Wie viel kostet es, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen?
Wollen Sie sich selbstständig machen? Dann wollen Sie sicher wissen, welche Kosten damit verbunden sind. Kurz gesagt haben Sie Gründungskosten, Sozialabgaben, Steuern und Unkosten. Keine Sorge, wir fassen alles kurz und übersichtlich zusammen. Sowohl für Einzelunternehmen als auch für eine Gesellschaft.
Welche Kosten entstehen, wenn man ein eigenes Unternehmen führt?
Wenn Sie ein Einzelunternehmen haben
Sie haben einige anfängliche Kosten, um offiziell beginnen zu können. Für die Eintragung Ihres Unternehmens bei der Zentralen Unternehmensdatenbank zahlen Sie beispielsweise 105,50 Euro (dafür fällt keine MwSt. an). Darüber hinaus kostet die Aktivierung Ihrer Mehrwertsteuernummer je nach Unternehmensschalter zwischen 66,55 und 77,50 Euro (inkl. MwSt.). Mit dem KBC-Boostpack können Sie dies zu einem ermäßigten Tarif erledigen lassen.
Wenn Sie eine Gesellschaft haben
Denken Sie an die Gründung einer Gesellschaft? Dann fallen, wie bei einem Einzelunternehmen, die Kosten für die Registrierung und Aktivierung Ihres Unternehmens an. Mit dem KBC-Boostpack können Sie das auch in diesem Fall zu einem ermäßigten Tarif erledigen lassen. Darüber hinaus müssen Sie bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung einen Finanzplan vorlegen. Den können Sie selbst erstellen oder von einem Accountant erstellen lassen. Je nach Komplexität sind dies zusätzliche Kosten, die schnell 1 000 bis 1 500 Euro erreichen können.
Wenn Sie ein Einzelunternehmen haben
Als Selbstständiger mit einem Einzelunternehmen zahlen Sie in Form der Einkommensteuer eine jährliche Steuer auf Ihr steuerpflichtiges Bruttoeinkommen. Das ist Ihr gesamter Jahresumsatz abzüglich aller Geschäftsausgaben für das betreffende Geschäftsjahr, z. B. für die Miete Ihres Firmenwagens oder Ihres Firmengeländes oder für den Kauf von Arbeitsgeräten.
Abhängig von der Höhe Ihres steuerpflichtigen Bruttoeinkommens zahlen Sie einen bestimmten Prozentsatz an Steuern: von Ihrem steuerpflichtigen Bruttoeinkommen
- Bis zu 15 820 Euro: 25%
- Von 15 820 Euro bis 27 920 Euro: 40%
- Von 27 920 Euro bis 48 320 Euro: 45%
- Ab 48 320 Euro: 50%
Ihr Einkommen wird in Tranchen nach diesen Sätzen besteuert*, d. h. Sie zahlen 25% Steuern auf die erste Tranche von 15 820 Euro und dann schrittweise mehr Steuern entsprechend der Höhe Ihres Einkommens. Beachten Sie, dass je nach Ihrer familiären Situation ein Teil Ihres Einkommens von der Steuer befreit ist. Dies wird in diesem Beispiel nicht berücksichtigt. Neben der föderalen Einkommenssteuer müssen Sie auch Gemeindezuschlagsteuern einkalkulieren. Diese variieren je nach Gemeinde zwischen 7% und 9% und werden auf der Grundlage der von Ihnen zu zahlenden föderalen Steuern berechnet.
*Im Beispiel sind das die Tranchen für das Einkommensjahr 2024 / Steuerjahr 2025. Diese Tranchen können von der Regierung in Zukunft wieder geändert werden.
Wenn Sie eine Gesellschaft haben
Als Selbstständiger mit einer Gesellschaft zahlen Sie Steuern auf den Unternehmensgewinn. Dies ist der gesamte Jahresumsatz abzüglich aller Unkosten der Gesellschaft. Auf Unternehmensgewinne zahlen Sie (oder besser gesagt, die Gesellschaft) eine Gesellschaftssteuer von 25%. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gilt unter bestimmten Voraussetzungen ein ermäßigter Satz von 20% auf die ersten 100 000 Euro Gewinn.
Ihr Einkommen ist Teil der Kostenstruktur der Gesellschaft. Die Gesellschaft zahlt hierauf Lohnsteuer.
Beispiel
Angenommen, Ihrer Gesellschaft verbleiben nach Abzug aller Unkosten 50 000 Euro Gewinn. Darauf zahlen Sie 10 000 Euro (20%) Gesellschaftssteuer. Die restlichen 40 000 Euro können Sie als Gewinn der Gesellschaft behalten oder als Dividende ausschütten.
Was sind Sozialabgaben?
Als Selbstständiger zahlen Sie wie alle anderen auch Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung auf Ihr Einkommen. Damit bauen Sie soziale Ansprüche wie Ihre Rente auf und sichern sich gegen Risiken wie Krankheit ab.
Wie viel zahlen Sie dafür?
Im Jahr 2024 zahlen Sie maximal 20,5% Ihres steuerpflichtigen Nettoeinkommens* pro Jahr an Sozialabgaben. Sie zahlen diesen Betrag in der Regel in vierteljährlichen Raten, also viermal pro Jahr.
Wie funktioniert das für Existenzgründer?
Existenzgründer zahlen in den ersten zwei Jahren einen vorläufigen Mindestbeitrag von 890,51 Euro pro Quartal, da ihr tatsächliches Einkommen noch nicht bekannt ist. Danach wird dies neu berechnet.
Unter bestimmten Bedingungen können Sie als Existenzgründer jedoch von einer Ermäßigung profitieren, bei der Sie für die ersten vier Quartale 446,25 Euro statt 864,15 Euro zahlen. Dies verschafft Ihnen in der Anfangsphase einen zusätzlichen finanziellen Spielraum.
Sozialabgaben bei Einzelunternehmen
Bei einem Einzelunternehmen werden Ihre Unternehmensgewinne in vollem Umfang als Ihr steuerpflichtiges Bruttoeinkommen betrachtet. Nach Steuern spricht man vom steuerpflichtigen Nettoeinkommen. Auf diesen Betrag werden Ihre Sozialabgaben (maximal 20,5%) berechnet. So können die Sozialabgaben bei hohen Unternehmensgewinnen erheblich steigen.
Sozialabgaben bei Gesellschaften
Streng genommen sind die Sozialabgaben nicht Sache der Gesellschaft. Genau wie der Geschäftsführer eines Einzelunternehmens zahlen Sie als Verwalter einer Gesellschaft Sozialabgaben auf Ihr Gehalt. Aber wie hoch dieses Gehalt ist, entscheiden Sie selbst, sodass Sie auch einen gewissen Einfluss auf Ihre Sozialabgaben haben. Mit einer Gesellschaftsform können Sie beschließen, sich zu Beginn einen Mindestlohn zu zahlen, auf den Sie die Mindestbeiträge entrichten. Auf diese Weise können Sie sich nach und nach einen finanziellen Spielraum schaffen, um weiter zu investieren und Ihr Unternehmen auszubauen.
Als Selbstständiger sind Sie für alle Materialien und Einrichtungen verantwortlich, die Sie zur ordnungsgemäßen Ausübung Ihres Berufs benötigen. Sie können diese Kosten ganz oder teilweise abschreiben. Das heißt, Sie können sie von Ihrem Jahresumsatz abziehen, sodass der errechnete Jahresgewinn niedriger wird und Sie daher weniger Steuern zahlen müssen.
- Kleinere oder wiederkehrende Werbungskosten (wie z. B. die Miete eines Gebäudes) werden in einem Geschäftsjahr abgeschrieben und somit vollständig vom Umsatz dieses Jahres abgezogen.
- Größere oder seltener anfallende Werbungskosten (wie die Anschaffung eines eigenen Baggers oder eines Laptops) werden über mehrere Jahre abgeschrieben. Dabei wird in jedem Geschäftsjahr ein Teil des Kaufbetrags vom Jahresumsatz abgezogen. Hier bestimmen in der Regel die Nutzungsdauer und die Art der Investition den Abschreibungszeitraum.
Wenn Sie als Selbstständiger ein Produkt oder eine Dienstleistung verkaufen, sind Sie verpflichtet, darauf Mehrwertsteuer zu berechnen. Das sind 21%, 12% oder 6%, je nachdem, welche Dienstleistung oder welches Produkt Sie anbieten.
Streng genommen stellt der Mehrwertsteuerzuschlag keine echten Kosten für Ihr Unternehmen dar. Es handelt sich um eine Steuer, die Sie als Unternehmer auf die Rechnung an Ihren Kunden erheben und vierteljährlich an den Staat abführen müssen. Sie fungieren eher als Durchreiche und das hat auch Vorteile: Sie können den MwSt.-Zuschlag, den Sie selbst in diesem Quartal auf Ihre Geschäftsausgaben gezahlt haben, ganz oder teilweise vom fälligen Mehrwertsteuerbetrag abziehen.
Kurz zusammengefasst
Das Unternehmertum mag auf den ersten Blick wie ein komplexes Kostenpuzzle erscheinen, aber mit einigen Ratschlägen sind Sie bald auf dem richtigen Weg. Am wichtigsten ist, dass Sie zu Beginn richtig einschätzen können, welches Einkommen Sie sich selbst gewähren können, damit Sie kein Geld ausgeben, das Sie später brauchen werden. Denn wenn Sie selbstständig sind, kommt mehr Geld in den Betrieb herein, als Ihnen tatsächlich zusteht. Als Arbeitnehmer werden alle Kosten für Sie von Ihrem Arbeitgeber im Voraus abgezogen. Als Selbstständiger stehen Sie nun auf der anderen Seite. Viel Erfolg!