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- Feststellung des Todes
- Beerdigung
- Standesamt
- Bank & Versicherung
- Notar
- Arbeitgeber oder Rentenstelle
Feststellung des Sterbefalls
Ein Todesfall muss amtlich von einem Arzt festgestellt werden. Er oder sie stellt einen Totenschein aus.
Beerdigung
Der Bestattungsunternehmer hilft Ihnen, alle praktischen Dinge für die Abschiedsfeier zu regeln. Sie benötigen eine Adressenliste der Menschen, die Sie einladen wollen. Denken Sie auch an Texte, Musik, Fotos usw.
Standesamt
Die Gemeinde, in der die Person verstorben ist, stellt eine Sterbeurkunde aus. Sie erhalten einen Auszug aus dieser Urkunde. Verlangen Sie gleich mehrere Exemplare, denn die benötigen Sie, um mehrere Behörden zu benachrichtigen.
In den meisten Fällen wird diese Aufgabe vom Bestatter übernommen. In einem Krankenhaus obliegt die Anzeigepflicht der Krankenhausleitung.
Bank & Versicherung
Für eine schnelle Erledigung der Bank- und Versicherungsangelegenheiten des Verstorbenen ist es wichtig, dass Sie den Sterbefall den Banken und Versicherungsgesellschaften des Verstorbenen so schnell wie möglich mitteilen.
Geben Sie sich als Hinterbliebener zu erkennen. Dies ist nötig, um als möglicher Erbe ins Nachlassdossier aufgenommen zu werden.
Notar
Eine wichtige Aufgabe des Notars ist, zu überprüfen, ob es ein Testament, einen Ehevertrag oder einen geschäftsunfähigen Erben gibt.
Der Notar kann außerdem bei der Ermittlung der Erben, bei der Erbschaftssteuererklärung und/oder bei der Verteilung des Nachlasses behilflich sein.
Arbeitgeber oder Rentenstelle
Wenn der Verstorbene noch berufstätig war, setzen Sie den Arbeitgeber so schnell wie möglich vom Tod in Kenntnis.
Bei einem Selbstständigen wenden Sie sich am besten an seinen Buchhalter. Er hilft Ihnen, alle nötigen Behörden zu benachrichtigen.
Als längstlebender Ehegatte haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente.
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Kinder
Bei Tod eines der beiden Elternteile haben die unterhaltsberechtigten Kinder unter Umständen Anspruch auf ein höheres Kindergeld, das sogenannte Waisengeld. Die Unternehmensdatenbank setzt den Kindergeldfonds automatisch vom Sterbefall in Kenntnis. Das erhöhte Kindergeld wird ab dem Monat ausgezahlt, der auf den Sterbefall folgt.
Benachrichtigen Sie die Schule, Hochschule oder Universität der Kinder. Die Unterrichtsanstalt sorgt häufig für zusätzliche Betreuung und Unterstützung.
Ein unterhaltsberechtigtes Kind kann bei Tod eines Elternteils Anspruch auf eine (höhere) Studienzulage erhalten. Die Unterrichtsanstalt erteilt Ihnen darüber weitere Informationen.
Haustiere
Können Sie die Haustiere des Verstorbenen nicht behalten? Suchen Sie dann eine geeignete Unterbringung.
Ist das Haustier auf den Namen des Verstorbenen erfasst, etwa mit Chip oder Tattoo, lassen Sie dann die Kenndaten ändern.
Gehälter und sonstige Zuwendungen
Für einen verstorbenen Arbeitnehmer müssen meist noch Gehälter, Urlaubsgeld, ein dreizehnter Monat oder sonstige Vergütungen ausgezahlt werden. Bei einem Arbeitsunfall oder Arbeitswegeunfall werden zusätzliche Entschädigungen ausgezahlt. Manche Arbeitgeber beteiligen sich überdies an den Bestattungskosten.
Erkundigen Sie sich beim Arbeitgeber, ob der Verstorbene einer Gruppenversicherung angeschlossen war, und benachrichtigen Sie die betreffende Versicherungsgesellschaft. Sie zahlt die Zinsen und/oder das Kapital an die Anspruchsberechtigten aus.
Ersatzeinkommen
Wenn der Verstorbene ein Ersatzeinkommen bezog, unterrichten Sie die Anstalt, die das Ersatzeinkommen auszahlt. Das kann die Zahlstelle für Arbeitslosenunterstützung, die Krankenkasse oder das ÖSHZ sein.
Das Ersatzeinkommen wird infolge des Todesfalls gegebenenfalls angepasst.
Bestattungsversicherung
Prüfen Sie, ob der Verstorbene eine Bestattungsversicherung hatte. Das kann die Belastung durch die Bestattungsrechnung erheblich verringern. Bei der KBC können Sie die Rechnungen der Bestattung bis zu 40 Tage nach der Beerdigung einschicken.
Gewerkschaft
Die meisten Gewerkschaften übernehmen einen Teil der Bestattungs- oder Einäscherungskosten.
Krankenkasse
Die Krankenkasse zahlt meistens eine Entschädigung für die Bestattungs- und Einäscherungskosten aus. Als Witwe oder Witwer haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine höhere Erstattung der Gesundheitspflegekosten.
Wohnimmobilie
Wenn der Verstorbene Wohneigentum besaß, können Sie die Wohnimmobilie verkaufen oder von einem Angehörigen übernehmen lassen. Wohnte der Verstorbene zur Miete, dann gehen die Rechte und Pflichten des Mieters auf die Erben über, wenn im Mietvertrag nichts anderes bestimmt ist.
Entscheiden Sie, was mit einer eventuellen Zweitwohnung, Garage oder Studentenwohnung geschieht.
Wenn der Verstorbene eine Wohnimmobilie vermietete, gehen seine Rechte und Pflichten als Vermieter auf die Erben über, es sei denn, im Mietvertrag wird etwas anderes bestimmt.
Strom, Wasser, Gas
Versorgungsdienstleistungen wie Wasser, Gas, Strom, Telefon, Fernsehen und Internet laufen nach einem Todesfall weiter. Melden Sie den Todesfall allen Versorgungsunternehmen, die ihre Korrespondenz an den Verstorbenen adressieren. Entscheiden Sie, ob Sie die Versorgungsdienstleistungen übernehmen, den Vertrag kündigen oder den Leerstandtarif wählen.
Unterhaltsverträge
Kündigen Sie Verträge wegen des Unterhalts des Hauses des Verstorbenen, etwa eine Putzhilfe mit Dienstleistungsschecks, einen Wartungsvertrag für den Heizkessel usw. bei den betreffenden Lieferanten. So vermeiden Sie, dass sie stillschweigend verlängert werden.
Ausgaben
Häufig gibt es noch einige feste Kosten wie Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnements, die Mitgliedschaft bei einem Verein usw. Diese Verträge werden häufig mit einer Lastschrift oder einem Dauerauftrag bezahlt. Kündigen Sie sie am besten so schnell wie möglich. Den bereits gezahlten Mitgliedsbeitrag oder Abonnementpreis wird Ihnen manchmal teilerstattet. Sie können den Vertrag gegebenenfalls übernehmen.
Fahrzeug
Das Fahrzeug auf den Namen des Verstorbenen können Sie als Erbe übernehmen oder verkaufen.
- Verkaufen Sie das Fahrzeug? Lassen Sie das Kennzeichen dann bei der Direktion Fahrzeugzulassung (DFZ) löschen, damit Sie die Autoversicherung kündigen können.
- Übernehmen Sie als längstlebender Ehegatte, gesetzlich Zusammenwohnender oder als Sohn oder Tochter des Verstorbenen das Auto? Lassen Sie das Kennzeichen dann übertragen und lassen Sie die Autoversicherung ändern.
Nachlass
Wenn es kein Testament gibt, wird die gesetzliche Regelung angewandt, um die Erben zu bestimmen.
Sie können die Erbschaft antreten, ausschlagen oder unter der Rechtswohltat des öffentlichen Erbschaftsinventars antreten. Wenn Sie die Erbschaft antreten, müssen Sie sie dem Finanzamt melden. Aufgrund dieser Meldung berechnet der Fiskus die Erbschaftssteuer, die Sie zahlen müssen.
Die Bank kann die Konten und Schließfächer erst dann freigeben, wenn es keine Steuer- oder Sozialabgabenrückstände gibt und die Erben sich hinsichtlich der Aufteilung einig sind.
Steuererklärung
Für den Verstorbenen muss noch eine letzte Einkommensteuererklärung eingereicht werden.
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