Warum eine Unfallversicherung für Ihre Familie abschließen?
Kommt es schon mal vor, dass Sie eines Ihrer Kinder fragen, Ihnen kurz im Betrieb zu helfen? Oder schicken Sie Ihren Sohn oder Ihre Tochter auch mal zur Post, um Geschäftsbriefe zu versenden? Oder sollen sie eine Bestellung abliefern? Das ist kein Problem. Sie müssen nur daran denken, dass sie dabei auch einen Unfall haben könnten. Was, wenn Sie Ihren Sohn eine Flasche Wasser aus dem Keller Ihres Geschäfts holen lassen und er dabei die Kellertreppe hinab fällt ... Geschah dieser Unfall dann in seinem Privatleben oder während er im Geschäft geholfen hat? Um auf Nummer sicher zu gehen, versichern Sie Ihre Familienangehörigen am besten für beide Situationen. Und das tun Sie mit der Unfallversicherung für Familienangehörige. Mit dieser Versicherung sind sie jederzeit versichert, sowohl in ihrem Privatleben als auch bei Ihnen im Geschäft oder Betrieb.
Wer ist versichert?
Mit einer Unfallversicherung für Familienangehörige können Sie alle Ihre Familienangehörigen versichern. Sowohl Unfälle beim Aushelfen im Betrieb oder Geschäft als auch in ihrem Privatleben sind versichert. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich.
Wichtig! Jede Person, die namentlich als Versicherter angeführt ist, bleibt bis zum Alter von 75 Jahren versichert.
Was deckt die Unfallversicherung für Familienangehörige?
Diese Versicherung deckt die häufigsten Unfälle im Privatleben Ihrer Familienangehörigen:
- Unfälle zu Hause
- Unfälle beim Sport
- Schulunfälle Ihrer Kinder
- Verkehrsunfälle
- Unfälle auf Reisen
Außerdem deckt diese Versicherung auch die Unfälle, die Ihre Familienmitglieder erleiden, wenn sie unbezahlt im Betrieb mithelfen.
Bestimmte gefährliche Sportarten (z. B. Tiefseetauchen, Fallschirmspringen) und das Fahren eines Motorrads von 50 cm³ oder mehr können mit einer Zusatzprämie versichert werden.
Deckung für folgende Kosten und Entschädigungen:
- die Kosten für die Heilbehandlung und gleichartige Kosten:
- eine Entschädigung bei Dauerinvalidität: Sogar wenn Ihr Familienangehöriger bestimmte Arbeiten wieder ausführen kann, ist es möglich, dass er lebenslang bleibende Schäden davonträgt. Dafür erhält der Betroffene eine Entschädigung.
- eine zusätzliche Entschädigung bei schweren Dauerschäden: Bei schweren Dauerschäden kann lange Zeit die Hilfe von anderen nötig sein oder müssen Haus und Auto vielleicht umgerüstet werden (Aufzug, breitere Türen, spezieller Sitz). Der Versicherte erhält dafür eine zusätzliche finanzielle Leistung.
- eine Entschädigung für die Angehörigen im Todesfall und die Erstattung der Bestattungskosten bis zu einem Betrag von 5000 Euro.
Was ist unter anderem nicht versichert?
Die Versicherung hat einige wichtige Ausschlüsse. Die wichtigsten sind:
Wir versichern keine Unfälle, die sich ereignen, wenn Ihre Familienangehörigen einer bezahlten Arbeit in Ihrem Geschäft oder Betrieb nachgehen. Dazu müssen Sie die gesetzliche Arbeitsunfallversicherung abschließen. |
gewinnbringende Sportausübung und dazu nötige Trainings |
eine Reihe von Sportarten, die im Rahmen von Wettkämpfen ausgeübt werden, wie Kampfsportarten, Motorsport, Ski, Skeleton und Bobsleigh. |
Unfälle, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, wie Trunkenheit, verursacht werden |
Das sollten Sie wissen!
- Die Unfallversicherung Familienangehörige ist eine Unfallversicherung, die einen Teil der KBC-Betriebspolice Personalversicherungen darstellt
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht
- Die Versicherung gilt für ein oder drei Jahre. Die Police wird am Fälligkeitstag jeweils stillschweigend für nachfolgende Perioden derselben Dauer wie die ursprünglich vereinbarte Periode verlängert, es sei denn, sie wird spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt
- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Übereinstimmung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94 (gebührenfrei) oder 078 15 20 45 (gebührenpflichtig), Fax 016 86 30 38. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as
Sie haben dennoch jederzeit das Recht, ein Gerichtsverfahren einzuleiten
Für ein Angebot wenden Sie sich bitte an Ihren KBC-Versicherungsvermittler
KBC Versicherungen AG - Professor Roger Van Overstraetenplein 2 3000 Leuven - Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB.
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Ein Unternehmen des KBC Gruppe