Erbschaftsplanung

Erbschaftsplanung

Wenn Sie selbst nichts unternehmen, bestimmt das Gesetz, wer Ihre Erben sind und auf welchen Anteil jeder von ihnen Anspruch hat. Innerhalb der Europäischen Union ist dies das Erbrecht Ihres letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes1.

Was ist Erbschaftsplanung?

Erbschaftsplanung bedeutet, dass Sie zu Lebzeiten Maßnahmen ergreifen, um Ihr Vermögen auf Ihre Angehörigen zu übertragen. Indem Sie vorab handeln, können Sie

  • Bestimmte Angehörige schützen oder bevorteilen
  • Ihr Vermögen (teilweise) anderen Personen als Ihren gesetzlichen Erben vermachen
  • Die Erbschaftssteuer, die Ihre Erben zahlen müssen, senken
  • Das Erbe durch Vermögensübertragungen vor Ihrem Tod früher verteilen

Wir besprechen hier die gesetzlichen Regelungen und Möglichkeiten für die Erbschaftsplanung in Belgien.

Die Form Ihres Zusammenlebens ist entscheidend

Die Form des Zusammenlebens, für die Sie und Ihr Partner sich entschieden haben, ist besonders wichtig, wenn bestimmt wird, was der überlebende Partner erbt.

  • Tatsächlich Zusammenwohnende erben rechtlich gesehen nicht voneinander
  • Bei gesetzlich Zusammenwohnenden erbt der überlebende Partner den Nießbrauch der Wohnung und des Hausrats
  • Verheiratete Partner sind gesetzlich pflichtteilsberechtigte Erben2 voneinander

Ehevertrag

Mit einem Ehevertrag können Sie Ihren Partner bevorteilen. Sie können

  • Bestimmte eigene Güter ins gemeinsame Vermögen einbringen
  • Bestimmen, dass der überlebende Ehegatte mehr als die Hälfte aus der Gemeinschaft erhält. Sie können sogar bestimmen, dass der überlebende Ehegatte das Gesamtgut erhält. Letzteres wird die „der Überlebende erbt alles“-Klausel genannt. In Bezug auf die Erbschaftssteuern ist diese Klausel aber eine sehr kostspielige Angelegenheit.
  • Wahlmöglichkeiten in Ihren Ehevertrag aufnehmen. In einer solchen Wahlklausel können Sie zum Beispiel festlegen, dass der überlebende Ehegatte beim Tod des Partners wählen kann, ob er alle gemeinsamen Güter oder einen Teil davon in vollem Eigentum oder nur in Nießbrauch erhält. Das hat den Vorteil, dass der überlebende Ehegatte diese Wahl aufgrund der konkreten Umstände zum Zeitpunkt des Todesfalls treffen kann: aufgrund des Alters und des Gesundheitszustands, der Beziehung zu den Kindern usw.
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Mit einem Ehevertrag können Sie auch Kinder aus einer früheren Beziehung schützen.

Diese Anpassungen beziehen sich auf die Verteilung des Vermögens im Todesfall. Manche Änderungen können zu einer höheren Erbschaftssteuer führen. Es ist wichtig, bei Ihrer Entscheidung alle Aspekte zu berücksichtigen und sich durch einen Notar beraten zu lassen.

Testament

Testament

Mit einem Testament können Sie einen Teil Ihres Vermögens einem selbst gewählten Begünstigten hinterlassen. Sie müssen jedoch den Pflichtteil für die pflichtteilsberechtigten Erben2 berücksichtigen.

Bei einem Testament gehen die hinterlassenen Güter erst im Todesfall an den Begünstigten. Ein Testament können Sie jederzeit widerrufen. Die Begünstigten müssen auf das, was sie über ein Testament erhalten, Erbschaftssteuer zahlen.

Schenkung

Mit einer Schenkung können Sie zu Lebzeiten Güter auf eine beliebige Person, die Ihnen nahesteht, übertragen. Die Person, die die Schenkung erhält, wird Begünstigter genannt.

Auch bei einer Schenkung müssen Sie den Pflichtteil für die pflichtteilsberechtigten Erben2 berücksichtigen.Wenn Sie mehr als den verfügbaren Teil schenken, können die pflichtteilsberechtigten Erben verlangen, dass dieser Überschuss wieder in den Nachlass eingebracht wird.

Als Großeltern können Sie Ihrem Enkel direkt einen Teil Ihres Vermögens schenken, wobei die Schenkung an das Enkelkind auf den Erbteil des Kindes angerechnet wird (bei Einverständnis von Schenker, Kind und Enkel). Das wird als Generationensprung bei einer Schenkung bezeichnet.

Mit einem globalen Erbvertrag können Sie unter bestimmten Bedingungen in begrenztem Maße Absprachen zu Schenkungen mit Ihren Kindern treffen. Das kann hilfreich sein, um das Gleichgewicht zwischen den Erben in direkter Linie festzulegen: Sie können z. B. festlegen, dass eines Ihrer Kinder noch bei einem anderen Kind etwas zugute hat. Ein solcher Erbvertrag kann nur von einem Notar aufgestellt werden.

In der Praxis werden häufig Schenkungen mit Nießbrauchvorbehalt vorgenommen. So behalten Sie als Schenker lebenslang den Nießbrauch (z. B. Zinsen, Mieteinnahmen) der geschenkten Sachen und haben Sie weiterhin die Kontrolle über die Sache (der Beschenkter kann nicht allein über die Sache verfügen).

Schenkung von unbeweglichen Gütern

Wenn Sie eine Immobilie schenken wollen, müssen Sie sich an einen Notar wenden. Die Schenkungsurkunde wird dann registriert und Sie zahlen Schenkungssteuer (Flämische Region) oder Schenkungsgebühren (Region Brüssel-Hauptstadt und Wallonische Region). In Flandern wurde die Schenkungssteuer für Immobilien seit 1. Juli 2015 gesenkt, sodass das Schenken von Immobilien attraktiver geworden ist.

Schenkung von beweglichen Gütern

Sie können bewegliche Güter auf verschiedene Arten schenken

1. Über einen belgischen oder einen ausländischen Notar

Sie zahlen Schenkungssteuer. Beim Tod des Schenkers fällt keine Erbschaftssteuer mehr an.

2. Über eine Bankschenkung

Bei einer Bankschenkung überweisen Sie Geld oder Wertpapiere über Ihr Bankkonto auf das Konto des Begünstigten. Zum Nachweis der Bankschenkung brauchen Sie einen eingeschriebenen 'pacte adjoint', in dem angegeben ist, dass es sich um eine Schenkung handelt.

Sie zahlen keine Schenkungssteuer. Die geschenkten Güter unterliegen nur dann der Erbschaftssteuer, wenn der Schenker innerhalb von 3 Jahren (Flämische Region und Region Brüssel-Hauptstadt) bzw. 5 Jahren (Schenkungen ab dem 1. Januar 2022 in der Wallonischen Region) nach der Schenkung stirbt.

Wenn Sie die Begleitdokumente zur Schenkung zur Registrierung vorlegen, werden Schenkungssteuer fällig. In diesem Fall zahlen Sie beim Tod des Schenkers keine Erbschaftssteuer mehr.

Lebensversicherung

Mit einer Lebensversicherung können Sie jemanden bei Ihrem Todesfall oder zu Lebzeiten begünstigen. So kann es nützlich sein, Ihre Enkel zu begünstigen. Weil sie zu den Tarifen für die direkte Linie und getrennt besteuert werden, werden sie insgesamt weniger Erbschaftssteuer zahlen müssen. Die Steuer wird nämlich über mehr Erben verteilt.

Sie müssen jedoch den Pflichtteil für die pflichtteilsberechtigten Erben2 berücksichtigen. Wenn Sie in Ihrer Lebensversicherung über mehr als den verfügbaren Teil verfügen, können die pflichtteilsberechtigten Erben verlangen, dass dieser Überschuss wieder in den Nachlass eingebracht wird.

Wenn das versicherte Ereignis eintritt (Ihr Tod oder das Enddatum des Versicherungsvertrags) schüttet die Versicherungsgesellschaft der Person, die im Vertrag als Begünstigter eingesetzt wurde, ein Kapital aus. Solange das versicherte Ereignis nicht eintritt, können Sie eine Lebensversicherung im Prinzip jederzeit zurückkaufen oder den Begünstigten ändern.

Die vertragliche Begünstigung mit einer Lebensversicherung hat Vorrang vor den Bestimmungen des Ehevertrags und des Testaments. Aufgrund der Begünstigungsklausel erfolgt die Auszahlung an den Begünstigten direkt, also außerhalb des Nachlasses. Der Versicherungsnehmer kann als Begünstigten auch den "Nachlass" angeben. Dann erhält die Auszahlung dieselbe Bestimmung wie der Rest des Nachlasses des verstorbenen Versicherungsnehmers. Auf diese Auszahlung ist Erbschaftssteuer fällig.

Erbschaftsplanung mit Lebensversicherungen erfolgt sowohl mit Sparversicherungen mit garantiertem Zinsertrag (Zweig 21) als auch mit Anlageversicherungen gekoppelt an Investmentfonds (Zweig 23).

Der Versicherungsnehmer3 der Police ist am besten dieselbe Person, wie der Versicherte4. So vermeiden Sie, dass die Versicherung beim Tod des Versicherungsnehmers gesperrt bleibt, solange der Versicherte noch lebt.

Tontine- oder Zuwachsklausel

Als nicht verheiratete zusammenwohnende Partner können Sie einander auch mit einer Tontine- oder Zuwachsklausel bevorteilen. Lassen Sie sich darüber auf jeden Fall professionell beraten.

1 Diese Regel geltet in allen Ländern der Europäischen Union, mit Ausnahme von Dänemark, dem Vereinigten Königreich und Irland

2 Pflichtteilsberechtigten Erben sind die Kinder und der überlebende Ehepartner. Bei Kindern ist der Pflichtteil die Hälfte des Nachlasses, ungeachtet der Anzahl Kinder. Der Pflichtteil des überlebenden Ehepartners besteht aus dem Nießbrauch an der Hälfte des Nachlasses oder mindestens dem Nießbrauch an der Familienwohnung und dem Hausrat.

3 Die Person, die die Police abschließt und die Prämien zahlt

4 Eine Lebensversicherung wird auf das Leben des Versicherten abgeschlossen. Sein Tod oder sein „Erleben“ zum Enddatum bestimmen, ob der Versicherer ausschütten muss

Nachlässe

Bei der KBC erhalten Sie beim Tod eines Angehörigen die Unterstützung eines ganzen Teams für Nachlässe.

Erbfallanmeldung

Wer füllt die Erbfallanmeldung aus? Wer reicht sie wo und wann ein?

Was tun bei einem Todesfall?

Lesen Sie den vollständigen Text und/oder nutzen Sie unsere praktische Checkliste.

Sie können Ihre Erbschaft selbst regeln mittels eines Testaments

Das Gesetz bestimmt, wer Ihre Erben sind. Trotzdem haben Sie eine gewisse Freiheit, Ihre Erbschaft mittels eines Testaments selbst zu regeln.