
Reisebeistandsversicherung
Krankheit oder Unfall während Ihrer Reise? Das ist immer ärgerlich, und manchmal bedeutet es sogar das Ende des Urlaubs. Mit einer Reisebeistandsversicherung sind Sie vorbereitet. Sie hilft Ihnen überall auf der Welt, rund um die Uhr.
Was ist eine Reisebeistandsversicherung?
Die Beistandsversicherung hilft Ihnen, wenn Sie im Urlaub krank werden oder einen Unfall haben. Die Versicherung bietet folgende Leistungen:
Warum brauchen Sie einen Reisebeistand?
Wenn Sie während Ihrer Reise plötzlich medizinische Pflege benötigen, möchten Sie so schnell wie möglich Hilfe erhalten. In diesem Fall erspart Ihnen Ihr Reisebeistand viel Kopfzerbrechen.
- Die Versicherung ist weltweit gültig.
- Sie können rund um die Uhr auf Beistand zählen.
- Sie wählen, ob Sie die Versicherung für eine einzige Reise oder für ein ganzes Jahr nehmen.
Wann gilt Ihre Reisebeistandsversicherung nicht? Hier finden Sie eine Übersicht der nicht versicherten Situationen.
Medizinische Hilfe im Ausland
Der Preis
In vielen Ländern innerhalb und außerhalb Europas können Sie im Notfall sofort einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen. Allerdings sind die Kosten für die Gesundheitsversorgung dort oft höher als in Belgien. Vor allem, wenn Sie außerhalb der Europäischen Union reisen.
Selbst wenn Sie eine Krankenhausaufenthaltsversicherung haben oder Mitglied einer Krankenkasse sind, müssen Sie in einigen Ländern hohe Zuzahlungen leisten. Die Krankenkassen begrenzen die Erstattungen für Kosten im Ausland immer weiter oder zahlen in bestimmten Ländern gar keine Leistung mehr.
Für die Reisebeistandsversicherung der KBC gelten überall auf der Welt die gleichen Entschädigungsgrenzen. Sie können also sicher sein, dass Ihre Heilkosten erstattet werden.
Eine Reisebeistandsversicherung abschließen
Die Reisebeistandsversicherung ist eine optionale Versicherung in der Reiseversicherung der KBC. Sie können den Preis für Ihren Reisebeistand online berechnen und die Versicherung sofort abschließen.
Wie berechnen Sie den Preis für Ihren Reisebeistand?
- Starten Sie Ihre Simulation in KBC Mobile, KBC Touch oder auf unserer Website.
- Wählen Sie „Personenbeistand“ aus der Liste der Versicherungen, die Sie zu Ihrer Reiseversicherung hinzufügen möchten.
- Berechnen Sie Ihre Prämie.
- Sind Sie überzeugt? Schließen Sie Ihre Reiseversicherung gleich ab.
Zusätzlich zu Ihrem Reisebeistand können Sie weitere Versicherungen in Ihre Reiseversicherung aufnehmen:
- Stornierung
- Gepäck
- Reiseunfälle
- Rechtshilfe
In den Vereinigten Staaten oder in Kanada können die Kosten für eine Blinddarmoperation bei mehr als 40.000 Euro liegen.
Hellosafe.be
Was ist in der Reisebeistandsversicherung enthalten und was nicht?
Was versichert ist
Eine Versicherung Personenbeistand deckt unter anderem Ihre Heilkosten im Ausland.
- Krankenhausaufenthalt, Rücktransport, notgedrungen verlängerter Aufenthalt, Anreise von Familienangehörigen usw.
- Heilkosten im Ausland bis zu 500.000 Euro pro Person (VIP-Formel: 1.000.000 Euro pro Person)
- Die Versicherung Personenbeistand gilt weltweit.
Was nicht versichert ist
- Schwangerschaftskomplikationen nach dem sechsten Monat und Entbindungskosten
- Komplikationen oder Verschlimmerungen einer bestehenden Krankheit, wenn Sie die verordnete Behandlung nicht befolgt haben
- Bezahlte oder gewinnbringende Sportausübung, einschließlich Trainings
- Teilnahme an extremen Outdoor-Aktivitäten, bei denen die Bedingungen oder der Schwierigkeitsgrad eine potenzielle Gefahr für das Leben darstellen (Basejumping, Heli-Skiing, Wracktauchen usw.).
Eine vollständige Übersicht dessen, was versichert ist und was nicht, finden Sie in den Allgemeinen Bedingungen.
Wenn Sie während Ihres Urlaubs in einer Privatklinik statt in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt werden, fallen die Kosten viel höher aus. Dies ist unter anderem in Griechenland, Spanien und bestimmten Skigebieten in Österreich der Fall.
Consumentenbond.nl
Werden Sie während Ihrer Reise krank oder haben Sie einen Unfall?
Dann übernimmt Ihre Reiseversicherung alle Kosten Ihrer medizinischen Versorgung:
- Arztbesuche
- Krankenhausaufenthalt
- Behandlungen
- Transportkosten
- ...
Alle diese Kosten werden bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Person erstattet.
Innerhalb dieses Höchstbetrags gibt es Erstattungsgrenzen für die folgenden Kosten:
- 5.000 Euro für Such- und Rettungskosten
- 1.250 Euro für Ihre Nachbehandlung in Belgien
- 250 Euro für Zahnmedizin, Prothesen und orthopädische Geräte
Ihr Eigenanteil (Franchise) an den Kosten beträgt 100 Euro.
Möchten Sie die Entschädigungsgrenze auf 1.000.000 Euro erhöhen? Dann entscheiden Sie sich für die VIP-Formel. Damit verdoppeln Sie den Höchstbetrag der Entschädigung, behalten aber dieselbe Selbstbeteiligung.
Ist eine Rückkehr aus medizinischen Gründen notwendig? Dann begleiten wir Sie nach Hause oder in ein Krankenhaus in Belgien.
Wir organisieren auch die Rückreise der anderen Versicherten, die nicht wie geplant nach Hause zurückkehren können. Personen, die aufgrund ihres Alters oder einer Behinderung nicht allein reisen können, erhalten eine persönliche Begleitperson.
Manchmal werden Ihre Reisepläne zunichte gemacht, ohne dass Sie etwas dagegen tun können. Angenommen, die Reise zu Ihrem Zielort wird durch Wetterbedingungen oder einen Streik unterbrochen. Oder Sie sind aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit gezwungen, länger als geplant vor Ort zu bleiben.
In diesem Fall werden die zusätzlichen Unterkunftskosten vom Reisebeistand übernommen. Sie erhalten einen Höchstbetrag von 75 Euro pro Tag und pro Person bei einer Höchstdauer von 7 Tagen.
Wenn man ins Krankenhaus muss, hat man gerne jemanden dabei. Wenn kein erwachsenes Familienmitglied vor Ort ist, kann einer Ihrer Verwandten oder Freunde zu Ihnen kommen. Wir erstatten die Kosten für die Hin- und Rückreise sowie für die Unterkunft. Für die Übernachtungskosten werden bis zu 75 Euro pro Tag an maximal 7 Tagen gezahlt.
Ist der Versicherte minderjährig? Dann organisieren wir die Anreise beider Elternteile.
Angenommen, ein Familienmitglied zu Hause erkrankt während Ihres Urlaubs schwer. Sie wollen so schnell wie möglich nach Hause zurückreisen. Allerdings ist eine solche ungeplante Rückreise mit einigen Kosten verbunden.
Ihr Reisebeistand organisiert die Rückreise nach Belgien für alle Versicherten, wenn ein Familienmitglied (1. oder 2. Grades) oder eine im Haushalt lebende Person
- sich in Lebensgefahr befindet.
- stirbt.
- länger als 5 Tage ins Krankenhaus eingeliefert wird.
In dem Fall, dass Ihr Haus oder Ihr Geschäftsgebäude schwer beschädigt ist, gewähren wir eine Entschädigung für Ihre Rückreise nach Belgien.
Möchten Sie Ihren Urlaub nach Ihrer Rückkehr fortsetzen? Das geht. In diesem Fall erstatten wir die Kosten für die Hin- und Rückreise eines Versicherten, der mit Ihnen reist.
Was bedeutet verwandt im 1. oder 2. Grad?
- 1. Grad: Eltern oder Kinder
- 2. Grad: Großeltern, Enkelkinder, Geschwister
In den folgenden Fällen sind Sie nicht durch die Reisebeistandsversicherung gedeckt. Die nachstehenden Ausschlüsse gelten sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für andere versicherte Personen, die mit Ihnen reisen.
Sie sind nicht versichert, wenn ...
Sie bereits eine Reise angetreten haben, bevor Sie die Versicherung abgeschlossen haben.
Sie den Beistand nicht zu dem Zeitpunkt des Ereignisses selbst beantragen oder der Beistand ohne die Genehmigung der KBC erfolgt.
es Komplikationen bei einer Schwangerschaft nach dem 6. Monat gibt. Die Kosten der Geburt sind ebenfalls nicht versichert.
sich eine bestehende Krankheit verschlimmert oder Komplikationen auftreten, weil Sie die verordnete Behandlung nicht befolgt haben.
bei im Voraus geplanten Heilbehandlungen im Ausland Komplikationen entstehen.
ein vorsätzlicher Fehler eines der Versicherten vorliegt. Für Personen unter 16 Jahren gilt dieser Ausschluss nicht.
Sie an extremen Outdoor-Aktivitäten teilnehmen. Zum Beispiel: Aktivitäten unter extremen Bedingungen oder mit einem Schwierigkeitsgrad, der eine potenzielle Lebensgefahr darstellt.
Sie selbst ein Flugzeug fliegen. Als Insasse sind Sie jedoch versichert.
Sie einen Sport gegen Bezahlung ausüben. Dies gilt auch für Trainings.
Wir erstatten nur die Kosten, die durch ein unvorhergesehenes Ereignis wie einen Unfall oder eine Krankheit entstehen.
Die vollständige Liste der nicht versicherten Fälle können Sie in den Allgemeinen Bedingungen nachlesen.
Wissenswert
- Die versicherten Personen müssen in Belgien ansässig sein und dort ihren Hauptwohnsitz haben.
- Die Versicherung Personenbeistand, die Gepäckversicherung, die Versicherung Reiseunfälle mit zusätzlichem Schutz können Sie bis kurz vor Ihrer Abreise bequem online abschließen. Die Versicherung für Streitfälle aus Reiseverträgen können Sie nicht über die Website abschließen.
- Die Reiserücktrittsversicherung müssen Sie mindestens einen Monat vor dem Abreisedatum abschließen.
- Dieses Produkt unterliegt dem belgischen Recht.
- Die Versicherungen in dieser Police gelten für ein Jahr. Sie werden stillschweigend verlängert, es sei denn, dass Sie sie spätestens zwei Monate vor dem Hauptfälligkeitstag kündigen.
Ab dem zweiten Versicherungsjahr können Sie als Verbraucher Ihre Police jederzeit kündigen, und zwar mit Wirkung nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag nach der Einreichung des Einschreibens, der Zustellung oder dem Datum der Empfangsbestätigung. - Ihr Vermittler ist die erste Anlaufstelle für Beschwerden. Wenn Sie keine Einigung erzielen, können Sie sich an das KBC-Beschwerdemanagement wenden, Brusselsesteenweg 100, 3000 Leuven, beschwerden@kbc.be, Tel. 016 43 25 94. Wenn Sie keine geeignete Lösung erzielen, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden, der für den gesamten Sektor auftritt, de Meeûssquare 35, 1000 Brüssel, info@ombudsman-insurance.be, www.ombudsman-insurance.be. Sie haben jedoch immer das Recht, den Rechtsweg zu beschreiten.
Für ein Angebot für die KBC-Police für Ihre Reisen besuchen Sie bitte unsere Website, nutzen Sie KBC Mobile oder KBC Touch oder kontaktieren Sie Ihren Versicherungsexperten.
Die KBC-Police für Ihre Reisen ist ein Produkt von KBC Versicherungen AG - Professor Roger Van Overstraetenplein 2 - 3000 Leuven - Belgien.
MwSt. BE 0403.552.563 – RJP Leuven – IBAN BE43 7300 0420 0601 – BIC KREDBEBB.
Unternehmen zugelassen für alle Zweige unter Code 0014 (K. E. 4. Juli 1979, B. S. 14. Juli 1979) durch die Belgische Nationalbank, de Berlaimontlaan 14, 1000 Brüssel, Belgien.
Ein Unternehmen des KBC Gruppe