Als Erbe müssen Sie das Erbe oder den Nachlass beim Steueramt melden. Anhand dieser Erklärung berechnet das Steueramt die Erbschaftssteuern, die Sie zahlen müssen. Um Ihnen bei der Erbfallanmeldung zu helfen, stellt Ihr Team Nachlässe Ihnen eine Übersicht der Erklärung, die die KBC beim Steueramt einreicht, zur Verfügung.
Ersparen Sie Ihren Erben zu hohe Erbschaftssteuern
Wenn Ihre Erben einen Teil Ihres Vermögens erben, werden sie nicht erfreut sein, wenn Sie davon sofort einen Teil in der Form von Erbschaftssteuern abtreten müssen. Eine Lebensversicherung in der Form einer Spar- oder Anlageversicherung kann da eine Lösung bieten. Solch eine Lebensversicherung eignet sich auf einfache Weise zur Vermögens- und Erbschaftsplanung.
Wer muss eine Erbfallanmeldung machen?
Ein Todesfall, bei dem der Verstorbene in Belgien wohnte
Folgende Personen müssen eine Erbfallanmeldung ausfüllen
- Alle Erben
- Der überlebende Ehepartner
- Die Personen, denen per Testament den gesamten Nachlass zugewendet worden ist
All diese Personen können getrennt eine Meldung einreichen, doch in der Praxis wird meistens eine gemeinsame Meldung eingereicht.
Ein Todesfall, bei dem der Verstorbene im Ausland wohnte
Als Erbe brauchen Sie nur eine Meldung auszufüllen, wenn Sie Immobilien in Belgien erben.
Wann muss ich die Erbfallanmeldung einreichen?
Wenn Sie von jemandem erben, der verstorben ist
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innerhalb von 4 Monaten nach dem Todesfall |
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innerhalb von 5 Monaten nach dem Todesfall |
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innerhalb von 6 Monaten nach dem Todesfall |
Wo und wie müssen Sie die Erbfallanmeldung einreichen?
Der Verstorbene war in den letzten fünf Jahren am längsten in der Flämischen Region eingetragen
Sie müssen die Erbfallanmeldung einreichen bei der Flämischen Steuerverwaltung - Erbschaftssteuern, Vaartstraat 16, 9300 Aalst. Sie können das Musterformular im belastingportaal Vlaanderen herunterladen.
Der Verstorbene war in den letzten fünf Jahren am längsten in der Wallonischen Region oder in der Region Brüssel-Hauptstadt eingetragen
Sie müssen die Erbfallanmeldung beim Einregistrierungsamt des letzten steuerlichen Wohnsitzes des Verstorbenen einreichen. Sie können das Musterformular unter www.myminfin.be herunterladen oder Sie erhalten es kostenlos in jedem Einregistrierungsamt. Es besteht auch ein Musterformular mit praktischem Leitfaden.
Der Verstorbene wohnte im Ausland
Die Meldung muss beim Amt des Verwaltungsgebiets, in dem die Immobilie mit dem höchsten Katastereinkommen sich befindet, eingereicht werden.
Was muss in der Erbfallanmeldung angegeben werden?
Im Musterformular für Flandern finden Sie die verschiedenen Punkte, die in der Erbfallanmeldung stehen müssen. Für die Wallonische und Brüsseler Region finden Sie diese Informationen im Musterformular mit Leitfaden. Um Ihnen das Ausfüllen zu erleichtern, übermittelt Ihr Team Nachlässe Ihnen eine Übersicht der Steuererklärung, die die KBC eingereicht hat.
Eine Übersicht der erforderlichen Angaben (diese ist je nach Region verschieden)
- Angaben des Verstorbenen, der Person, die die Meldung einreicht, und der Erben
- Angaben der Erben, die die Erbschaft ausgeschlagen haben
- Ein eventuelles Testament oder eine Schenkung
- Schenkungen weniger als 3 Jahre vor dem Tod (Flämische Region und Region Brüssel-Hauptstadt) oder 5 Jahre vor dem Tod (Schenkungen ab 1. Januar 2022 in der Wallonischen Region)
- Nießbrauch, den der Verstorbene innehat
- Ob die Immobilien versichert waren
- Eine Übersicht des gesamten Besitzes, der Erträge und Forderungen
- Bewegliche Sachen (Möbel, Juwelen, Ersparnisse, usw.)
Hinweis: ob Sie eine Lebensversicherung in die Erbfallanmeldung aufnehmen müssen, ist von Ihrer Situation abhängig.
- Immobilien (Häuser, usw.)
- Bewegliche Sachen (Möbel, Juwelen, Ersparnisse, usw.)
- Eventuell eine Übersicht der Schulden. In der Flämischen Region können Sie auch eine Pauschale wählen
Wann müssen Sie die Erbschaftssteuern bezahlen?
In der Flämischen Region erhalten Sie nach Einreichen der Erbfallanmeldung einen Steuerbescheid. Die Erbschaftssteuern müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Steuerbescheids bezahlen. In der Wallonischen oder Brüsseler Region erhalten Sie nach dem Einreichen der Meldung eine Zahlungsaufforderung. Sie müssen die Erbschaftssteuern innerhalb von zwei Monaten nach Verstreichen der Frist für das Einreichen der Meldung zahlen.
* EU und Island, Liechtenstein und Norwegen