Checkliste Was tun bei einem Todesfall?

Checkliste Was tun bei einem Todesfall?

Feststellung des Sterbefalls

Ein Todesfall muss amtlich von einem Arzt festgestellt werden. Er oder sie stellt einen Totenschein aus.

In den checkliste Lassen Sie den Tod von einem Arzt feststellen

Beerdigung

Der Bestattungsunternehmer hilft Ihnen, alle praktischen Dinge für die Abschiedsfeier zu regeln. Sie benötigen eine Adressenliste der Menschen, die Sie einladen wollen. Denken Sie auch an Texte, Musik, Fotos usw.

In den checkliste Kontaktieren Sie einen Bestattungsunternehmer

Standesamt

Die Gemeinde, in der die Person verstorben ist, stellt eine Sterbeurkunde aus. Sie erhalten einen Auszug aus dieser Urkunde. Verlangen Sie gleich mehrere Exemplare, denn die benötigen Sie, um mehrere Behörden zu benachrichtigen.

In den meisten Fällen wird diese Aufgabe vom Bestatter übernommen. In einem Krankenhaus obliegt die Anzeigepflicht der Krankenhausleitung.

In den checkliste Bitten Sie den Bestattungsunternehmer oder die zuständige Person des Krankenhauses um die Auszüge aus der Sterbeurkunde

Bank & Versicherung

Für eine schnelle Erledigung der Bank- und Versicherungsangelegenheiten des Verstorbenen ist es wichtig, dass Sie den Sterbefall den Banken und Versicherungsgesellschaften des Verstorbenen so schnell wie möglich mitteilen.

Geben Sie sich als Hinterbliebener zu erkennen. Dies ist nötig, um als möglicher Erbe ins Nachlassdossier aufgenommen zu werden.

In den checkliste Unterrichten Sie die Banken und Versicherungsgesellschaften über den Sterbefall
In den checkliste Lassen Sie sich als Hinterbliebener registrieren

Notar

Eine wichtige Aufgabe des Notars ist, zu überprüfen, ob es ein Testament, einen Ehevertrag oder einen geschäftsunfähigen Erben gibt.

Der Notar kann außerdem bei der Ermittlung der Erben, bei der Erbschaftssteuererklärung und/oder bei der Verteilung des Nachlasses behilflich sein.

In den checkliste Beauftragen Sie einen Notar

Arbeitgeber oder Rentenstelle

Wenn der Verstorbene noch berufstätig war, setzen Sie den Arbeitgeber so schnell wie möglich vom Tod in Kenntnis.

Bei einem Selbstständigen wenden Sie sich am besten an seinen Buchhalter. Er hilft Ihnen, alle nötigen Behörden zu benachrichtigen.

Als längstlebender Ehegatte haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.

In den checkliste Unterrichten Sie den Arbeitgeber
In den checkliste Unterrichten Sie den Buchhalter
In den checkliste Erkundigen Sie sich bei der Rentenstelle, ob Sie für eine Hinterbliebenenrente in Betracht kommen

Kinder

Bei Tod eines der beiden Elternteile haben die unterhaltsberechtigten Kinder unter Umständen Anspruch auf ein höheres Kindergeld, das sogenannte Waisengeld. Die Unternehmensdatenbank setzt den Kindergeldfonds automatisch vom Sterbefall in Kenntnis. Das erhöhte Kindergeld wird ab dem Monat ausgezahlt, der auf den Sterbefall folgt.

Benachrichtigen Sie die Schule, Hochschule oder Universität der Kinder. Die Unterrichtsanstalt sorgt häufig für zusätzliche Betreuung und Unterstützung.

Ein unterhaltsberechtigtes Kind kann bei Tod eines Elternteils Anspruch auf eine (höhere) Studienzulage erhalten. Die Unterrichtsanstalt erteilt Ihnen darüber weitere Informationen.

Haustiere

Können Sie die Haustiere des Verstorbenen nicht behalten? Suchen Sie dann eine geeignete Unterbringung.

Ist das Haustier auf den Namen des Verstorbenen erfasst, etwa mit Chip oder Tattoo, lassen Sie dann die Kenndaten ändern.

In den checkliste Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf höheres Kindergeld haben
In den checkliste Haben Sie Anspruch auf höheres Kindergeld? Überprüfen Sie, ob Sie es erhalten
In den checkliste Setzen Sie die Unterrichtsanstalt vom Sterbefall in Kenntnis
In den checkliste Erkundigen Sie sich nach einer eventuellen (höheren) Studienbeihilfe
In den checkliste Sorgen Sie für eine Unterbringung der Haustiere

Gehälter und sonstige Zuwendungen

Für einen verstorbenen Arbeitnehmer müssen meist noch Gehälter, Urlaubsgeld, ein dreizehnter Monat oder sonstige Vergütungen ausgezahlt werden. Bei einem Arbeitsunfall oder Arbeitswegeunfall werden zusätzliche Entschädigungen ausgezahlt. Manche Arbeitgeber beteiligen sich überdies an den Bestattungskosten.

Erkundigen Sie sich beim Arbeitgeber, ob der Verstorbene einer Gruppenversicherung angeschlossen war, und benachrichtigen Sie die betreffende Versicherungsgesellschaft. Sie zahlt die Zinsen und/oder das Kapital an die Anspruchsberechtigten aus.

Ersatzeinkommen

Wenn der Verstorbene ein Ersatzeinkommen bezog, unterrichten Sie die Anstalt, die das Ersatzeinkommen auszahlt. Das kann die Zahlstelle für Arbeitslosenunterstützung, die Krankenkasse oder das ÖSHZ sein.

Das Ersatzeinkommen wird infolge des Todesfalls gegebenenfalls angepasst.

Bestattungsversicherung

Prüfen Sie, ob der Verstorbene eine Bestattungsversicherung hatte. Das kann die Belastung durch die Bestattungsrechnung erheblich verringern. Bei der KBC können Sie die Rechnungen der Bestattung bis zu 40 Tage nach der Beerdigung einschicken.

Gewerkschaft

Die meisten Gewerkschaften übernehmen einen Teil der Bestattungs- oder Einäscherungskosten.

Krankenkasse

Die Krankenkasse zahlt meistens eine Entschädigung für die Bestattungs- und Einäscherungskosten aus. Als Witwe oder Witwer haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine höhere Erstattung der Gesundheitspflegekosten.

In den checkliste Erkundigen Sie sich beim Arbeitgeber nach Vergütungen, deren Auszahlung noch aussteht
In den checkliste Erkundigen Sie sich nach einer Gruppenversicherung
In den checkliste Unterrichten Sie die Versicherungsgesellschaft, bei der der Verstorbene eine Gruppenversicherung hatte
In den checkliste Setzen Sie die Anstalt in Kenntnis, die das Ersatzeinkommen auszahlt
In den checkliste Schicken Sie die Bestattungsrechnung der Versicherungsgesellschaft
In den checkliste Erkundigen Sie sich bei der Gewerkschaft, ob sie sich an den Bestattungs- oder Einäscherungskosten beteiligt
In den checkliste Setzen Sie sich mit der Krankenkasse in Verbindung

Wohnimmobilie

Wenn der Verstorbene Wohneigentum besaß, können Sie die Wohnimmobilie verkaufen oder von einem Angehörigen übernehmen lassen. Wohnte der Verstorbene zur Miete, dann gehen die Rechte und Pflichten des Mieters auf die Erben über, wenn im Mietvertrag nichts anderes bestimmt ist.

Entscheiden Sie, was mit einer eventuellen Zweitwohnung, Garage oder Studentenwohnung geschieht.

Wenn der Verstorbene eine Wohnimmobilie vermietete, gehen seine Rechte und Pflichten als Vermieter auf die Erben über, es sei denn, im Mietvertrag wird etwas anderes bestimmt.

Strom, Wasser, Gas

Versorgungsdienstleistungen wie Wasser, Gas, Strom, Telefon, Fernsehen und Internet laufen nach einem Todesfall weiter. Melden Sie den Todesfall allen Versorgungsunternehmen, die ihre Korrespondenz an den Verstorbenen adressieren. Entscheiden Sie, ob Sie die Versorgungsdienstleistungen übernehmen, den Vertrag kündigen oder den Leerstandtarif wählen.

Unterhaltsverträge

Kündigen Sie Verträge wegen des Unterhalts des Hauses des Verstorbenen, etwa eine Putzhilfe mit Dienstleistungsschecks, einen Wartungsvertrag für den Heizkessel usw. bei den betreffenden Lieferanten. So vermeiden Sie, dass sie stillschweigend verlängert werden.

In den checkliste Entscheiden Sie, was mit dem Familienheim, der Zweitwohnung, der Garage usw. geschieht
In den checkliste Bieten Sie das Familienheim, die Zweitwohnung, die Garage usw. zum Verkauf an
In den checkliste Überprüfen Sie die Bestimmungen im Mietvertrag und besprechen Sie mit dem Vermieter, welche Regelung getroffen werden muss
In den checkliste Lassen Sie die Post an eine andere Adresse schicken
In den checkliste Entscheiden Sie, was mit der vermieteten Wohnimmobilie geschehen soll
In den checkliste Entscheiden Sie, was mit Wasser, Gas, Strom usw. geschehen soll und teilen Sie dies dem betreffenden Lieferanten mit
In den checkliste Kündigen Sie die Unterhaltsverträge

Ausgaben

Häufig gibt es noch einige feste Kosten wie Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnements, die Mitgliedschaft bei einem Verein usw. Diese Verträge werden häufig mit einer Lastschrift oder einem Dauerauftrag bezahlt. Kündigen Sie sie am besten so schnell wie möglich. Den bereits gezahlten Mitgliedsbeitrag oder Abonnementpreis wird Ihnen manchmal teilerstattet. Sie können den Vertrag gegebenenfalls übernehmen.

In den checkliste Entscheiden Sie, was mit den festen Ausgaben geschieht
In den checkliste Übernehmen Sie Abonnements oder Mitgliedschaften und lassen Sie die dazugehörige Lastschrift bzw. entsprechenden Dauerauftrag ändern
In den checkliste Kündigen Sie Abonnements oder Mitgliedschaften und die dazugehörige Lastschrift bzw. den entsprechenden Dauerauftrag
In den checkliste Kündigen Sie andere Daueraufträge

Fahrzeug

Das Fahrzeug auf den Namen des Verstorbenen können Sie als Erbe übernehmen oder verkaufen.

  • Verkaufen Sie das Fahrzeug? Lassen Sie das Kennzeichen dann bei der Direktion Fahrzeugzulassung (DFZ) löschen, damit Sie die Autoversicherung kündigen können.
  • Übernehmen Sie als längstlebender Ehegatte, gesetzlich Zusammenwohnender oder als Sohn oder Tochter des Verstorbenen das Auto? Lassen Sie das Kennzeichen dann übertragen und lassen Sie die Autoversicherung ändern.
In den checkliste Entscheiden Sie, was mit dem Fahrzeug des Verstorbenen geschieht
In den checkliste Setzen Sie sich mit der DFZ in Verbindung, um das Kennzeichen löschen oder übertragen zu lassen
In den checkliste Wenden Sie sich an die Versicherungsgesellschaft, um die Autoversicherung zu kündigen oder zu übernehmen

Nachlass

Wenn es kein Testament gibt, wird die gesetzliche Regelung angewandt, um die Erben zu bestimmen.

Sie können die Erbschaft antreten, ausschlagen oder unter der Rechtswohltat des öffentlichen Erbschaftsinventars antreten. Wenn Sie die Erbschaft antreten, müssen Sie sie dem Finanzamt melden. Aufgrund dieser Meldung berechnet der Fiskus die Erbschaftssteuer, die Sie zahlen müssen.

Die Bank kann die Konten und Schließfächer erst dann freigeben, wenn es keine Steuer- oder Sozialabgabenrückstände gibt und die Erben sich hinsichtlich der Aufteilung einig sind. 

In den checkliste Überprüfen Sie, ob es ein Testament gibt
In den checkliste Fordern Sie eine Erbfolgeurkunde oder -bescheinigung an
In den checkliste Entscheiden Sie, ob Sie die Erbschaft antreten, ausschlagen oder unter der Rechtswohltat des öffentlichen Erbschaftsinventars antreten
In den checkliste Reichen Sie die Steuererklärung ein
In den checkliste Entscheiden Sie mit allen Erben, wie Sie den Nachlass verteilen
In den checkliste Zahlen Sie die Erbschaftssteuer

Steuererklärung

Für den Verstorbenen muss noch eine letzte Einkommensteuererklärung eingereicht werden.

In den checkliste Reichen Sie die Steuererklärung für den Verstorbenen ein
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Was tun bei einem Todesfall?

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