
Wer ist in einer Familienpolice versichert?
80% der Belgier haben eine Familienpolice. Doch für wen gilt der Schutz der Familienpolice? Geht es nur um den Versicherungsnehmer und seine Familie? Oder gilt sie auch für Bonuskinder? Was ist, wenn Ihre Kinder im Ausland studieren? Und was ist mit Wohngemeinschaften oder Alleinstehenden? Wir geben Ihnen einen Überblick darüber, wer in der Familienpolice versichert ist und wer nicht.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Familienpolice auf der Wohnsitzadresse des Versicherungsnehmers basiert. Alle Personen mit Wohnsitz an dieser Adresse sind mitversichert.
Ist eine Familienpolice für eine alleinstehende Person sinnvoll?

Lassen Sie sich nicht von der Bezeichnung „Familienpolice“ täuschen.
Eine Familienpolice kann für jeden nützlich sein. Ob Sie als Familie zusammenwohnen, eine Wohngemeinschaft bilden oder allein leben. Denn auch als Alleinstehender kann man in einen Unfall mit (großen) finanziellen Folgen verwickelt werden.
Stellen Sie sich vor, Sie sind mit dem Fahrrad unterwegs, stoßen mit einem Fußgänger zusammen und dieser stürzt schwer. Dann gehen alle Kosten, die durch den Unfall entstehen, zu Ihren Lasten, sowohl für den Sachschaden als auch für den Körperschaden des Opfers. Und diese Kosten können hoch ausfallen.
Die Familienpolice zahlt diese Entschädigung an Ihrer Stelle. Darüber hinaus hilft sie Ihnen auch, wenn Sie aufgrund eines Fehlers oder der Fahrlässigkeit eines anderen einen Schaden erleiden.
Kurzum, auch wenn Sie allein leben, kann eine Familienpolice Ihnen eine Menge Geldsorgen ersparen.
Sind nur die zu Hause lebenden Kinder versichert?

Sind Ihre Kinder in einer Studenten-WG oder studieren sie im Ausland?
Wenn Sie eine Familienpolice haben, sind alle Personen, die mit Ihnen zusammenwohnen, mitversichert. Dies gilt also auch für Ihre Kinder, wenn sie als Studenten in einer WG leben. Auch wenn sie sich oft an einer anderen Adresse aufhalten, bleiben sie über Ihre Familienpolice versichert, solange sie an Ihrer Adresse wohnen.
Haben Ihre (Bonus-)Kinder ihren Wohnsitz an einer anderen Adresse?
Wenn ja, beantworten Sie diese beiden Fragen:
- Sind sie minderjährig?
- Sind sie finanziell von Ihnen oder Ihrem zusammenwohnenden Partner abhängig?
Wenn Sie eine der Fragen mit „Ja“ beantworten, bleiben sie über Ihre Familienpolice versichert. Wenn sie volljährig und nicht mehr finanziell abhängig sind, sind sie nicht mehr versichert.
Gibt es eine Familienpolice für Wohngemeinschaften oder Cohousing?

Mitbewohner, aber keine Familie?
Die KBC-Familienpolice enthält eine separate Formel für Personen, die eine Wohnung teilen, aber keine Familie bilden. Eine Person schließt die Versicherung ab und alle Mitbewohner sind automatisch in derselben Police mitversichert. Auch wenn Sie versehentlich etwas beschädigen, das einem Mitbewohner gehört, sind Sie versichert. Schaden an Gegenständen, die Sie gemeinschaftlich nutzen, ersetzen wir nicht.
Zieht ein Bewohner um?
- Wenn einer der Mitbewohner umzieht, ist er nicht mehr versichert.
- Wenn der Versicherungsnehmer auszieht, sind die Mitbewohner nicht mehr versichert.
- Neue Mitbewohner sind automatisch versichert (höchstens 5 Erwachsene).
Schützt die Familienpolice Personen, die faktisch zusammenwohnen?

Wohnen Sie faktisch mit Ihrem Partner zusammen?
Kein Problem! Für Ihre Familienpolice spielt es keine Rolle, ob Sie faktisch oder gesetzlich zusammenwohnen oder ob Sie verheiratet sind. Die einzige Bedingung ist, dass Sie und Ihr Partner an der gleichen Adresse gemeldet sind.
Weitere Informationen zur Familienpolice
Was versichert ist
- Dritten zugefügter Schaden
Wir entschädigen die Person, die Schaden erlitten hat. Auch Schaden, den Ihre Tiere anderen zufügen, ist versichert. - Durch Dritte erlittener Schaden
Wir helfen Ihnen dabei, Schadenersatz von der verantwortlichen Person zu erhalten. Kann diese Person nicht bezahlen? Dann ersetzen wir den Schaden bis zu 12 500 Euro. Bei Körperschaden wird dieser Betrag verdoppelt.
Was nicht versichert ist
- Schaden, den Sie selbst oder jemand Ihrer Familie durch eigenes Verschulden erleiden.
- Schaden, der von einem Familienangehörigen, der 18 Jahre oder älter ist, durch schweren Fehler verursacht wird.
- Schaden, der von einem Familienangehörigen, der 16 Jahre oder älter ist, vorsätzlich verursacht wird.
- Schaden verursacht durch Reitpferde oder durch Tiere, die Sie in Belgien als Privatperson nicht halten dürfen.
- Bußgelder oder Beträge aufgrund außergerichtlicher Vergleiche
- Streitfälle als Eigentümer oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs, das der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegt.
Wissenswert
- Die KBC-Familienpolice ist eine Haftpflichtversicherung von KBC Versicherungen AG. Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- {{Kündigungsrecht}}
- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Wenn Sie keine geeignete Lösung erzielen, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden, der für den gesamten Sektor auftritt, de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
- Sie haben jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Für eine Prämienberechnung der KBC-Familienpolice benutzen Sie bitte www.kbc.be, KBC Touch, KBC Mobile oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsexperten.
Die KBC-Familienpolice ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 - RJP Leuven - IBAN BE43 7300 0420 0601 - BIC KREDBEBB.
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) durch die Belgische Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns