstattung Ihrer Gerichts- und Anwaltskosten
- Juristischer Beistand bei Verwaltungs-, Steuer- oder Arbeitsrechtsstreitigkeiten, Baustreitfällen und einer ersten Ehescheidung (ab 1 000 Euro)
- Kann nur zusammen mit der Privatrechtsschutzversicherung, die Teil Ihrer Familienpolice ist, abgeschlossen werden.
- Kann nicht zusammen mit der Option Rechtsschutz für Streitfälle aus Verträgen abgeschlossen werden.
- Mediation in Familienangelegenheiten
- Ihre Prämie ist steuerlich absetzbar*.
- Sind Sie interessiert? Vereinbaren Sie einen Termin in einer KBC-Filiale in Ihrer Nähe.
*Die steuerliche Behandlung ist von Ihrer persönlichen Situation abhängig und kann sich in Zukunft ändern.
Wissenswertes
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass Sie sie spätestens zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie als Verbraucher Ihre Police jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung.
- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Wenn Sie keine geeignete Lösung erzielen, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden, der für den gesamten Sektor auftritt, de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
Sie haben jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Für eine Prämienberechnung der KBC-Familienpolice benutzen Sie bitte www.kbc.be, KBC Touch, KBC Mobile oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsexperten.
Die KBC-Familienpolice ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB.
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns