Verständliche Beratung
Für 350 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer erhalten Sie Steuerberatung in klarer Sprache, mit der Sie sofort loslegen können.
Steueroptimierung
Dank unseres großen Fachwissens sind Sie gegen steuerrechtliche Fallstricke gefeit, damit Sie kein Geld verlieren.
Auf Ihre Situation zugeschnitten
Unsere Experten lassen sich Ihre Pläne genau erklären und bieten Ihnen eine Beratung, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist.
Wollen Sie als Geschäftsführer oder Verwaltungsratsmitglied Ihrer Gesellschaft Geld entnehmen? Wenn Sie an der Spitze einer GmbH oder Genossenschaft stehen, dann ist Ihr Privatvermögen im Prinzip gegen die Gläubigermasse geschützt. Das bedeutet auch, dass Sie mit dem Vermögen der Gesellschaft nicht machen können, was Sie wollen.
Natürlich möchten Sie gern die Früchte Ihrer Anstrengungen ernten, indem Sie sich selbst ein Einkommen gönnen. Denn auch privat wollen Sie vorankommen.
Für Ihre erbrachten Leistungen kann die Gesellschaft Ihnen ein Gehalt zahlen. Außerdem kann die Gesellschafterversammlung beschließen, eine Dividende auszuzahlen. Je nach Fall wird das schnell zu 50 bis 60% besteuert.
Wenn Sie aber klug vorgehen, können Sie die Steuerlast mit einer Reihe von Kombinationen drastisch verringern. Unsere KMU-Berater können Sie darin betreuen.
Wie Ihrer Gesellschaft steueroptimiert Geld entnehmen?
1. Ein Gehalt
Ihre Gesellschaft kann beschließen, Ihnen ein Gehalt für Ihre Leistungen als Geschäftsführer zu zahlen. Der Nachteil ist, dass Sie darauf schnell eine Einkommenssteuer von 25% bis 50% zahlen, zuzüglich Gemeindezuschlagsteuer. Außerdem müssen Sie auch noch die Sozialbeiträge berücksichtigen.
2. Eine Dividende auszahlen
Wenn Ihre Gesellschaft Gewinne erwirtschaftet hat, kann die Gesellschafterversammlung eine Dividende auszahlen. Das ist ein Teil des Gewinns, auf den Sie 30% Quellensteuer zahlen. Wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, kommen Sie jedoch für einen ermäßigten Steuersatz von 15% in Betracht.
3. Eine Liquidationsreserve
Eine Liquidationsreserve ist eine Reserve, die kleine Gesellschaften mit dem Gewinn (zum Teil) anlegen können. Darauf gilt eine separate Körperschaftssteuer von 10%. Nach fünf Jahren kann eine Gesellschaft die Reserve mit 5% Quellensteuer ausschütten. Wenn Sie nach der Auflösung der Gesellschaft ausgeschüttet wird, gibt es nicht einmal einen Steuerzuschlag.
4. Ein Kontokorrent
Mit einem Kontokorrent können Sie Ihrer Gesellschaft Geld leihen, auf das Sie Zinsen erhalten. Auf diese Zinsen fällt eine Quellensteuer von 30% an.
5. Eine zusätzliche Altersversorgung
Mit einer individuellen Pensionszusage (IPZ) bauen Sie über Ihre Gesellschaft ein zusätzliches Altersvorsorgekapital auf. Langfristig kann dieser Betrag steuerfreundlich Ihrem Privatvermögen zufließen.
Jede Methode hat ihre Vor- und Nachteile. Viel hängt von Ihrer persönlichen Situation, dem Zustand Ihrer Gesellschaft und Ihren kurz- und langfristigen Plänen ab. Meistens ist es angebracht, verschiedene Methoden miteinander zu kombinieren.
Wenn Sie alles selbst recherchieren müssen, wird Sie das eine Menge Zeit kosten. Außerdem ist die Steuergesetzgebung komplex und ändert sich schnell. Deshalb können Sie auf unsere Experten zählen, die Sie darin betreuen.
Umgehen Sie (steuer-) rechtliche Fallstricke
Geld aus Ihrer Gesellschaft in Ihr Privatvermögen zu transferieren, ist eine komplexe Angelegenheit, bei der viel auf dem Spiel steht. Wenn Sie es falsch anpacken, besteht die Gefahr, dass Ihnen Steuervorteile entgehen und Sie also Geld verlieren.
- Zahlen Sie sich selbst ein Gehalt? Dann bleibt Ihnen nach Abzug von Steuern und Sozialbeiträgen häufig nur die Hälfte. Wenn Ihnen die Gesellschaft andererseits zu wenig Gehalt zahlt, ist das für sie in bestimmten Fällen steuerlich ungünstig.
- Zahlt die Gesellschaft Ihnen eine Dividende? Dann wird das zu 30% besteuert. Aber unter bestimmten Bedingungen kommen Sie für günstigere Steuersätze in Betracht.
Deshalb ist es angebracht, einen Fachmann heranzuziehen, der die Steuergesetzgebung auf Ihre persönliche Situation anwenden kann. Denn was für die eine Gesellschaft gut ist, ist das nicht unbedingt für die andere.
Nutzen Sie unabhängige Beratung, die sich rechnet
Wollen Sie Steuerberatung in verständlicher Sprache, deren Früchte Sie auch langfristig noch ernten werden? Reden Sie dann einmal mit unseren KMU-Beratern.
Ihren Buchhalter zu fragen, kann schon ein erster Schritt in die richtige Richtung sein. Darüber hinaus können Ihnen unsere Experten mit ihrem steuerrechtlichen Sachverstand noch eine zusätzliche Hilfe sein. Durch ihr umfassendes Wissen können sie Sie perfekt darin betreuen, Ihrer Gesellschaft steuerfreundlich Ihr Vermögen zu entnehmen.
Während eines Gesprächs hören sie Ihnen bei der Erläuterung Ihrer beruflichen und persönlichen Pläne aufmerksam zu. Auf diese Informationen stützen sie sich, wenn sie als Fachleute konkret dazu Stellung nehmen, welche steuerliche Herangehensweise in Ihrer Situation die beste ist.
Ein Gespräch kostet 350 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (meistens in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig). Dafür erhalten Sie objektive und unabhängige Beratung, anhand der Sie eine wohlüberlegte Wahl treffen können. Außerdem erhalten Sie nachher noch Dokumentation über die Themen mit, die in dem Gespräch erörtert worden sind.
Bringen Sie ruhig Ihren Buchhalter mit. Gemeinsam streben wir die beste Lösung für Ihr Vermögen an.
Mehr als 1.000 zufriedene Unternehmer taten es vor Ihnen
Der KMU-Berater bietet professionelle Beratung und Unterstützung, zugeschnitten auf Ihre Situation. So haben Sie alle Trümpfe in der Hand, um Ihr geschäftliches Vermögen steueroptimiert auf Ihr Privatvermögen zu übertragen.
Noch nicht Kunde bei uns? Kein Problem. Jeder kann von unserem Sachverstand profitieren. Außerdem sind wir regional stark verankert, sodass Sie uns leicht erreichen können.