Das Abwickeln einer Scheidung ist in den meisten Fällen ein schwieriger Prozess. Der Papierkram und die praktischen Fragen zur gemeinsamen Wohnung ist oft eine der größten Sorgen. Gemeinsam mit Ihrem Expartner müssen Sie über die Zukunft Ihrer Wohnung entscheiden. Verkaufen Sie Ihr Haus oder wollen Sie weiter darin wohnen und Ihren Expartner auszahlen? Wie geht es dann mit Ihrem Wohnkredit weiter?
Was wird aus Ihrem Hypothekarkredit bei einer Scheidung?
Es gibt mehrere Optionen, die jeweils andere Folgen für Sie und Ihren Expartner haben.
Sie verkaufen die Wohnung
Berücksichtigen Sie, dass sowohl Sie als auch Ihr Expartner weiter für die Abzahlung Ihres Wohnkredits haften, bis Ihre Wohnung verkauft ist.
Manchmal reicht der Verkaufserlös der Wohnung nicht, um die Schulden des Wohnkredits abzulösen. In diesem Fall sollten Sie die verschiedenen Möglichkeiten mit Ihrem Experten besprechen.
Wissenswert: Bei Immoscoop kann man seine Wohnung kostenlos schätzen lassen. Damit erhält man ein besseres Bild vom Wert und kann beim Verkauf fundierte Entscheidungen treffen. Anhand einiger weniger Angaben kann Immoscope rasch einige Experten auswählen und entsenden. Diese Makler kennen die Region und haben Erfahrungen mit ähnlichen Immobilien.
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Sie behalten die Wohnung und zahlen Ihren Expartner aus
Nehmen wir an, Sie behalten die Wohnung und zahlen Ihren Expartner aus. Sobald der Verkaufspreis festgesetzt ist (anhand einer notariellen Urkunde oder eines privatschriftlichen Vertrags), können Sie gemeinsam mit Ihrem Experten betrachten, wie die Finanzierung Ihrer Wohnung weiter verlaufen wird. Ihr Expartner, der auf die Wohnung verzichtet, wird nach der Übertragung nicht mehr für die Rückzahlung des Wohnkredits verantwortlich sein.
Wenn Sie verheiratet sind, muss die Ehescheidung vollzogen und in das Personenstandsregister eingetragen worden sein, bevor Sie Ihren Expartner auszahlen können. Meist schulden Sie Ihrem Expartner einen Geldbetrag, wenn Sie sich in die Wohnung einkaufen. Sie zahlen diesen Geldbetrag erst nach der notariell beurkundeten Eigentumsübertragung. Erst dann sind Sie der einzige Eigentümer Ihrer Wohnung.
Sie behalten die Wohnung
Wenn Sie beschließen, die Wohnung zu behalten, ändert sich für uns nichts. Sie beide bleiben verantwortlich für das Abzahlen Ihrer Wohnung.
Tipps für eine zügige Abwicklung Ihres Wohnkredits
- Wenden Sie sich an einen externen Berater, zum Beispiel einen Notar.
- Denken Sie auch an die Versicherungen, die in den meisten Fällen neu betrachtet werden müssen.
- Besprechen Sie, wie es nach der Scheidung mit Ihren Ersparnissen weitergehen soll.
Wollen Sie etwas an Ihrem Wohnkredit ändern?
Das geht einfach in unserer App KBC Touch (Tablet oder PC) oder KBC Mobile (Smartphone). Lesen Sie hier, was Sie selbst an Ihrem Kredit ändern können.
Für eine Antwort auf Ihre Fragen brauchen Sie das Haus nicht mehr zu verlassen. Sie können Ihre Fragen einfach online stellen. Lesen Sie hier, wie.
Sie wollen während des Scheidungsverfahrens eine neue Wohnung erwerben?
Wohnen Sie gesetzlich oder in häuslicher Gemeinschaft zusammen oder sind Sie mit Gütertrennung verheiratet? Dann können Sie unmittelbar getrennt einen neuen Hypothekarkredit abschließen.
Wenn Sie in einem anderen Ehegütersystem verheiratet sind, können Sie in den meisten Fällen getrennt eine Hypothek aufnehmen, sofern Sie ein erstes Mal vor dem Gericht erschienen sind oder wenn Sie nachweisen können, dass Sie bereits seit mehr als sechs Monaten getrennt leben.
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