Ihre Reiseversicherung
- Versichern Sie sich für 1 Reise oder für alle Ihre Reisen während 1 Jahres
- Stellen Sie aus verschiedenen Optionen Ihr eigenes Paket zusammen
- 24/7 Beistand und Schadensmeldung, weltweit
Niemals doppelt versichert: Bei der Simulation in KBC Mobile oder KBC Touch zeigen wir Ihnen, wofür Sie bereits versichert sind. So können Sie selbst entscheiden, welche Versicherungen für Sie sinnvoll sind.
Stellen Sie Ihre Versicherung aus diesen Optionen selbst zusammen
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Was ist eine Reiseversicherung?
Mit einer Reiseversicherung sind Sie gegen Schaden auf Reisen versichert. Wird Ihr Gepäck gestohlen oder müssen Sie ins Krankenhaus? Oder müssen Sie Ihre Reise wegen des Todes eines Familienmitglieds absagen? Mit einer Reiseversicherung brauchen Sie sich keine Sorgen über die finanziellen Folgen machen, wenn etwas passiert.
Für wen ist eine Reiseversicherung empfehlenswert?
Verreisen Sie gern oder machen Sie hin und wieder Citytrips? Dann bietet eine Reiseversicherung Ihnen den notwendigen Schutz. Reisen Sie mit Ihrer Familie oder mit Freunden? Sie können bis zu 10 Personen in Ihre Versicherung aufnehmen, auch wenn diese nicht bei Ihnen wohnen.
Ihre Reisebeistandsversicherung erstattet u. a. die Kosten für
- Krankenhausaufenthalt
- Rückführung
- notgedrungen verlängerten Aufenthalt
- Anreise von Familienmitgliedern
Was versichert ist
Eine Versicherung Personenbeistand deckt unter anderem Ihre Heilkosten im Ausland.
- Krankenhausaufenthalt, Rücktransport, unverschuldeter verlängerter
- Aufenthalt, Anreise von Familienangehörigen usw.
- Heilkosten im Ausland bis zu 500 000 Euro pro Person
- Die Versicherung Personenbeistand gilt weltweit
Was nicht versichert ist
- Schwangerschaftskomplikationen nach dem sechsten Monat und Entbindungskosten
- Komplikationen oder Verschlimmerungen einer bestehenden Krankheit, wenn Sie die verordnete Behandlung nicht befolgt haben
- Bezahlte oder gewinnbringende Sportausübung, einschließlich Trainings
- Teilnahme an extremen Outdoor-Aktivitäten, bei denen die Bedingungen oder der Schwierigkeitsgrad eine potenzielle Gefahr für das Leben darstellen (Basejumping, Heliskiing, Wracktauchen usw.)
Sind Sie aus medizinischen, beruflichen oder persönlichen Gründen gezwungen, Ihre Reisepläne zu stornieren oder früher zurückzukehren? Dann erstattet Ihnen Ihre Reiserücktrittsversicherung die zusätzlichen Kosten, die Ihnen entstehen oder die Sie auf andere Weise nicht zurückerhalten können.
Dies gilt für die Kosten
- Ihrer Reise
- für die Stornierung Ihrer Ferienwohnung
- um Tickets umzubuchen
Was versichert ist
Die folgenden Ereignisse sind gültige Gründe, um von Ihrer Reise zurückzutreten oder diese vorzeitig abzubrechen:
- Gesundheitliche Gründe: zum Beispiel Krankheit, Unfall, Tod
- Studium und Arbeit: zum Beispiel Wiederholungsprüfung, Entlassung
- Behörden- und Reiseformalitäten: zum Beispiel wenn Sie als Geschworener geladen werden
- Flugzeug, Schiff oder Zug verpasst: unerwartete Verzögerung der gebuchten Beförderung um mindestens 48 Stunden
- Die Reiserücktrittsversicherung gilt weltweit.
Was nicht versichert ist
- Ereignisse, die Sie bereits bei der Buchung der Reise oder beim Abschluss der Versicherung kannten, was bedeutet, dass die Stornierung nicht unerwartet erfolgt.
- Komplikationen oder Verschlimmerungen einer bestehenden Krankheit, die man als normalen Krankheitsverlauf ansehen kann und die zum Zeitpunkt der Buchung der Reise bekannt waren.
- Epidemien
Wird Ihr Handy beschädigt oder Ihre Kamera gestohlen? Mit dieser Gepäckversicherung sind Sie gegen Diebstahl, Beschädigung Ihres Gepäcks oder Verlust beim Transportunternehmen versichert.
Was versichert ist
Folgende Ereignisse auf der Reise sind versichert:
- Diebstahl mit Gewalt oder Drohung oder Einbruchdiebstahl aus einem Fahrzeug oder aus Ihrer Unterkunft
- Beschädigung oder Zerstörung durch ein plötzliches und unerwartetes Ereignis, wie eine Kollision.
- Nichtzustellung oder beschädigte Zustellung des Gepäcks durch das Transportunternehmen
Was nicht versichert ist
- Rein nutzungsbedingte Schäden
- Schäden durch Reinigung, Bearbeitung oder Reparatur
- Schäden, die Sie absichtlich selbst verursacht haben
- Schäden durch bezahlten oder gewinnbringenden Sport, einschließlich Training
Sind Sie Opfer eines Unfalls auf einer Reise? Die Versicherung Reiseunfälle leistet eine Entschädigung bei Dauerschäden und im Todesfall.
Was versichert ist
- Entschädigung für Dauerschäden und Tod
Was nicht versichert ist
- Unfälle durch Teilnahme an extremen Outdoor-Aktivitäten, wie Basejumping, Heli-Skiing oder Wracktauchen.
- Bezahlte oder gewinnbringende Sportausübung, einschließlich Trainings
Die Urlaubsplanung geht oft Hand in Hand mit dem Abschluss von befristeten Verträgen. Kommt es bei solchen Verträgen zu Meinungsverschiedenheiten, führt dies manchmal zu einem Rechtsstreit. Wir bieten Ihnen rechtliche Hilfe und Rechtsschutz bei Streitigkeiten mit - unter anderem - lokalen Behörden, Reiseunternehmen, Vermietern oder anderen Dienstleistern. Diese Kosten sind bis zu einem Höchstbetrag von 50 000 Euro pro Schadensfall und für alle versicherten Personen zusammen versichert.
Der Abschluss einer Versicherung für Streitfälle aus Reiseverträgen ist nur möglich, wenn Sie sich in KBC Touch oder KBC Mobile anmelden. Auch Ihre KBC-Filiale, Ihr KBC-Versicherungsagent oder KBC Live helfen Ihnen gern weiter.
Was versichert ist
Die Versicherung für Streitfälle aus Reiseverträgen bietet Ihnen Rechtshilfe und Rechtsschutz während Ihrer Reise oder im Zusammenhang mit Ihrer gebuchten Reise. Folgende Ereignisse sind versichert:
- Streitfälle mit Reiseveranstaltern, Vermietern, Reparaturwerkstätten und anderen Dienstleistern
- Probleme mit Polizei und Behörden im Ausland
Was nicht versichert ist
- Streitigkeiten zwischen den versicherten Personen
- Reisen zu medizinischen Zwecken und zu geplanten medizinischen Behandlungen im Ausland und die möglichen Komplikationen oder Nachbehandlungen in Belgien
- Timesharing
Wo gilt die Reiseversicherung?
Führt Ihre Reise Sie nach Amerika, Südafrika oder in die Türkei? Kein Problem, auch für weit entfernte Reiseziele können Sie eine Reiseversicherung abschließen.
Häufig gestellte Fragen zur Reiserücktrittsversicherung
Diese Kosten werden nicht von unseren Reiserücktrittsversicherungen abgedeckt. Setzen Sie sich mit dem Reisebüro, dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft in Verbindung und fragen Sie, ob eine Rückerstattung, Änderung oder Verschiebung Ihrer Reise möglich ist. Die europäische Gesetzgebung erlegt den Fluggesellschaften in der Europäischen Union bestimmte Verpflichtungen auf.
Mehr Informationen über Ihre Rechte bei Absage durch eine Fluggesellschaft finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft.
Diese Kosten werden nicht von unseren Reiserücktrittsversicherungen abgedeckt. Setzen Sie sich mit dem Reisebüro, dem Reiseveranstalter oder die Beförderungsgesellschaft in Verbindung und fragen Sie, ob eine Rückerstattung, Änderung oder Verschiebung Ihrer Reise möglich ist. Für Pauschalreisen ist ein gesetzlicher Schutz vorgesehen.
Mehr Informationen über Ihre Rechte bei Absage einer Pauschalreise durch den Reiseveranstalter finden Sie auf der Website des FÖD Wirtschaft.
Sie erhalten eine Vergütung für die zusätzlichen Aufenthaltskosten, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder Quarantäne (auch ohne Krankheitssymptome) länger als vorgesehen vor Ort bleiben müssen.
Der versicherte Betrag ist auf 75 Euro pro Tag und pro Person während maximal 7 Tagen beschränkt.Wenn Sie die VIP-Formel in der KBC-Police für Ihre Reisen oder der KBC-Ferienpolice gewählt haben, wird die Versicherungssumme auf 150 Euro pro Tag und Person für maximal 7 Tage verdoppelt.
Wenn der Reiseveranstalter diese Kosten übernimmt, gibt es keine Beteiligung Ihrer Beistandsversicherung.
Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des FÖD Wirtschaft.
Gut zu wissen
- Die versicherten Personen müssen in Belgien ansässig sein und hier ihren Hauptwohnsitz haben.
- Die Versicherung für Streitfälle aus Reiseverträgen können Sie nicht über die Website abschließen Die Versicherung Personenbeistand, die Reisegepäckversicherung, die Versicherung Reiseunfälle mit Zusatzschutz können Sie bis kurz vor Ihrer Abreise bequem online abschließen.
- Die Reiserücktrittsversicherung müssen Sie mindestens einen Monat vor dem Abreisedatum abschließen.
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie als Verbraucher Ihre Police jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung.- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann der Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be. Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
Für ein Angebot der KBC-Police für Ihre Reisen verweisen wir auf unsere website oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsexperten.
Die KBC-Police für Ihre Reisen ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB
Ein Unternehmen der KBC Gruppe.