Wann ist ein Testament sinnvoll?
Das Gesetz bestimmt, wer Ihre Erben sind. Trotzdem haben Sie eine gewisse Freiheit, Ihre Erbschaft mittels eines Testaments selbst zu regeln.
Mit einem Testament können Sie:
- bestimmte Angehörige schützen oder bevorteilen
- Ihr Vermögen (teilweise) anderen als Ihren gesetzlichen Erben vermachen
- die Erbschaftssteuer für Ihre Erben senken
- eine Erbschaft an eine Bedingung knüpfen
Wie errichtet man ein Testament?
Es gibt drei Arten von Testamenten:
- Das eigenhändige oder privatschriftliche Testament
Das eigenhändige Testament errichten, datieren und unterschreiben Sie ganz selbst. Der Vorteil ist, dass keine Drittperson herangezogen werden muss. - Das öffentliche oder notarielle Testament
Dieses Testament diktieren Sie einem Notar in Anwesenheit von zwei Zeugen oder einem zweiten Notar. Sie selbst, der (die) Notar(e) und die Zeugen unterschreiben es. - Das internationale Testament
Das internationale Testament ist nützlich für Belgier oder Personen, die sich in Belgien aufhalten, deren Testament aber teilweise im Ausland vollstreckt wird. Sie legen es dem Notar vor, der in Anwesenheit von zwei Zeugen eine entsprechende Erklärung ausfertigt.
Jedes Testament hat seine Vorteile und Beschränkungen:
- Das eigenhändige Testament kostet nichts, es sei denn, Sie geben es bei einem Notar in Verwahrung. Es bietet weniger Sicherheit als ein notarielles Testament, da es angefochten werden kann und Fehler möglich sind.
- Das notarielle Testament ist teurer, bietet aber die größte Sicherheit. Sie können mit der juristischen und technischen Formulierung des Testaments keine Fehler machen. Die Beteiligung des Notars garantiert Ihnen, dass Ihr Testament gültig ist. Sie haben auch die Gewissheit, dass das Testament bei Ihrem Tod nicht verloren gehen wird.
- Das internationale Testament ist für einen Weltbürger nützlich und bietet dieselbe Rechtssicherheit wie das öffentliche Testament.
Die Begünstigung oder der Inhalt des Testaments
Bei der Errichtung eines Testaments müssen Sie berücksichtigen, dass es ein Pflichtteil der pflichtteilsberechtigten gibt1. Wenn Sie in Ihrem Testament über mehr als den frei verfügbaren Teil verfügen, können die pflichtteilsberechtigten Erben verlangen, dass dieser Überschuss wieder in den Nachlass wandert.
Was Sie in Ihrem Testament einer Person vermachen, ist ein Vermächtnis. Den Begünstigten nennt man Vermächtnisnehmer.
Je nach Umfang des Legates sind drei Arten zu unterscheiden:
- Das allgemeine Legat
Sie vermachen Ihre gesamte Habe dem Vermächtnisnehmer/den Vermächtnisnehmern. - Quotenvermächtnis
Auf diese Weise vermachen Sie in Ihrem Testament- einen bestimmten Bruchteil (etwa 1/4) Ihrer gesamten Habe
- oder all Ihrer beweglichen Sachen
- oder all Ihrer unbeweglichen Sachen
- oder eines Teils oder Bruchteils Ihrer beweglichen Sachen
- oder eines Teils oder Bruchteils Ihrer unbeweglichen Sachen
Den Begünstigten nennt man Bruchteilsvermächtnisnehmer.
- Das Stückvermächtnis
Dabei vermachen Sie dem Vermächtnisnehmer, der in diesem Fall Stückvermächtnisnehmer genannt wird, einen oder mehrere Gegenstände (zum Beispiel Ihren Konzertflügel, Ihre Briefmarkensammlung usw.) in Ihrem Testament.
Nur der Gesamtvermächtnisnehmer muss eine Erbfallanmeldung einreichen. Der Gesamtvermächtnisnehmer und der Bruchteilsvermächtnisnehmer sind verpflichtet, die Schulden des Nachlasses zu zahlen, es sei denn, im Testament wird ausdrücklich bestimmt, dass auch der Stückvermächtnisnehmer das tun muss (die Schulden zahlen Sie als Vermächtnisnehmer nur, wenn Sie die Erbschaft antreten).
Sonderklauseln
- Das Restlegat: interessant zum Beispiel für kinderlose Paare
Bei einem Restlegat ernennen Sie zwei Vermächtnisnehmer in einem Testament. Der erste Vermächtnisnehmer erbt in erster Instanz alles. Was nach seinem Tod übrigbleibt - der Rest - geht nicht an seine gesetzlichen Erben, sondern an den zweiten Vermächtnisnehmer, den Sie in Ihrem Testament benannt haben. Auf diese Weise können Sie dafür sorgen, dass Ihr eigenes Vermögen nach dem Tod Ihres Partners auf Ihre eigene Familie statt auf die Erben Ihres Partners übergeht.
Welches sind die steuerlichen Folgen des Restlegats? Der erste Vermächtnisnehmer muss wie bei einem normalen Vermächtnis Erbschaftssteuer zahlen. Der zweite Vermächtnisnehmer zahlt Erbschaftssteuer auf das, was übrigbleibt. Für die Bestimmung des Steuersatzes dieses zweiten Nachlasses wird der Verwandtschaftsgrad zwischen Ihnen und dem zweiten Begünstigten berücksichtigt.
- Das „Teile und herrsche“-Testament: interessant, wenn Sie Enkelkinder haben
Indem Sie Ihren Nachlass über mehrere Personen verteilen, zahlt jeder Erbe weniger Erbschaftssteuer. Jeder Erbe erhält einen kleineren Nettoerbteil und zahlt auf seinen Anteil einen niedrigeren Erbschaftssteuersatz2.
- Das erbschaftssteuerfreie Legat
Im Testament mit einem erbschaftssteuerfreien Legat ernennen Sie zwei Begünstigte. Sie ernennen zum Beispiel eine anerkannte VoG als Begünstigte (Gesamtvermächtnisnehmer) mit dem Auftrag:
- ein Stückvermächtnis an Ihren Angehörigen (der Stückvermächtnisnehmer) auszuzahlen
- und die Erbschaftssteuer zu übernehmen, die Ihr Angehöriger normalerweise zahlten müsste.
So vermachen Sie Ihrem lieben Angehörigen etwas, ohne dass dieser die Kosten zahlen muss, und Sie setzen sich gleichzeitig für einen wohltätigen Zweck ein. Das ist eine Option, die vor allem von Leuten ohne Kinder gewählt wird.
Der Widerruf eines Testaments
Ein Testament können Sie jederzeit widerrufen oder ergänzen, wenn sich die Umstände ändern oder wenn Sie andere begünstigen wollen.
1 Pflichtteilsberechtigte Erben sind die Kinder und den längstlebenden Ehegatten. Sie haben Anspruch auf einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses, den sogenannten Pflichtteil.
2 Das ist nur dann der Fall, wenn die Erbschaftssteuer für jeden Erben getrennt berechnet wird, also nur bei Erben in direkter Linie, Ehegatten oder Geschwister.