Reisepaket
- Reiserücktritt
- Franchise bei Schaden am Mietfahrzeug
- Dringende Einkäufe bei verspäteter Zustellung des Gepäcks
Buchen Sie Ihre nächste Reise mit einem guten Gefühl
Müssen Sie Ihre Reise unerwartet stornieren oder abbrechen? Wird Ihr Gepäck verspätet zugestellt? Oder haben Sie Ihr Mietfahrzeug beschädigt und müssen die Selbstbeteiligung zahlen? Ergänzen Sie Ihre KBC-Kreditkarte mit dem Reisepaket und reisen Sie entspannt in die ganze Welt.
Welche Versicherungen sind in dem Reisepaket enthalten?
Das Reisepaket ist ein optionales und kostenpflichtiges Versicherungspaket.
Das Paket enthält 3 Versicherungen:
Freuen Sie sich auf eine baldige neue Reise
Was ist, wenn Sie Ihre Reise stornieren oder abbrechen müssen? Ein Teil der entstandenen Reisekosten wird dank der Reiserücktrittsversicherung bei Ihrer Kreditkarte erstattet.
Was versichert ist
Die Erstattung Ihrer Kosten bei Reiserücktritt oder -abbruch ist bis zu einem Höchstbetrag von 10 000 Euro pro Versicherungsjahr für alle versicherten Personen zusammen versichert:
- Bei plötzlicher Krankheit, Unfall oder Tod des Angeschlossenen, eines Familienmitglieds bis zum zweiten Grad oder einer Person, die unter demselben Dach wohnt und die steuerlich zu Lasten des Angeschlossenen ist oder für die er das Sorgerecht hat
- Bei schwerem Sachschaden am Hauptaufenthaltsort des Angeschlossenen
- Bei Nichtdurchführung der erforderlichen Impfungen aus (vorher nicht bekannten) medizinischen Gründen
- Bei Ablehnung eines Visums trotz der korrekten Einhaltung des Verfahrens, wenn der Versicherte nicht bereits früher einmal abgelehnt wurde
Was nicht versichert ist
- Geschäftsreisen
- Nicht für die Anreise zum oder die Abreise vom Urlaubsort genutzte Verkehrsmittel
- Stornierung oder Unterbrechung aufgrund von Erkrankungen oder Verletzungen, die zum Zeitpunkt der Buchung der Reise bestanden
- Schadensfälle durch übermäßigen Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln oder nicht ärztlich verordneten Medikamenten
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Erstattung der Selbstbeteiligung für Schaden an einem Mietfahrzeug
Sie sind auf Reisen und Ihr Mietfahrzeug wird beschädigt oder gestohlen? Wird in der Versicherung des Fahrzeugs eine Selbstbeteiligung angewandt? Dann bekommen Sie diese Selbstbeteiligung zurückerstattet.
Was versichert ist
Sie können die Versicherung „Selbstbeteiligung für Schaden am Mietfahrzeug“ in folgenden Fällen in Anspruch nehmen:
- Sie mieten ein Fahrzeug im Ausland für private Zwecke und für höchstens 30 Tage
- Die Vermietungsfirma ist ein professioneller Vermieter
Der Mietvertrag darf dabei in Belgien abgeschlossen worden sein.
Diese Versicherung erstattet die Selbstbeteiligung, wenn sie mindestens 100 Euro beträgt. Die Höchstentschädigung beträgt 2 500 Euro pro Schadensfall und Versicherungsjahr.
Was nicht versichert ist
- Selbstbeteiligung bei der Anmietung von Anhängern
- Schaden, der vor oder nach der vereinbarten Mietzeit verursacht wird
- Wenn Sie das Mietfahrzeug für berufliche Zwecke nutzen
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Gepäck verspätet? Ihre dringenden Einkäufe werden erstattet
Kommt Ihr Gepäck später am Flughafen an und müssen Sie deshalb Kleidung und Hygieneartikel neu kaufen? Mit dieser Versicherung werden dringend benötigte Einkäufe, die Sie vornehmen müssen, während Sie auf Ihr Gepäck warten, erstattet.
Was versichert ist
Die Versicherung „dringende Einkäufe bei verspäteter Zustellung des Gepäcks“ deckt Einkäufe ab, die nicht von der Fluggesellschaft erstattet werden:
- Das Gepäck wird mehr als 4 Stunden verspätet zugestellt: Erstattung von bis zu 250 Euro pro Reise für alle versicherten Personen
- Das Gepäck wird mehr als 48 Stunden verspätet zugestellt: zusätzliche Erstattung von bis zu 500 Euro pro Reise für alle versicherten Personen
Was nicht versichert ist
- Wenn Sie Ihr Gepäck bei der Abreise nicht beim Veranstalter aufgegeben haben oder es zu spät eingecheckt wurde
- Wenn Sie das Gepäck nicht abholen
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Weitere Informationen zum Reispaket
So aktivieren Sie Ihr Reisepaket:
- Melden Sie sich in KBC Mobile an
- Tippen Sie auf „Meine KBC“
- Wählen Sie unter „Zahlungsmittel“ Ihre Kreditkarte aus
- Tippen Sie auf die drei Punkte oben rechts
- Tippen Sie auf „Pakete ansehen“, wenn Sie noch kein Paket hinzugefügt haben, oder auf „Verwalten“ neben „Ihre Pakete“, wenn Sie bereits ein Paket hinzugefügt haben
- Kreuzen Sie das Reisepaket an und lesen Sie das begleitende Informationsdokument
- Tippen Sie auf „Ich nehme dieses Paket“
- Tippen Sie auf „Unterzeichnen“ und folgen Sie den Anweisungen
- Sobald Sie unterzeichnet haben, ist Ihr Paket aktiviert
So kündigen Sie Ihr Reisepaket:
- Melden Sie sich in KBC Mobile an
- Tippen Sie auf „Meine KBC“
- Wählen Sie unter „Zahlungsmittel“ Ihre Kreditkarte aus
- Tippen Sie auf die drei Punkte oben rechts
- Tippen Sie auf „Verwalten“ neben „Ihre Pakete“
- Schalten Sie das Reisepaket ab
- Tippen Sie auf „Unterzeichnen“ und folgen Sie den Anweisungen
- Sobald Sie unterzeichnet haben, ist Ihr Paket gekündigt
Sie können Ihr Paket nach der Mindestlaufzeit von 12 Monaten kündigen. Wenn Sie Ihr Paket nach dieser Mindestlaufzeit kündigen, wird die Kündigung zum letzten Tag des laufenden Monats wirksam.
- Bitte lesen Sie die Allgemeinen Bedingungen aufmerksam, bevor Sie die Schadensmeldung ausfüllen. So wissen Sie, was versichert ist und was nicht.
- Füllen Sie die Schadensmeldung vollständig und deutlich aus, jede Frage ist für die Bearbeitung Ihrer Akte wichtig.
- Fügen Sie die erforderlichen Belege hinzu.
- Senden Sie Ihre Schadensmeldung mit allen Anlagen zusammen an uns. Wenn Ihre Akte vollständig ist, wird Ihre Meldung schneller und gründlicher bearbeitet. Wenn Sie ein Dokument nachsenden, geben Sie bitte das zugewiesene Aktenzeichen an, damit das Dokument der richtigen Akte zugeordnet wird. Sie können die Schadensmeldung per Post an KBC Versicherungen oder per E-Mail an schade@kbc.be senden.
Möchten Sie eine umfassende Reiseversicherung? Sehen Sie sich die %%product.policytravel%% an.
Gut zu wissen
Die KBC-Kreditkarte ist eine Kreditkarte mit als Kartenausgeber: KBC Bank AG, Sitz Havenlaan 2,1080 Brüssel, Belgien. MwSt. BE 462.920.226, RJP Brüssel, FSMA 026 256 A.
Das KBC Flex Budget ist eine unbefristete Krediteröffnung mit der KBC-Kreditkarte als zusätzliches Kreditaufnahmemittel.
Kreditgeber und Kartenaussteller: KBC Bank AG. Vorbehaltlich der Genehmigung Ihres Kartenantrags oder Kreditantrags durch die KBC Bank AG.
Alle hier genannten Deckungen unterliegen dem belgischen Recht. Diese Deckungen gehören zum Zweig 16 (Versicherungen für sonstige finanzielle Verluste).
Das Reisepaket ist eine Versicherung, die die KBC Bank bei KBC Versicherungen abgeschlossen hat. Sie haben nur dann Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie dieser Versicherung bereits bei der Buchung und Bezahlung der Reise oder des Mietfahrzeugs angeschlossen waren und den Anschluss zum Zeitpunkt des Schadensfalls noch nicht gekündigt haben. Sie müssen also ununterbrochen im Besitz einer aktiven Kreditkarte gewesen sein und diesem Reisepaket angeschlossen bleiben.
Die Versicherung endet von Rechts wegen, wenn der Vertrag zwischen der KBC Bank AG und dem Versicherer beendet wird.
Jeder Kreditkarteninhaber kann jederzeit entscheiden, ob er dem Reisepaket beitreten möchte. Der Versicherungsschutz beginnt mit der ersten Stunde des Tages nach dem Beitritt. Die Versicherungsdauer beträgt mindestens ein Jahr. Nach Ablauf dieser Frist können Sie jederzeit über das digitale Verfahren in KBC Mobile oder durch Registrierung der Beendigung in einer KBC-Bankfiliale austreten. Die Deckungen enden wie in den Allgemeinen Bedingungen festgelegt.
Die Versicherungsbedingungen sind in jeder KBC-Filiale oder unter www.kbc.be/de/kreditkarte verfügbar. Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen. Nur die Allgemeinen Bedingungen bestimmen Ihren Anspruch auf eine Entschädigung durch den Versicherer.
Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Beschwerden. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94 oder an ombudsman@ombudsfin.be, www.ombfin.be. Für Beschwerden über Versicherungen können Sie sich an für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûsplantsoen 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be. Sie haben jedoch immer das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten.