Warum brauchen Sie als Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung?
Im Berufsleben als Arzt können Sie leider mit Patienten konfrontiert werden, die von Ihnen Schadensersatz verlangen. Stellen Sie sich vor, dass ein Patient auf dem frisch gereinigten Boden Ihres Wartezimmers ausgleitet. Oder dass Sie eine Kompresse im Körper Ihres Patienten vergessen. Dank der Haftpflichtversicherung wird der Patient eine korrekte Entschädigung bekommen. Selbst dann, wenn nach einer Behandlung Komplikationen auftreten, die nicht die Folge eines ärtztlichen Kunstfehlers oder einer Nachlässigkeit sind, genießen Sie Rechtsschutz.
Wer ist versichert?
Jeder Arzt oder jedes Heilhilfspersonal mit eigener, selbstständiger Praxis kann eine Police Medizinische Berufe und Heilhilfsberufe abschließen. So schützen Sie sich selbst, Ihren Vertreter oder jeden, der bei Ihnen arbeitet, gegen Haftungsfälle.
Was ist in der Police Medizinische Berufe und Heilhilfsberufe versichert?
- Schaden, den eine andere Person durch einen Fehler Ihrerseits erleidet.
- Rechtsberatung und Rechtsschutz, wenn Sie Schaden erleiden oder strafrechtlich verfolgt werden.
- Rechtsschutz für alle Rechtsstreitigkeiten, in die Sie in Ihrem Berufsleben als Mediziner oder heilhilfsberufliche Fachkraft verwickelt werden können, ausgenommen die genannten Ausschlüsse. Auch, wenn Sie Personal beschäftigen und Sie als Arbeitgeber mit einer Rechtsstreitigkeit konfrontiert werden.
Begehen Sie als Mediziner oder heilhilfsberufliche Fachkraft einen Fehler, kann das großen Einfluss auf Ihren Patienten haben. Diese Versicherung deckt Ihre medizinische Berufshaftpflicht.
Was ist unter anderem versichert?
- Ihre medizinische Berufshaftpflicht infolge von professionellen Fehlern oder Fahrlässigkeit.
- Die allgemeine außervertragliche Zivilhaftpflicht, die Sie aufgrund der Ausübung Ihres Berufs tragen.
Was ist unter anderem nicht versichert?
- Schaden, der vorsätzlich verursacht wird
- Schaden durch grobe Fahrlässigkeit, wie Trunkenheit, Vandalismus usw.
- Absichtliche Durchführung unnötiger Eingriffe oder Behandlungen
- Streitfälle bzgl. Honoraren, Unkosten usw.
Es handelt sich um Rechtsberatung und Rechtsschutz, wenn Sie Schaden erleiden oder strafrechtlich verfolgt werden. Sie können sich in den nachstehend aufgeführten Fällen an die Versicherung wenden.
Was ist unter anderem versichert?
- Wenn Sie selbst Schaden erlitten haben, fordern wir Ersatz dafür von der Person, die dafür zivilrechtlich haftet.
- Verteidigung, wenn Sie eines fahrlässigen Vergehens während der Ausübung Ihres Berufs verdächtigt werden. Wir unterstützen Sie während Gerichtsverfahren, strafrechtlicher Verteidigung oder bei einem disziplinarrechtlichen Verstoß.
- Wenn Sie selbst Schaden verursachen, verteidigen wir Sie auch, wenn das Opfer als Nebenkläger auftritt.
Was ist unter anderem nicht versichert?
- Streitfälle zwischen Versicherten untereinander
- Streitfälle bei Besitz, Halten oder Führen von Kraftfahrzeugen und Anhängern, Luftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen und Segelbooten
- Streitfälle über Immobilien oder Teile davon, die Sie nicht für Ihre Praxis nutzen
Genießen Sie lieber einen breiteren Versicherungsschutz, dann ist diese Versicherung das Richtige für Sie. Sie nehmen diese Versicherung für alle Rechtsstreitigkeiten in Anspruch, mit denen Sie in Ihrem Berufsleben als Mediziner oder heilhilfsberufliche Fachkraft konfrontiert werden können, ausgenommen die genannten Ausschlüsse. Auch, wenn Sie Personal beschäftigen und als Arbeitgeber mit einer Rechtsstreitigkeit konfrontiert werden, verteidigen wir Ihre Interessen.
Was ist unter anderem versichert?
Rechtsschutz für alle Rechtsstreitigkeiten, außer, wenn sie ausgeschlossen werden, mit dazu noch extra Deckungen wie:
- Rechtsschutz bei steuerlichen Streitfällen, wenn Sie beim zuständigen Gericht gegen den auf Ihren Namen ausgestellten Bescheid Einspruch erheben können
- Bei Vergehen und disziplinarrechtlichen Verstößen: wenn Vorsatz ausgeschlossen wurde, erstatten wir Ihnen die Honorare und Kosten, die in dieser Rechtsschutzversicherung gedeckt sind.
Was ist unter anderem nicht versichert?
- Streitfälle zwischen Versicherten untereinander
- Streitfälle über Immobilien oder Teile davon, die Sie nicht für Ihre Praxis nutzen
- Streitfälle, die mit Besitz, Halten oder Führen von Kraftfahrzeugen und Anhängern, Luftfahrzeugen, Schienenfahrzeugen und Segelbooten zu tun haben
Was Sie noch wissen sollten
- Die KBC-Police Medizinische Berufe und Heilhilfsberufe kann eine oder mehrere der folgenden Deckungen enthalten:
- Berufshaftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Rechtsschutzversicherung Medi +
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
Die Versicherung gilt für ein Jahr. Sie wird stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt wird.
Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen.- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Beschwerden. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94, Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûsplantsoen 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as.
- Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.