Wussten Sie, dass ein Drittel aller Schadenersatzforderungen mit Wasserschaden zusammenhängen? Aber keine Sorge, Ihre Feuerversicherung hilft Ihnen:

Deckt die Versicherung ein Wasserleck?
Ihre Waschmaschine ist undicht, und das Wasser läuft beim Nachbarn rein. Ein Rohr ist geplatzt und das Wasser beschädigt Ihre Wände. Man braucht nicht viel Phantasie, um sich solche Katastrophenszenarien vorzustellen. Und oft kostet es eine Menge Geld, die Probleme zu beheben. An welche Versicherung können Sie sich dann wenden? Und welche Bedingungen müssen Sie dabei berücksichtigen?
Erste Hilfe: Die Feuerversicherung
Schaden durch Wasser, das durch die Dacheindeckung eindringt
Schaden durch Wasser aus einer Sanitäranlage oder einem anderen Haushaltsgerät
Schaden durch Probleme an einer Leitung
Schaden durch Überschwemmungen oder andere Unwetter
Es gibt jedoch einige wichtige Anmerkungen:
die Versicherung deckt nur den Folgeschaden an Ihrer Wohnung und Ihrem Hausrat, nicht aber die Ursache des Wasserschadens (also beispielsweise die Malerarbeiten, nicht aber ein Leck in Ihrem Dach)
Sie zahlen auch immer einen Teil der Kosten selbst, die sogenannte Selbstbeteiligung oder Franchise
Was deckt die Feuerversicherung nicht?
Was Ihre Feuerversicherung neben diesen allgemeinen Arten von Wasserschäden noch deckt und was nicht, hängt von der jeweiligen Versicherung ab. Am besten lesen Sie die also noch einmal durch. Natürlich ist es wichtig, alles richtig zu unterhalten, um Schäden so weit wie möglich zu vermeiden.

Wasserschaden: Feuerversicherung oder Familienpolice?
Wasserschaden durch Dritte
Wasserschaden bei Dritten
Welche Versicherung das Wasserleck deckt, hängt davon ab, wer den Schaden hat. Wie bereits erwähnt, deckt Ihre Feuerversicherung nur den Folgeschaden an Ihrer eigenen Wohnung. Wenn ein Leck in Ihrem Dach oder in einer Leitung einen Wasserschaden bei einem Dritten (z. B. Ihren Nachbarn) verursacht, müssen Sie Ihre Familienpolice oder Privathaftpflichtversicherung einschalten.

Was ist im Falle eines Wasserschadens zu tun?
Die ersten Schritte bestehen darin, dass Sie sich selbst und Ihr Haus vor weiteren Schäden schützen. Schalten Sie den Strom ab, versuchen Sie herauszufinden, woher das Wasser kommt (drehen Sie gegebenenfalls die Wasserzufuhr ab), sichern Sie Möbel und Geräte und räumen Sie alles auf, um festzustellen, wie groß der Schaden ist. Wenden Sie sich außerdem so schnell wie möglich an einen Installateur oder (falls erforderlich) an die Feuerwehr.
Für die Versicherungsakte:
Machen Sie Fotos des Schadens.
Melden Sie Ihren Schaden digital unter KBC Mobile oder KBC Touch
Erstellen Sie eine Beschreibung des Schadens. Wenn ein Dritter beteiligt ist, geben Sie die Daten an (Name, Adresse, Telefonnummer ...).
Fügen Sie alle Informationen zu Ihrer digitalen Schadensmeldung hinzu.
Erstellen Sie eine Schadensakte.
Bewahren Sie die Rechnungen für alles, was Sie kaufen, auf, um den Schadenswert zu ermitteln. Beachten Sie, dass der Versicherer auch die Alterung des Gebäudes und den beschädigten Inhalt berücksichtigt. Sie erhalten also oft nicht den vollen Betrag zurück, den Sie selbst einmal dafür bezahlt haben.
Weitere Informationen zur Familienpolice
Was ist versichert und was nicht?
Was versichert ist
- Dritten zugefügter Schaden
Wir entschädigen die Person, die Schaden erlitten hat. Auch Schaden, den Ihre Tiere anderen zufügen, ist versichert. - Durch Dritte erlittener Schaden
Wir helfen Ihnen dabei, Schadenersatz von der verantwortlichen Person zu erhalten. Kann diese Person nicht bezahlen? Dann ersetzen wir den Schaden bis zu 12 500 Euro. Bei Körperschaden wird dieser Betrag verdoppelt.
Was nicht versichert ist
- Schaden, den Sie selbst oder jemand Ihrer Familie durch eigenes Verschulden erleiden.
- Schaden, der von einem Familienangehörigen, der 18 Jahre oder älter ist, durch schweren Fehler verursacht wird.
- Schaden, der von einem Familienangehörigen, der 16 Jahre oder älter ist, vorsätzlich verursacht wird.
- Schaden verursacht durch Reitpferde oder durch Tiere, die Sie in Belgien als Privatperson nicht halten dürfen.
- Bußgelder oder Beträge aufgrund außergerichtlicher Vergleiche
- Streitfälle als Eigentümer oder Fahrer eines Kraftfahrzeugs, das der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung unterliegt.
Entschädigungen und Franchise
- Bei Körperschäden zahlen wir eine Entschädigung von bis zu 30 Millionen Euro pro Schadensfall. Sie zahlen keine Franchise.
- Sachschaden ist bis zu 10 Millionen Euro gedeckt, mit einer Franchise (Selbstbeteiligung) von 250 Euro pro Schadensfall.
Wissenswert
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- {{Kündigungsrecht}}
- Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Wenn Sie keine geeignete Lösung erzielen, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden, der für den gesamten Sektor auftritt, de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be.
- Sie haben jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Für eine Prämienberechnung der KBC-Familienpolice benutzen Sie bitte www.kbc.be, KBC Touch, KBC Mobile oder wenden Sie sich an Ihren Versicherungsexperten.
Die KBC-Familienpolice ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG – Professor Roger Van Overstraetenplein 2 – 3000 Leuven – Belgien
MwSt. BE 0403.552.563 - RJP Leuven - IBAN BE43 7300 0420 0601 - BIC KREDBEBB.
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) durch die Belgische Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns
Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen
Entdecken Sie alle Einzelheiten der KBC-Familienpolice
Weitere Informationen zur Feuerversicherung - Eigentümer
Was ist in der Wohnungsversicherung versichert und was nicht?
Was versichert ist
Sie sind versichert für jede unerwartete Beschädigung von
- der Wohnung selbst
- Terrassen, Einfahrt und Einfriedungen
- allen daran befestigten Konstruktionen
Vermieten Sie einen Teil Ihres Hauses? Oder vermieten Sie Ihre Garage? Dann ist der Mieter mitversichert.
Wollen Sie auch Ihr Gartenhaus, Ihre freistehende Garage oder das Poolhouse versichern? Nehmen Sie dann die Option freistehende Nebengebäude. Auch für Ihre individuelle Garage, die sich anderswo befindet.
Für Ihr Schwimmbad gibt es eine spezifische Versicherung.
Was nicht versichert ist
Schadensfälle, die sich ereignen durch
- Instabilität des Untergrunds
- Grundwasser oder Niederschlag, weil Ihre Keller oder Außenmauern nicht wasserfest sind
- Ausführung einer Arbeit
- Reparatur eines Konstruktionsfehlers
Ihre zivilrechtliche Haftpflicht für Schaden, der durch das Gebäude, die Gelände, angrenzende Bürgersteige oder deren Inhalt verursacht wird, ist in dieser Police nicht versichert. Diese Deckung finden Sie in Ihrer Familienpolice.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
Was ist in der Versicherung des Inhalts versichert und was nicht?
Was versichert ist
- Schaden u. a. durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Wasser, Anprall, ... an
- Ihrem Hausrat: Möbel, Kleidung, Fahrrad, Schmuck, Fernseher …
- Ihren Haustieren
- Ihren Kraftfahrzeugen und deren Anhängern
Und wir gehen noch einen Schritt weiter. Der Inhalt Ihrer Wohnung ist zudem gegen jeden möglichen Schaden versichert, vorausgesetzt, dass der Schaden für Sie unerwartet ist und mindestens 1 250 Euro beträgt. Nur wenn Sie die Option Diebstahl wählen, gilt dieser Schutz auch für Schaden durch Diebstahl und Diebstahlversuch.
Was nicht versichert ist
- Diebstahl und versuchter Diebstahl
- Verlust
- Vorsätzlicher Schaden
- Schaden an Gegenständen außer Haus durch Überschwemmung oder durch das Überströmen der öffentlichen Kanalisation
- Einzigartige Sachen wie Antiquitäten und Kunst. Zu diesem Zweck gibt es eine spezielle Versicherung für „Wertgegenstände“. Setzen Sie sich mit unserem Versicherungsexperten in Verbindung.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
Wissenswert
Die KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer kann eine oder mehrere der folgenden Versicherungen enthalten: Versicherung der Wohnung, Versicherung des Inhalts der Wohnung, Diebstahlversicherung Inhalt Wohnung, Schwimmbadversicherung, Gartenversicherung, Bodensanierungsversicherung. Dies sind Sachschadenversicherungen. Diese Versicherungen sind für Eigentümer-Bewohner von Privathäusern oder -wohnungen bestimmt, die in ihrem Haus bzw. ihrer Wohnung keine kommerzielle oder freiberufliche Tätigkeit ausüben.
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie als Verbraucher Ihre Police jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung. - Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman.as, www.ombudsman.as. Sie behalten dennoch jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Für ein Angebot der KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer sind Sie auf unserer Website oder bei Ihrem Versicherungsexperten an der richtigen Adresse.
Die KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien.
MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven, IBAN BE43 7300 0420 0601, BIC KREDBEBB.
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns.
Lesen Sie dieses Informationsdokument unbedingt, bevor Sie eine Versicherung abschließen
Entdecken Sie alle Einzelheiten der KBC-Wohnungspolice für den Eigentümer
Weitere Informationen zur Feuerversicherung - Mieter
Was ist in der Versicherung für den Mieter versichert und was nicht?
Was versichert ist
- Wohnung, Nebengebäude und Einzäunungen
- Gemietete Garage (auch wenn sie sich anderswo befindet)
- Sachen, die bleibend am Gebäude befestigt sind
Wenn Sie einen Teil des Hauses untervermieten, ist der Untermieter mitversichert.
Was nicht versichert ist
- Zusätzliche Verpflichtungen in Ihrem Mietvertrag, die die gesetzliche Haftpflicht überschreiten
- Vorsätzliche Zerstörung oder Diebstahl von Sachen durch Sie oder Ihre Familienmitglieder
- Typischer Mietschaden (z. B. Dübel in der Wand)
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
Was ist in der Versicherung des Inhalts versichert und was nicht?
Was versichert ist
- Schaden u. a. durch Feuer, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Wasser, Anprall, ... an
- Ihrem Hausrat: Möbel, Kleidung, Fahrrad, Schmuck, Fernseher …
- Ihren Haustieren
- Ihren Kraftfahrzeugen und deren Anhängern
- Auch Schaden an festen Einrichtungen oder Renovierungen, die Sie auf eigene Kosten angebracht bzw. vorgenommen haben, ist versichert
Und wir gehen noch einen Schritt weiter. Der Inhalt Ihrer Wohnung ist zudem gegen jeden möglichen Schaden versichert, vorausgesetzt, dass der Schaden für Sie unerwartet ist und mindestens 1 250 Euro beträgt. Nur wenn Sie die Option Diebstahl wählen, gilt dieser Schutz auch für Schaden durch Diebstahl und Diebstahlversuch.
Was nicht versichert ist
- Diebstahl und versuchter Diebstahl
- Verlust
- Vorsätzlicher Schaden
- Schaden an Gegenständen außer Haus durch Überschwemmung
Möchten Sie Diebstahl und Diebstahlversuch Ihres Hausrats, Ihrer Kraftfahrzeuge und deren Anhänger, Ihrer Haustiere oder Ihres Inhalts auch im Freien versichern? Nehmen Sie dann die Option Diebstahl.
Die vollständige Liste der Ausschlüsse finden Sie in den allgemeinen Bedingungen.
Wissenswert
Die KBC-Wohnungspolice für den Mieter kann eine oder mehrere der folgenden Versicherungen enthalten: Versicherung für den Mieter, Versicherung des Inhalts der Wohnung, Diebstahlversicherung Inhalt Wohnung, Bodensanierungsversicherung (Sachschadenversicherungen), Rechtsschutzversicherung Mieter (Rechtsschutzversicherung). Diese Versicherungen sind für Mieter einer Privatwohnung bestimmt. In der Wohnung wird keine kommerzielle oder freiberufliche Tätigkeit ausgeübt.
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass sie spätestens drei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag gekündigt werden.
Policen, die ab dem 1. Oktober 2024 abgeschlossen oder stillschweigend verlängert werden, können Sie bis zu zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen. Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie als Verbraucher Ihre Police jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung. - Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Ihre Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Sollten Sie zu keiner akzeptablen Lösung kommen, können Sie sich an den für den gesamten Versicherungssektor zuständigen Ombudsmann für Versicherungen wenden: de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be. Sie behalten dennoch jederzeit das Recht, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.
Für ein Angebot der KBC-Wohnungspolice für den Mieter sind Sie auf unserer Website oder bei Ihrem Versicherungsexperten an der richtigen Adresse.
Die KBC-Wohnungspolice für den Mieter ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG, Professor Roger Van Overstraetenplein 2, 3000 Leuven, Belgien.
MwSt. BE 0403.552.563, RJP Leuven, IBAN BE43 7300 0420 0601, BIC KREDBEBB.
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) von der Belgischen Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC-Konzerns.