Arbeitsunfallversicherung

Schützen Sie Ihre Mitarbeiter mit der Arbeitsunfallversicherung der KBC

  • Versichern Sie Ihre Mitarbeiter bei der Arbeit, unterwegs und bei der Heimarbeit
  • Vier Zusatzdeckungen zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen
  • Personalisieren Sie Ihre Police mit Optionen wie höheren Löhnen
  • Vermeiden Sie Kosten, Bußgelder und andere Strafen
     
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Warum brauchen Sie eine Arbeitsunfallversicherung?

Ein Unfall bei der Arbeit? Das ist schnell passiert. Als Unternehmer mit Personal sind Sie daher gesetzlich verpflichtet, eine Arbeitsunfallversicherung abzuschließen.

Und mit der KBC-Betriebspolice Personalversicherungen erhalten Sie mehr als das, was laut Gesetz erforderlich ist. In Ihrer Police sind vier Zusatzdeckungen enthalten, die Ihren Mitarbeitern mehr Schutz bieten. Ohne eine zusätzliche Prämie für Sie.

Sie können auch weitere Optionen hinzufügen, wie die Deckung Überschusslöhne (Exzedentlöhne). Damit versichern Sie den vollen Lohn Ihres Mitarbeiters, auch wenn er die Lohnobergrenze überschreitet (2022: 48 084,06 Euro).

Was ist eine Arbeitsunfallversicherung?

Eine Arbeitsunfallversicherung ist eine Pflichtversicherung, die Sie als Arbeitgeber für jede Person, mit der Sie einen Arbeitsvertrag haben, abschließen müssen. Auch dann, wenn dieser nur für einen Tag gilt. So sind Ihre Arbeitnehmer gut abgesichert, wenn sie einen Arbeitsunfall erleiden.

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Sie schließen keine Arbeitsunfallversicherung ab? Dann kann dies schwerwiegende Folgen haben. Sie können mit einer Geld- oder sogar einer Freiheitsstrafe belegt werden. Außerdem müssen Sie selbst für die (Heil-) Kosten aufkommen, wenn einer Ihrer Mitarbeiter verunglückt.

Was ist in der gesetzlichen Arbeitsunfallversicherung enthalten?

Bei einer Arbeitsunfallversicherung gelten einige gesetzlich vorgeschriebene Deckungen.

Was versichert ist

  • Eine Entschädigung, wenn Ihr Mitarbeiter zeitweilig oder dauerhaft arbeitsunfähig ist
  • Eine Entschädigung, wenn Hilfe von Dritten bei schweren Dauerschäden erforderlich ist
  • Eine Entschädigung bei Tod Ihres Mitarbeiters: Bestattungskosten, lebenslange Rente für den Ehepartner, Rente für die Kinder, solange sie Anspruch auf Kindergeld haben
  • Kosten für die Heilbehandlung nach einem Arbeitsunfall

Was nicht versichert ist

  • Sachschaden, wie z.B. beschädigte Kleidung
  • Jeder durch den Unfall verursachte immaterielle Schaden

Gut zu wissen: Die Entschädigungen werden aufgrund von Lohnhöchstgrenzen berechnet (2022: 48 084,06 Euro). Verdienen Ihre Mitarbeiter mehr? Dann nehmen Sie am besten, die Zusatzdeckung Überschusslöhne (Exzedentlöhne).

Warum sollten Sie sich für die Arbeitsunfallversicherung der KBC entscheiden?

Mit der Arbeitsunfallversicherung der KBC erhalten Ihre Mitarbeiter vier Zusatzdeckungen ohne zusätzliche Prämie über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. So sind Ihre Mitarbeiter zusätzlich versichert, wenn ein Unfall kein Arbeitsunfall innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungen ist.

Die vier Zusatzdeckungen gelten für nachstehende Situationen:

  1. Heimarbeit: versichert bei einem Unfall während der Heimarbeit, z.B. wenn Sie in der Treppe stürzen.
  2. Veranstaltungen: solange sie vom Arbeitgeber mitorganisiert werden.
  3. Dienstreisen: im Ausland und ab einer Übernachtung auch im Inland.
  4. Todesfall: Stirbt Ihr Mitarbeiter durch einen Arbeitsunfall? Dann zahlen wir die Entschädigung auch an den gesetzlich oder faktisch zusammenwohnenden Partner.
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Welche Optionen können Sie zu Ihrer Pflichtversicherung hinzufügen?

Gute Mitarbeiter sind nicht leicht zu finden und der Kampf um Talente wird immer heftiger. Darum sollten Sie Ihren Mitarbeitern genügend Gründe liefern, sich jeden Tag für Ihr Unternehmen zu entscheiden. So können Sie die gesetzliche Arbeitsunfallversicherung um fünf interessante Optionen ergänzen.

OPTION 1: Schützen Sie Ihre Mitarbeiter, die höhere Löhne beziehen.

Die Entschädigungen aus dem Arbeitsunfallgesetz beruhen auf der gesetzlichen Lohnhöchstgrenze. Für Arbeitsunfälle sind das 48 084,06 Euro im Jahr 2022.

Verdienen Ihre Mitarbeiter mehr? Dann können Sie diesen Betrag mit der Zusatzdeckung Exzedentlöhne oder Überschusslöhne mitversichern. Die Entschädigungsgrenze bleibt bestehen, ist aber 11-mal höher (48 084,06 Euro x 11) als ohne diese Deckung.

Was versichert ist
Wir versichern den Teil über der Lohnhöchstgrenze in gleicher Weise wie die gesetzliche Entschädigung.

Was nicht versichert ist

  • Immaterieller Schaden und Sachschaden
  • Selbstmord und die Folgen eines Selbstmordversuchs
  • Unfälle durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, wie Trunkenheit

Ihr Vorteil?
Sie haben ein zusätzliches Argument, um hochqualifizierte Mitarbeiter an Ihren Betrieb zu binden.

OPTION 2: Rückerstattung der Lohnkosten nach einem Arbeitsunfall

Wird Ihr Mitarbeiter Opfer eines Arbeitsunfalls? Dann sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, den Lohn im ersten Monat der Arbeitsunfähigkeit zu zahlen. Sie erhalten nur einen Teil dieser Kosten von Ihrer Arbeitsunfallversicherung erstattet.

Möchten Sie diesen garantierten Lohn vollständig erstattet bekommen? Das geht! Mit der Versicherung Rückerstattung der Lohnkosten nach einem Arbeitsunfall erhalten Sie in diesem ersten Monat auch eine Entschädigung für den Teil des garantierten Lohns, den Sie selbst zahlen müssen.

Was ist versichert?

  • Die Differenz zwischen dem Bruttogehalt, das Sie als Arbeitgeber Ihrem Mitarbeiter im ersten Monat zahlen müssen, und der Entschädigung, die Sie als Arbeitgeber von der Arbeitsunfallversicherung erhalten
  • Die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialsicherheit, die Sie als Arbeitgeber für den Versicherungszeitraum mit garantiertem Lohn zahlen

OPTION 3: Personenbeistand bei Dienstreisen

Erkrankt Ihr Mitarbeiter oder hat er während einer Dienstreise einen Unfall? Dann sorgen Sie mit der Zusatzdeckung Versicherung Personenbeistand bei Dienstreisen für Extraschutz. Sowohl für Dienstreisen im Ausland als auch im Inland.

Was versichert ist

   Beistand in Belgien

  • Rücktransport eines Kranken oder Verletzten
  • Such- und Rettungskosten

    Beistand im Ausland

  • Heilkosten sowie Such- und Rettungskosten
  • Rückführung aus gesundheitlichen Gründen
  • Transport des Gepäcks
  • Die Reise- und Aufenthaltskosten eines Familienmitglieds im Falle eines Krankenhausaufenthaltes
  • Die vorzeitige Rückreise nach Hause in bestimmten Krisensituationen zu Hause
  • Dringende Hilfe wie Medikamente, eine Brille oder ein Koffer mit Kleidung

Was nicht versichert ist

  • Dienstreisen, die bereits vor Abschluss dieser Versicherung angetreten wurden
  • Beistand, der zum Zeitpunkt des Ereignisses selbst nicht angefordert wurde
  • Beistand, der nicht von uns oder mit unserer Zustimmung geleistet wird

Gut zu wissen

  • Eine Dienstreise darf höchstens 3 aufeinanderfolgende Nächte umfassen
  • Diese Versicherung gilt nur innerhalb Belgiens (mindestens 1 Übernachtung) oder innerhalb des geografischen Europas

Die vollständige Liste der Entschädigungsgrenzen finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.

OPTION 4: Zusatzversicherung für Heilkosten und Bestattungen

Was versichert ist

  • Heilkosten, die nach dem Arbeitsunfallgesetz nicht erstattet werden, bis zu 5 000 Euro
  • Zusätzliche Bestattungskosten bis zu 5 000 Euro

Was nicht versichert ist

  • Unfälle im Privatleben Ihres Mitarbeiters während einer Abwesenheit, für die der Versicherungsnehmer keinen Lohn zahlt (Ausnahme bei Abwesenheit aufgrund von Krankheit, Unfall oder Mutterschaftsurlaub)
  • Unfälle durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

OPTION 5: Unfälle im Privatleben Ihres Mitarbeiters

Die Zusatzdeckung Unfallversicherung Privatleben aufgrund des Arbeitsunfallgesetzes schützt Ihre Mitarbeiter auch bei Unfällen außerhalb der Arbeit.

Was versichert ist

  • Entschädigungen bei zeitweiliger oder dauerhafter Invalidität
  • Bei Todesfall: Bestattungskosten und eine Entschädigung für die Hinterbliebenen
  • Heilkosten nach einem Unfall

Was nicht versichert ist

  • Unfälle im Privatleben Ihres Mitarbeiters während einer Abwesenheit, für die der Versicherungsnehmer keinen Lohn zahlt (Ausnahme bei Abwesenheit aufgrund von Krankheit, Unfall oder Mutterschaftsurlaub).
  • Unfälle, auf die das Arbeitsunfallgesetz anwendbar ist.

Gut zu wissen

  • Die Leistungen der Krankenkasse werden von dem ausgezahlten Betrag abgezogen.
  • Bei zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit wird für den Tag des Unfalls und die folgenden 30 Tage keine Entschädigung gezahlt
  • Für die Heilkosten gilt eine Franchise von 50 Euro.
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Arbeiten Sie mit Praktikanten oder Helfern ohne Arbeitsvertrag?

Arbeiten Personen im Rahmen einer Ausbildung bezahlt oder unbezahlt in Ihrem Unternehmen? Dann müssen Sie für diese so genannten „kleinen Statuten“ eine Arbeitsunfallversicherung abschließen.

Zum Beispiel:

  • Individuelle Berufsausbildung (IBA)
  • Betriebsinterne Ausbildung (BIA)
  • Lehrlinge
  • Schulpraktikanten

Mit der gesetzlichen Arbeitsunfallversicherung sind Sie nicht versichert, wenn Sie selbst einen Unfall haben, oder bei Unfällen von Personen, mit denen Sie keinen Arbeitsvertrag haben.

Zum Beispiel: 

  • Ihr Sohn oder Ihre Tochter, die Ihnen kurz aushilft
  • Kunden im Wartezimmer
  • Bewerber
  • Kinder in Ihrer Kinderkrippe
  • Ihr Nachbar, der Ihnen in Stoßzeiten hilft

Deshalb bietet die KBC KBCauch Unfallversicherungen für Sie, Dritte und unbezahlte Helfer an.

Darüber hinaus können Sie als Arbeitgeber auch eine Versicherung Garantiertes Einkommen abschließen. Diese schützt Sie auch bei Arbeitsunfällen.

 

Lassen Sie sich von Ihrem KBC-Versicherungsagenten beraten

Benötigen Sie Hilfe, um die richtige Versicherung für Ihre Situation zu finden? Ihr KBC-Versicherungsagent hilft Ihnen gern.

Ist einer Ihrer Mitarbeiter Opfer eines Arbeitsunfalls geworden?

Hier finden Sie weitere Informationen darüber, wie Sie einen Arbeits(weg)unfall melden können.

Wissenswertes

  • Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
  • Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein oder drei Jahre. Die Police wird am Fälligkeitstag jeweils stillschweigend für nachfolgende Perioden derselben Dauer wie die ursprünglich vereinbarte Periode verlängert, es sei denn, sie wird spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt.
  • Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Beschwerden. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94(gebührenfrei) oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, so können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as. Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten.
  • Für ein Angebot zur gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsunfallversicherung in der KBC-Betriebspolice Personalversicherungen wenden Sie sich bitte an Ihren KBC-Versicherungsvermittler.

Die KBC-Betriebspolice Personalversicherungen ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien. MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB. Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien. Ein Unternehmen des KBC Gruppe.

Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen

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